Höchstbietender, aber ich will den Artikel nicht. Was nun?

10 Antworten

Ich habe nicht damit gerechnet zum Schluss der Auktion Höchstbietender zu sein,

Du bist nicht nur Höchstbietender, sondern Käufer.

Eins vorweg:

eBay ist kein Spielplatz, werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.

Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.

Hi,

Dummheit schützt dich nicht.

Wer an eine Auktion teilnimmt muss wissen, dass er verpflichtet ist, eine gewonnene Auktion auch zu bezahlen!

Also bezahle den Artikel und gut ist.

Gekauft ist gekauft!

Also bezahl das und gut ist. Wenn du das Produkt doppelt hast, kannst du versuchen, eines der beiden Exemplare wieder zu verkaufen.

greez

C.W.

Gebote sind bindend und wenn Du Höchstbieter bist dann musst Du das Teil auch bezahlen und abnehmen. Ganz einfache Geschichte.

Ansonsten hilft immer ein Blick in die AGB einer Handelsplattform BEVOR man dort irgend wo hinklickt

Wenn Du als Spaßbieterin in diese vertragliche Verpflichtung gerätst, ist das nur gut so. Natürlich musst Du zahlen gegen Abnahme der Kaufsache. Andernfalls kann´s teuer werden. Aber Du kannst den Schaden ja gering halten, indem Du den Artikel selber wieder verkaufst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung