Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

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Bindungsfrist Makler?

Wir hatten zwecks Verkauf unseres Hauses für kurze Zeit eine Maklerin beauftragt, da diese Person absolut unmöglich war, haben wir ihr gekündigt. Daraufhin hat sie allen Interessenten gesagt, dass das Haus nicht mehr zum Verkauf steht. Nun schickt sie uns eine Liste mit Namen und Adressen von Leuten die sich auf ihre Anzeige gemeldet haben und behauptet, dass wir an diese Leute nicht verkaufen dürfen, bzw. das sie Anspruch auf ihre Provision hat wenn es mit einem der Leute zum Abschluss kommt und angeblich haben die Leute dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das die 2te Aussage blödsinn ist, ist mir schon klar, denn der Notarvertrag ist bindend und ich kann ja nichts dafür wenn meine Käufer mit der Ollen einen Vertrag geschlossen haben, das müssen die ja selber wissen. Wo ich mir unsicher bin, ist ob Sie Anspruch auf die Provision hat wenn sich jetzt zufällig auf meine Anzeige Leute melden die zuvor schon von ihr ein Expose bekommen haben oder sogar zur Besichtigung da waren. Wenn da überhaupt Anspruch besteht, wie lange, es könnte ja sein, dass wir das Haus erstmal 1/2 Jahr oder länger vermieten und dann nochmal einen Verkaufsversuch starten. Was mich auch interessiert ist, wie sie überhaupt rausfinden kann an wen wir verkauft haben. Ich gehe mal davon aus, dass die Ämter aus Datenschutzgründen garkeine Auskunft geben dürfen und wenn die neuen Eigentümer eingezogen sind, sind die sicher auch nicht verpflichtet der Malkerin nachzuweisen wo sie vorher gewohnt haben damit diese einen Datenabgleich machen können. Denn viele Namen gibt es ja häufig, wie Müller, Möller, Schulze. Ferner behauptet die Maklerin, dass dies auch für Verwandet von Interessenten gelten würde, dass denke ich ist blödsinniges Trommeln? Vielleicht kennt sich hier jemand mit der rechtichen Seite aus? Ich bin nicht bereit für die Olle die Arbeit zu machen und sie kassiert und ich bin auch nicht gewillt ihr später die Namen meiner Käufer mitzuteilen.

Recht, Immobilienmakler, Maklerprovision
Wann Maklercourtage bei Immobilienkauf mit Betreuungsgericht?

Es geht um einen Hauskauf, bei dem die Verkäuferin von einem Betreuer vertreten wird. Nach schwierigen Verhandlungen wurde uns vom Makler kund getan, dass eine Kaufpreisanpassung nach unten nur nach einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich ist. So wurde ein solches Gutachten erstellt, auch da wir die Aussage vom Makler bekamen, dass dann der Verkauf nicht über das Betreuungsgericht laufen müsse.

Heute waren wir zu einem Vorgespräch im Notariat. Die dortige Amtfrau erklärte uns, dass der notarielle Kaufvertrag vom Betreuungsgericht genehmigt werde muss. Dies wird einen zeitlichen Rahmen von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen, erst dann wird gegebenen Falls ein Käufereintrag ins Grundbuch erfolgen. Was widerum ca. 6 Wochen in Anspruch nimmt. Also alles in allem mindestens 4 Monate.

Es ist nun so, dass uns der Makler zur Eile rief, da mit dem Ableben der Verkäuferin zu rechnen sei. Der tatsächliche Gesundheitszustand ist uns nicht bekannt. Auch Daten des Betreuers wurden uns nicht preisgegeben. Der Makler verhält sich nun wie friss oder nicht.

Nun habe ich recherchiert, dass die Maklerprovision bereits nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fällig wird. In unserem Fall, da ja ein Kauf der Zustimmung des Betreuungsgerichts bedarf, finde ich den Zeitpunkt der Bezahlung als verfrüht an.

Falls die Verkäuferin verstirbt ist unter den gegebenen Umständen ein Kauf als unrealistisch anzusehen da ein Nachlass von den Erben höchstwahrscheinlich ausgeschlagen wird.

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Recht, Maklerprovision, Betreuungsgericht, Wirtschaft und Finanzen
Hausverkäufer inseriert nach Ablauf des Maklervertrags privat die Immobilie. Müssen wir trotzdem die Provision zahlen?

Hi,

wir wollen ein Haus kaufen und fanden im Januar ein Inserat auf Immoscout.

Das Objekt wurde über einen Makler angeboten. Wir haben es uns angeschaut und hatten interesse. Dann haben wir eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben wo auch die höhe seiner Provision drin stand.

Leider wurde das Objekt zuvor von einer weiteren Partei reserviert und somit standen wir auf Platz 2 falls die Finanzierung der 1. scheitert.

Wir haben dann ewig nichts gehört vom Makler und dachten uns das Objekt wäre verkauft.

Doch jetzt ist das Objekt wieder bei Immoscout drin und wir haben sofort Kontakt aufgenommen (diesmal zum Verkäufer "über das immoscout Email Formular" und nicht zum Makler).

Der Verkäufer teilte uns mit das der Maklervertrag am 31.02.2018 ausgelaufen sei und die 1. Partei keine Finanzierung bekommen hat. Nun bietet er es Privat zum verkauf an.

Da wir immernoch auf der Suche sind und auch Interesse am Objekt haben, würden wir gern kaufen.

Nun zu meiner Frage:

Kann der Makler auf seine Provision bestehen obwohl wir das Inserat ohne seine "Hilfe" ein 2. Mal im netz gefunden haben?

Falls er nach dem kauf mitbekommt das wir nun die neuen Eigentümer sind wird er sicherlich eine Rechnung schreiben wollen und denkt wir hätten ihn hintergangen (was ja eigentlich nicht wahr ist). Wir können jedenfalls Beweisen das das Inserat vom Verkäufer, nach Ablauf des Maklervertrags, privat Inseriert wurde.

Liebe Grüße

Recht, Hauskauf, Maklercourtage, Maklerprovision
Makler möchte Provision haben ohne Leistung erbracht zu haben. Geht das?

Der Makler und der Hausbesitzer haben das Haus gleichzeitig im Internet zum Verkauf angeboten (auf unterschiedlichen Portalen). Zwischen den beiden besteht kein Vertrag mit einer Unterschrift drauf. Der Makler sollte es verkaufen, wenn er kann (nur mündlich). Also ein "Einfacher Auftrag". Ich habe am 14.06. den Makler über eine Internetseite kontaktiert und gefragt, dass er sich mit mir in Verbindung setzen soll, wenn der Preis (Kaufpreis + Provision) nicht mehr als 400.000 Euro ist (Nomalerweise 410000 + Provision). Am 15.06. habe ich das gleiche Haus auf einer anderen Internetseite gefunden und diesmal lag das Angebot ohne Provision bei 410.000 Euro.Gleich angerufen und für den 15.06. einen Termin vereinbart . Bevor der Termin stattfand, hat mich der Makler angerufen und gesagt, dass der Preis (also Kaufpreis+Provision) nicht weniger als 410.000 werden kann (also hat er sich vermutlich mit dem Verkäufer abgestimmt gehabt). Dann habe ich mich bedankt. Ich habe ihm gesagt: Max. 400.000. Also konnte das Geschäft zwischen uns nicht stattfinden. Nach der Besichtigung des Hauses ist der Hausbesitzer mit dem Preis runter auf 400.000 Euro gegangen. So habe ich ihm gesagt "Gekauft". Am nächsten Tag hat mich der Makler angerufen und gesagt "her mit meiner Privision", weil er über den Eigentümer erfahren hatte, wer das Haus gekauft hat. Geht das überhaupt? ohne irgendeine Leistung erbracht zu haben? Vielen Dank an alle, die auf diesen Fall reagieren!

Immobilien, Hauskauf, Immobilienmakler, Makler, Maklerprovision
Makler verlangt Servicegebühren?

Hallo,

nach langer Suche, habe ich heute eine wirklich schöne Wohnung gefunden.

Die Wohnung wird über einen Makler im Auftrag des Vermieters vermittelt, Provision fällt somit für mich keine an.

Während der Besichtigung hat der Makler mehrmals betont, dass der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zahlt.

Wenn es nach dem Makler gegangen wäre, hätte ich schon heute die Wohnung mieten können. Mitten auf dem Land, viele freie Wohnungen, kaum potentielle Mieter und die Wohnungen sind wirklich günstig. 102qm, 4 Zi, für 370€ kalt!

Nach einem Telefonat mit dem Vermieter, legte der Makler mir den Mietvertrag vor, welchen ich sofort unterschreiben sollte.

Naja, da ich sehr misstrauisch bin, schaute ich mir den Vertrag genau an.

Dort steht geschrieben:

Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!

Daher habe ich dann doch nicht unterschrieben, sehe ich nicht ein. Habe dem Makler gesagt, dass ich mich morgen bei ihm melden werde und erst ma eine Nacht drüber schlafen möchte.

Ist diese Servicegebühr überhaupt erlaubt?

Der Makler erhält doch schon vom Vermieter seine Provision und dann will er noch mal was vom Mieter?

Gehören die Tätigkeiten aus der Servicegebühr nicht eh zu den Aufgaben des Maklers?

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Makler: Einwilligung zur sofortgen Tätigkeit?

Hallo zusammen. Mein Mann und ich möchten uns ein Haus anschauen, das wir evtl auch gern kaufen würden. Nun kam vom Makler per Email ein Schreiben zwecks "Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit"... Wissen nun nicht so recht, was wir davon halten sollen... Wir zitieren: .... vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt ???? zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können oder bei einer Besichtigung an Sie übergeben können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Vorsorglich haben wir die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, nochmals unten beigefügt. Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen oder übergeben Ihnen diese bei der Objektbesichtigung. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu. MfG Exposé wurden übergeben.

und so weiter... kann man sowas bedenkenlos unterschreiben oder kommt da ne Megarechnung, wenn wir das unterschreiben?

Hauskauf, Maklerprovision

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