Ist dieses Vorgehen rechtmäßig?

Ich hatte eine Firma über das Internet tel. beaufragt, mir eine Waschtischarmatur einzubauen. Das war ein normaler Einsatz und ich führte mehrere Telefonate. Ca. 1 Woche später kamen dann morgens 2 Handwerker, die mir die Armatur einbauten.

Die Arbeit war o.k. Die Männer sprechen schlecht deutsch, waren aber sehr freundlich. Nach Abschluss der Arbeit verlangten sie aber Sofortzahlungi in bar oder mit Karte. Notgedrungen machte ich das mit Karte. Es wurde auch bei mir eine Rechnung erstellt. Alles ging ziemlich schnell. Ich bemängelte eine hohe Einsatzpauschale in Höhe von 189,00 Euro, aber der Handwerker meinte, das sei so. Auch die Anfahrtskosten waren höher als auf der Webseite der von mir beauftragen Firma angegeben. Außerdem war der Aussteller eine anderen Firma.

Mir wurde gesagt, wenn etwas unklar wäre, soll ich mich an die Firma wenden. Aber das ging alles sehr schnell und sie waren auch schnell wieder verschwunden.

Ich hatte mich vorher im Intern informiert. Da gab es einige positive Bewertungen für die von mir beauftragte Firma. Es war auch Trustpilot zugeschaltet. Dort habe ich auch meine Erstbewertung abgegeben und gewarnt, eine Sofortzahlung zu akzepieren. Diese werde ich auch icht ergänzen.

Die Arbeiten waren o.k. Allerdings fehlte eine Beschreibung der Armatur und die zugehörige Garantiekarte.

Dies und alle anderen Unklarheiten teilte ich dann tel. dem Auftraggeber mit. Er schien etwas überrascht und wollte alles klären. Ich würde umgehend einen Rückruf erhalten. Das ist aber nie passiert.

Ich fragte bei meiner Bank nach, ob man den Rechnungsbetrag von ca. 650,00 Euro zurückholen könnte. Das ist aber leider nicht möglich, da ich meine Pin benutzt hatte.

Dann habe ich weiter im Internet recherchiert, mehrmals bei der Firma angerufen.

Einmal, spät abends war dann eine Frau dran. Sie sagte mir dann auch, dass sie mehrere Handwerker beschäftigen, die auch für andere Firmen arbeiten.ha

Nun war mir auch klar, dass ich keine Chance hatte, mein Geld wieder zu bekommen.

Die ausstellende Firma kann man n auch im Internet finden. Sitz in Oberhausen. Ich fand dann auch eine Tel. Nr., aber da tat sich nichts. Die Inhaber läuft unter Creditreform mit beschränkter Haftung.

Also alles sehr kompliziert. Ich habe auch mit der Handwerker Innung telefoniert. Die waren schon interessiert, haben mich aber an die Verbraucherzentrale verwiesen.

Gleich vorab: Auf meinem Konto der Sparkasse habe ich gerade gesehen, dass die Ausstellerfirma der Rechnung jetzt einen anderen Namen hat, nämlich: Zettle Haustechnik; auch in Oberhausen. Im Internet konnte ich die Tel. Nr. leider nicht ausfindig machen.

Das hat mich doch verunsichert, deshalb habe ich recherchiert.

Inzwischen habe ich gelernt, dass Zettle ein neues kostenpflichtiges Kassensytem, eine App für Zahlungsannahme und Umsatzverfolgung, ist. Paypal ist auch eingebunden.

Meinen Beitrag sehe ich nicht nur als Frage, denn mein Geld ist ja abgebucht und für mich verloren.

Aber vielleicht hilft es einigen Kunden, sich vor solchen Abwicklungsgeschäften und unseriösen Handwerkern usw. zu schützen.

Erwähnen möchte ich noch, dass ich früher schon 2 x Handwerker aus dem Internet beauftragt hatte. Da gab es keinerlei Probleme, weder mit der Zahlung noch mit der Rechnung! Allerdings hatte der eine seine eigene Firma, der andere machte das auch privat über eine Vermittlerfirma im Internet.

Was ich auch gelernt habe: Die Handwerkskammer kümmert sich nur um Firmen, die auch der Innung angehören. Also kann jeder einfach mal so eine Firma aufmachen und tun und lassen, was er möchte!

Der Handwerker selbst hatte sich überraschenderweise am Freitag Abend bei mir tel. gemeldet, will mich nach dem Wochenende noch einmal anrufen. Ich bin gespannt, ob das auch passiert.

Die Frage stellt sich doch auch, wer ist denn eigentlich verantwortlich: Normalerweise, die beauftragte Firma, aber diese ist ja nicht Aussteller der Rechnung! Und nach welchen Vorgaben arbeiten die Handwerker eigentlich. Als ich den Handwerker am Telefon fragte, wo er eigentlich beschäftigt ist, sagte er: ich bin in Oberhausen bei der Firma beschäftigt. Sie haben doch die Rechnung bekommen. Alles völlig verworren und vor allem erst einmal anonym!

Ist denn jetzt die Firma, die ich beauftragt habe, noch dazu anzusprechen ?

Vielleicht kann mir meine Steuerberaterin noch etwas dazu sagen.

Auf jeden Fall werde ich die Handwerker Innnung sowie die zuständige Verbraucherzentrale auch noch einmal kontaktieren.

A

Rechnung, Sanitär, Pauschale
Öffentliche Verkehrsmittel kostenlos machen?

Es sollten in ganz Deutschland für jedermann, die Öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos sein und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Im Grundgesetz steht das sich eine Person frei in Deutschland bewegen darf und das jeder Mensch das Recht hat, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden. Ausnahme von der Regel sind Privatgrundstücke, Baustellen usw. Freiheit der Person – Wikipedia
  2. Wenn man sich aus finanziellen Gründen sich nicht ein Bus oder Bahn-Ticket leisten kann, aber man auf Bahn und Bus angewiesen, weil man kein Auto hat oder man hat viel Eingekauft, was schwer ist und den Weg nicht laufen will, oder zu Arbeit muss, dann hat man nur zwei Möglichkeiten:

-Schwarzfahren, riskieren erwischt zu werden und das Bußgeld von mindesten 60 Euro zahlen.

-Auf Bahn und Bus verzichten und die Strecke zu Fuß laufen.

Wenn die Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos für jeden sind hat das auch einen Positiven Effekt auf die Umwelt:

-Weil viele Personen dann vom Auto auf Bus/Bahn umsteigen, weil sich dann die Benzin und Versicherungskosten für das Auto sparen können.

-Wenn weniger Autos auf der Straße unterwegs sind, gibt es weniger Unfälle und es wird auch weniger CO2 von Autos ausgestoßen.

-Durch weniger Autoverkehr können Pakete, Briefe oder Medikamente schneller geliefert werden und wenn doch mal ein Verkehrsunfall passiert, dann sind Krankenwagen und Polizei schneller vor Ort, weil die Straßen nicht mehr so voll sind.

Wenn man das über Steuergelder finanziert, dann hat jeder was davon, egal ob man nur einmal pro Monat, pro Woche oder jeden Tag mit Bus oder Bahn fährt.

Und wenn das nicht klappt, könnte man eine Monatliche Pauschale einführen, wo man dann selber entscheiden kann, ob man auf Bus/Bahn verzichten kann, weil man ein Auto hat, dann bezahlt man die Pauschale auch nicht. Wenn man aber die Pauschale bezahlt, kann man dann so oft und lang, wie man will den ÖPNV Deutschlandweit nutzen.

Wenn die Pauschale im Monat bei ca.20 Euro liegen würden, bei über 80.000.000 Millionen Einwohnern in Deutschland sind das ca. 1.600.000.000 Milliarden Euro im Monat, das reicht Problemlos um es so zu bezahlen.

Und für was seit ihr den?

Nein, es soll so bleiben wie es ist. 61%
Ja, Öffentliche Verkehrsmittel kostenlos für alle. 39%
Recht, Bahn, Bus, Grundgesetz, ÖPNV, öffentliche Verkehrsmittel, Pauschale, Auto und Motorrad
Nachzahlungen trotz Pauschale?

Hallo zusammen,

nach einer langen Suche komme ich leider nicht klar.

Ich war letztes Jahr Untermieter einer ganzen Wohnung.

Im Untermietvertrag steht es fest:

§3 Miete und Betriebskosten

3.2 Die Heiz- und Betriebskosten werden monatlich pauschal mit X EUR abgegolten.
Für den Strom- und Gasverbrauch werden monatlich pauschal mit X EUR berechnet.

3.3 Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Gebühren für Betriebskosten insgesamt X EUR.

3.4 Ändern sich die Miete, die Art der Betriebskosten oder die Höhe der Pauschale des hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

3.5 Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Auch im Untermietvertrag steht:

§5 Kaution

5.1 Der Untermieter erbringt – zur Sicherung aller Ansprüche des Hauptmieters aus diesem Vertrag – eine Kaution in höhe von X EUR.

5.2. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution.

5.3. Die Kaution wird 1 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

Der Untermietvertrag wurde am 01.03.2016 mit der Übergabe der Wohnung an mich beendet.

Jetzt habe ich eine E-Mail von meinem Untervermieter mit dem folgenden Text:

"Ich habe bisher noch nicht die Endabrechnung über die angefallenen Nebenkosten für 2015 von der Verwaltung bekommen. Sollten hier Mehrkosten anfallen, würde ich das von der Kaution abziehen, wie vertraglich vereinbart. Da die Kaution eigentlich 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnises zurückbezahlt werden sollte, wäre mein Vorschlag, dass ich dir jetzt 650€ zurückbezahle und den Rest, 350€ (ggf. mit Abzug bei Nachzahlung für Heizkosten), sobald mir die Abrechnung vorliegt."

Ich habe ihn dann beantwortet, dass ich eine monatliche Pauschale bezahlt habe und eine Nebenkostenabrechnung in diesem Fall unnötig ist. Ich habe dann um meine gesamte Kaution geboten.

Die Antwort war:

"das ist nicht ganz richtig, wie du den Vertrag verstanden hast. Unter § 3.4 unseres Vertrags steht, dass wenn sich die Höhe der Heizkosten ändert, sich diese auf das Mietverhältnis zum Untermieter weitergegeben werden. In § 3.5 steht, dass die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags richtet."

Ich habe das Gesetz § 560 BGB und das § 556 BGB gelesen und habe verschiedene Seiten im Internet gelesen und komme damit nicht so klar.

Kann er mir eine Nachzahlung anfordern und ein Anteil meiner Kaution dafür behalten?

Vielen Dank im Voraus.

Kaution, Nachzahlung, Untermiete, Pauschale

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