Ist eine privat erstellte schriftliche Vereinbarung rechtskräftig?

4 Antworten

Ja, ihr habt einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen, der selbstverständlich gültig bleibt. Natürlich muß der Vertrag vom Käufer unterzeichnet sein.

Es sei denn, die notarielle Beurkundung hat NACH eurem privaten Vertrag stattgefunden und euer Privatvertrag wurde im offiziellen und notariell beurkundeten Kaufvertrag inhaltlich aufgehoben. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du die Maklercourtage einklagen.


mjutu  13.09.2019, 12:30

Ich hatte in einem Kaufvertrag vom Notar die Klausel stehen: "Es bestehen keinerlei Nebenabsprachen". Wäre das eine Aufhebung der vorherigen Absprache?

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Mignon5  13.09.2019, 12:33
@mjutu

Hm - damit bin ich leider überfragt.

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Hasenkruger 
Fragesteller
 13.09.2019, 12:32

Sie ist vorher geschrieben worden aber nicht notariell aufgehoben. Sie ist dort nicht erwähnt

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Ja, ist es - sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde und es keinem Gesetz widerspricht. Allerdings bleibt dir nur der Klageweg, wenn der Käufer nicht freiwillig zahlt.

Vertrag ist Vertrag. Wenn der Vertrag also nicht Rechtswidrig ist, muß die Gegenseite wie vereinbart zahlen.

Hat der Kontrahent die Vereinbarung unterschrieben? Dann ist es ein rechtsgültiger Vertrag.


Hasenkruger 
Fragesteller
 13.09.2019, 12:30

Ja, Habe nur eine wichtige Sache vergessen. Wir haben mündlich auf die Zahlung verzichtet. Eigentlich stehe ich auch zu meinem Wort. Hier sieht es anders aus, weil er sich nicht an eine einzige der mündlichen Vereinbarungen hält!

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