Ich 13 er 16, sex!?
Jop also mein schatzi ist 16 Jahre alt und ich bin noch 13 Werd aber bald 14.... Also ich will mit ihm schlafen und er auch mit mir. ...eig dürfen wir wegen Gesetz ja nicht, aber ich will es ja selbst auch? Also dürfen wir miteinander schlafen?
7 Antworten
Vor dem 14. Geburtstag gelten Personen in Deutschland als Kinder, sind damit noch nicht strafmündig und unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Daher können unter 14-jährige auch nicht belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen oder eben Sex haben. Dies ist dann allerdings kein Freifahrtsschein, denn wer allzu sehr über die Strenge schlägt, bekommt ggf. Besuch vom Jugendamt und die Eltern entsprechend Ärger. Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher nicht belangt werden. Ist einer der Sexpartner allerdings noch Kind und der Partner mindestens 14, dann sieht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen aller Art (also auch schon einen Zungenkuss) als "Sexueller Missbrauch von Kindern". Dabei spielt es KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden war oder den Sex gar initiiert hat! Auch die Eltern können es nicht wirksam "genehmigen" - im Gegenteil: Durch Förderung oder Duldung des "Missbrauchs" können sie selbst Ärger bekommen. Spätestens wenn ein Kind schwanger geworden ist, lässt sich da nichts mehr "unter den Teppich kehren". In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfen - egal wie alt - solange weder Zwang ausgeübt wird, noch Geld fließt oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer/Schüler, Chef/Angestellter usw.) ausgenutzt wird. Ist die Jugendliche unter 16 und der Erwachsene über 21 und nutzt die (durch einen Gutachter zu bestätigende) fehlende Reife der Jugendlichen aus, so könnten die Eltern ihn ggf. anzeigen. Eltern haben allerdings grundsätzlich ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen - was aber seit Jahrhunderten Liebende nicht davon abhält es heimlich zu tun... . Seid nett aufeinander! R. Fahren
Theoritisch gehts aber wenn du ihn anzeigst könnte es böse für ihn enden :P
Denk in Ruhe nach ! Es läuft dir nichts davon 🤔🤔🤔🤔
Erst wenn beide mindestens 14 sind und beide einverstanden sind
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Viel Spaß! :)