Besichtigung vor Gebot - Ebay rechtskräftig?

6 Antworten

Deine Beschreibung des Problems ist sehr allgemein und lässt vieles offen. Was für ein Artikel ist es? Welche Mängel sind es?

An sich eine Gewährleistung scheint der Privatverkäufer ja offenbar bereits ausgeschlossen zu haben (ich weiß gar nicht sicher, ob das nicht bei eBay automatisch ist? Ich glaube sowas mal gelesen zu haben, dass das eigentlich gar nicht als Zusatzpassus in den Auktionstext eingefügt werden muss…). Wenn er die Besichtigung anbietet, hast du die Möglichkeit den Zustand zu überprüfen und Mängel, die der Verkäufer „übersehen“ hat, anders einschätzt oder wie auch immer, zu entdecken. Wenn du so knapp bietest, dass du keine Zeit mehr hast für eine Besichtigung, ist das sozusagen dein Problem. Und an dieser Stelle wird eine schwammige Umschreibung deines Problems halt schwierig. Nehmen wir an du hättest ein Auto gekauft. Da ist es – um das mal auf eine juristische Ebene zu bringen – sicherlich schon ein Unterschied, ob dir der Verkäufer verschwiegen hat, dass der Wagen einen drohenden Motor- oder Getriebeschaden hat oder dass der Gebrauchtwagen, der 220.000 km gelaufen hat, tatsächlich Steinschläge hat und der Fahrersitz durchgesessen ist. Letzte Aspekte kann man bei diesem Alter sicherlich erwarten (aber die Wertigkeit unterschiedlich einschätzen), Schaden am Motor oder Getriebe eher nicht.

Aber allein die Tatsache, dass du den Artikel nicht genau bei der Abnahme begutachtet hast, halte ich für sehr schwierig, da du die Mängel ja bereits auf der Heimfahrt entdeckt hast. D.h. wahnsinnig versteckt können sie nicht gewesen sein und du hättest sie bei einer Besichtigung vermutlich entdecken können.

T3Fahrer

Spannend ist doch erst mal, ob du von einem Händler oder Privatmann gekauft hast und ob im Fall 2 dann die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

theCapsicum  23.09.2019, 07:14

Der Fragesteller hat einige Details nicht gebracht. Hier kann alles mögliche richtig sein.

Deine Nachfrage ist korrekt bemerkt einer von mehreren offenen Punkten

1
meier2003  23.09.2019, 07:20
@theCapsicum

Ich habe eine Frage gestellt und keine Aussage getroffen. Ohne die Fakten ist eine Beurteilung schwierig.

Also einfache Frage 1. Händler? , 2. Privat? und 3. Gewährleistungsausschluss?

Welche Pflichten sollen das sein, außer den Ausschluss wirksam zu erklären?

0
theCapsicum  23.09.2019, 07:42
@meier2003

Im ursprünglichen Kommentar hatte ich Pech beim Denken. Deswegen habe ich noch mal vollständig überarbeitet gehabt.

0
tinalisatina  23.09.2019, 09:00
Verkäufer und Käufer sind Privat.
Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen

Steht so in der Frage.

0

Deine Frage kann so nicht beantwortet werden. zumindest sollte man wissen, ob der Kauf von einem Händler oder von privat erfolgte.

Es ist nichts bekannt, ob in der Artikelbeschreibung ein Gewärleistungsausschluss gestanden hat. Unseriöser Verkäufer? Ich glaube eher unseriöser Käufer. Wenn Du selbst erst viel später festgestellt hast, daß der gekaufte Artikel Mängel hat, konnte der Verkäufer diese als Laie ggf gar nicht selber feststellen.

Wenn man angeboten bekommt, daß man den Artikel vor Gebotsabgabe besichtigen kann, sollte man dies auch in Anspruch nehmen oder im Zweifel eben nicht bieten!

Wenn ein Gewärleistungsausschluss in der Artikelbeschreibung enthalten war, hast Du einen schlechte Erfahrung gemacht, mit der Du leben mußt. Da hast noch nicht mal wirklich das Recht, eine schlechte Bewertung abzugeben!

Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:41

Ich habe nur einen Mangel später festgestellt, der Rest wurde vor Ort angesprochen und gesagt, dass es von einer Fachwerkstatt geprüft und dann ggf. repariert werden muss.

0
In der Auktion stand, dass der Artikel vor einem Gebot besichtigt werden soll

Alleine das finde ich schon seltsam.

Das macht auf mich den Eindruck, als dass der Verkäufer versucht hat, ein "gekauft wie gesehen" zu erwirken und sich dabei um eine korrekte Beschreibung im Auktionstext zu drücken.

Meines Wissens und meinem Rechtsempfinden nach entbindet ihn aber die Aufforderung zur Vorabbesichtigung des Gegenstandes nicht davon, die Gegenstandsbeschreibung korrekt und vollständig im Angebot zu hinterlegen, denn selbst wenn Du vorab dorthin gefahren wärst, wäre dies unter Zugrundelegung einer abweichenden Beschreibung entstanden.

Wenn der Verkäufer nicht explizit hingewiesen hat, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht, wäre Dir ja wieder ein Schaden entstanden.

Da Du den Artikel dennoch gekauft hast, bin ich nicht sicher, ob Du da was machen kannst, denn Du hast ihn gekauft, wie gesehen. Wenn Du bei Besichtigung die Mängel festgestellt hast, wäre ich vom Kauf aufgrund grober Abweichung zurückgetreten.

Das Argument des Verkäufers, man hätte sollen vorab vorbeikommen, zöge bei mir nicht, da es für die Art des Kaufs (Ebayauktion) unüblich ist und nicht davon entbindet, Mängel anzugeben, bzw. nach bestem Wissen und Gewissen eine Artikelbeschreibung zu verfassen.

Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:24

Ich musste den Artikel nehmen, da ich ja bei Auktionsende einen gültigen Kaufvertrag meines Wissens nach mit ihm geschlossen habe, wichtig ist nur, ob seine selbstgeschriebene "Bedingung der Vorabbesichtigung" überhaupt rechtens ist. Er sagte selber vor Ort, dass bei Ebay ja ein Kaufvertrag zustande kommt, sobald man es ersteigert. Er hat mir vor Ort nicht gesagt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ebay ist und bleibt eine Internetplattform, denn ich kann auch nicht in eine Auktion schreiben, dass mir der Käufer z. B. beim Kauf eine Schachtel Pralinen als Dank innerhalb von 5 Werktagen schicken muss, das wäre ja "gelacht". Dann würde man ja einfach in die Zeilen verrückte Bedingungen reinschreiben können wie Zusatzzahlungen. Oder Dinge wie z.B.: "Bei einem Gebot erklärt sich der Bieter/Käufer dazu bereit, nicht nur den" Gegenstand" zu kaufen sondern auch eine Woche meinen Haushalt zu schmeißen.

Naja sonst muss ich zu einem Anwalt und mich dort beraten lassen.

Es handelt sich hierbei um ein Auto. Die Reifen sind nicht neu, wie es in der Anzeige Stand, sondern 9 bzw. 10 Jahre alt. Das ist ein Mangel. Es gibt Roststellen, die an zwei Stellen stärker sind und auch für keinen Fachmann schnell erledigt sind. Die kleinen Stellen hat er fotografiert, aber die oben genannten größeren Stellen verschwiegen. Und sie sind auf den ersten Blick sofort erkennbar! Auch für einen Laien. In der Auktion steht TOP Zustand, kaum Rost. Bei Ebay schrieb er, dass die Roststellen, die einzigen sind! (Nachricht vor Ende der Auktion, habe extra gefragt! " Auch falsch beschrieben bzw einfach gelogen!

Die Tachobeleuchtung ist teildefekt, fällt erst bei Dunkelheit auf.

Bremsen sollen auch komplett neu sein. Stimmt ebenfalls nicht.

Dann ist der Motor ölfeucht, dies steht im TÜV Bericht als Mangel, der behoben werden muss, aber nicht nochmal vorgezeigt werden sollte. Von Juli 2019, quasi fast neu der TÜV. Hat er nicht machen lassen, das wurde auch vor Ort besprochen, dass ich diese Dinge durch eine Werkstatt prüfen lassen muss.

Und das wusste der VK und hat die Mängel nicht in der Auktion genannt! Er sagte selber, dass er über einen halben Liter Öl reinkippen müsste, da deutlich zu wenig drin war. Im Text steht:" frischer Ölwechsel" und alle Wartungen/Reperaturen in letzter Zeit durch eine Kfz Meisterwerkstatt erledigt.

Dann muss er mal eine Rechnung vorweisen, wenn ich zur ADAC Prüfstelle fahre und mir alle Mängel bestätigt werden, lasse ich alles dokumentieren oder ein Gutachten erstellen.

Ich bin der Auffassung, dass dies zumindest die Reifen, die Bremse und das mit den verschwiegener und nicht behobenen Mängeln aus dem TÜV-Bericht eine arglistig Täuschung ist. Und da habe ich auch als Privatkauf bei Ebay ein Recht auf Nachbesserung mit einer angemessenen Frist. Diese kann er zwei mal versuchen zu erfüllen.

Leider kenne ich mich nicht besonders gut mit Autos aus und habe die teildefekte Beleuchtung erst auf der Heimfahrt bemerkt.

Nun gut, da könnte ich drüber hinwegsehen!

Danke für die ganzen Antworten.

1
Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:45
@336spencer

Ich bin auch ziemlich enttäuscht. Es ist ein Mercedes mit 130000 Km laut Tacho! Eine E Klasse...

0
peterobm  23.09.2019, 09:27
@Bruno9292
Er hat mir vor Ort nicht gesagt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann

warum hast nicht einfach gefragt? klar wäre das möglich gewesen

0
Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 11:47
@peterobm

Ich meinte damit eigentlich, dass er es abgelehnt hat. Wir haben über die Mängel gesprochen und ich sagte, dass ich in einer Werkstatt damit vorstellig werden muss und dass die Nachschauen, vorallem nach dem Motor, der eine undichtigkeit (Öl) aufweist..

Als ich dann sagte, dass der Kaufvertrag geschlossen wurde, als ich es ersteigert habe, sagte er auch nur das es mit dem Gebot gekauft wurde und er es nicht zurücknimmt. Somit ist für mich klar, und auch für meinen Zeugen, dass er den Kauf nicht abbrechen wollte.

Naja mal schauen wie die Geschichte ausgeht.., immerhin kann ich mir aussuchen (theoretisch), ob ich eine Nachbesserung habe möchte. Was ich auch am liebsten hätte.

0
Nur leider war keine Zeit für eine kurzfristige Besichtigung.

das kannst nicht dem Verkäufer anlasen; das geht auf deine Kappe.

Wenn er mir nicht entgegenkommen möchte, fordere ich eine Nachbesserung, natürlich mit einer angemessenen Frist.

Vergiss es einfach

Denn Fakt ist, ich habe einen Artikel, der nicht die Eigenschaften vorweist, die er laut Beschreibung haben sollte
In der Auktion stand, dass der Artikel vor einem Gebot besichtigt werden soll,

du widersprichst dir selbst, vorher besichtigen; dann Bieten.

in dem Fall kann eine "falsche" Beschreibung nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

eine evtl. Preisminderung hättest direkt VOR Kauf besprechen müssen/sollen. Sehe keine Chance für dich

Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:33

Wie soll ich vor Kauf eine Preisminderung fordern, wenn ich bei meiner Abgabe des Gebotes von einer Sache ausgehe, die in einem "TOP Zustand" sein soll. Also so, wie es beschrieben bzw. bebildert wurde.

0
Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 11:53
@peterobm

Da das ganze hier sicherlich vor Gericht enden wird, was ich zwar nicht hoffe, aber der VK zeigt sich meiner Meinung nach uneinsichtig. Selbst die Tatsache, dass er neue Reifen und Bremsen angepriesen hat und die Reifen von 2009/2011 sind, lässt ihn eiskalt und er Antwortet garnicht auf die Frage, wieso die Reifen nicht so sind, wie er sie mir in der Auktion verkauft hat. Deshalb werde ich hier nicht den Link reinstellen. Suche aber mal nach einer E Klasse. 130tk Tüv neu. 19.September war die Auktion. Findest du bestimmt ;)

0
peterobm  23.09.2019, 13:15
@Bruno9292

habs :)

DAS hast überlesen: Reparaturen in letzter Zeit wann die Reparatur stattgefunden haben, steht nicht dabei :))

TÜV bis 6.2021

zu dem Zeitpunkt war alles in Ordnung

was erwartest du von einer 21 Jahre alten Möhre?

meine Einschätzung, da wird dir auch kein Anwalt helfen können

0
Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 14:11
@peterobm

Nein zum Zeitpunkt war nicht alles in Ordnung. Er hat die Mängel aus dem TÜV-Bericht verschwiegen. Diese sollen auch umgehend behoben werden. Steht dort genauso drin! Dies ist nicht passiert.

Reparaturen in letzter Zeit, das ist juristisch festgelegt. Ich denke nicht, dass die Reifen von 2009 oder auch von 2011 als "letzte Zeit" zählen.

Von mir aus von 2016 oder auch 2015, aber alles andere ist einfach zu alt. Außerdem muss er belegen, dass es gemacht wurde, steht ja drin, dass es in einer Werkstatt gemacht wurde.

Und es steht fett drin TOP Zustand! So wie es von einem Mercedes zu erwarten ist. Klar er ist alt, aber für ein Fahrzeug, das beschrieben wurde, wie es hier der Fall ist, finde ich das nicht fair.

Ich erwarte keinen Neuwagen, aber wenn er schreibt, dass Reifen & Bremsen komplett neu sind. Dann sollte es auch annähernd stimmen.

:)

Achja und zum Thema alte Möhre brauche ich wohl nichts zu sagen. Das Alter spielt natürlich eine Rolle, aber ebenso der Kilometerstand von 130000km.

Und ein Anwalt wurde bereits kontaktiert, Rechtsschutzversicherung hat zugesagt, dass sie übernimmt. :)

Ich bin niemand, der irgendjemand etwas böses will, oder total pingelich ist. Wären es nur Reifen oder Bremsscheiben, würde ich kein Theater anfangen. Aber wenn der Motor einen Zylinderkopfschaden z. B. hat, dann zahle ich sicherlich nicht die Kosten.

0
peterobm  23.09.2019, 14:26
@Bruno9292

hast du den Tüv-Bericht eingesehen?

vieles kann man erst vor Ort identifizieren, nicht alles muss in eine Beschreibung geschrieben werden.

deswegen wohl auch diese Bemerkung: dass der Artikel vor einem Gebot besichtigt werden soll

Dein Problem: du hast versäumt dir die Unterlagen geben zu lassen und Vor Kauf eingehend zu untersuchen; das kann er dir vorwerfen

die Anzeige bei Ebay klingt so vielversprechend. entpuppt sich leider als Schrotthaufen.

wie es ausgeht, steht in den Sternen, er hat verschönt, du hast dich darauf eingelassen; bin gespannt

0
Bruno9292 
Fragesteller
 23.09.2019, 15:02
@peterobm

Er muss schreiben, dass es die Mängel gibt. Und das hat er nicht. Ich muss den Verkäufer nicht fragen, ob etwas nicht stimmt. Er ist für seine Auktion verantwortlich.

Er hat versäumt die Tatsache dort reinzuschreiben oder den Bericht zu fotografieren, ich nicht!

Außerdem hätte er dann erwähnen müssen, dass er es nicht repariert hat, das ist Bedingung, damit das Fahrzeug die TÜV-Plakette bekommt!

Und nein, ich habe den Bericht nicht vorher gesehen, sonst hätte ich garnicht geboten!

0