Wie lange und in welchen Fällen bekommt ein Immobilienmakler noch Provision nach Vertragskündigung

3 Antworten

Wenn der Verkäufer WIRKLICH selbst einen Käufer (ohne den Makler !) FINDET , stellt sich die Frage nach einer Provisionszahlung doch gar nicht !

Irgendwie "riecht" aber die ganze Frage danach, daß dieser Käufer doch vorher Kenntnis durch den Makler hatte und nun - nach Ablauf des einfachen Maklerauftrages - ohne Provision kaufen möchte.....

Aber genau das geht rechtlich nicht; denn der Makler hatte ihm ja genau dieses Objekt vorher NACHGEWIESEN.

Alles Andere ist ein Umgehungsversuch. Das wird der Makler irgendwann merken.

Nach neuester Rechtsprechung nützt es auch nichts, Verwandte o.ä. dann als Käufer vorzuschieben; im Zweifel würde das ein Gericht genau prüfen und dementsprechend würdigen....

Vielleicht ist es in dieser Gesamt-Situation sinnvoll, mit dem Makler über die Höhe der Provision zu verhandeln und einen Kompromiss zu finden. So rosig ist die Situation des Maklers mit dem ausgelaufenen Vertrag und einem eventuell langem Verfahren auch nicht.

OnkelBerni  28.09.2010, 12:41

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, daß natürlich ein wirksamer Maklervertrag zwischen Käufer (!) und Makler zustande gekommen sein muss.

Wenn der Käufer damals nur ein Expose per Post o.ä. erhalten hat und sonst NIE in der Sache den Makler in Anspruch genommen hat , ist der Maklervertrag gar nicht zustande gekommen. Einfach Expose schicken reicht nicht aus.

Damit wäre dann tatsächlich die Sache für den Käufer erledigt u. er müsste nichts zahlen.

So wie in der Frage geschrieben, der Makler hatte keinen Alleinvertriebsvertrag, somit müsste der einen Provsionsanspruch erstmal nachweisen. Zudem enden solche Schutzansprüche, wenn nicht schon im Maklervertrag geregelt, nach BGB. Das ist vergleichbar mit einem Berufsverbot als Konkurenzkausel.

OnkelBerni  28.09.2010, 12:15

Das ist ALLES völlig falsch.

Es geht hier nur um den eventuell vorhandenen Maklervertrag zwischen Käufer und Makler.

Der Auftrag vom Verkäufer hat da keinen Einfluss .

Engelchen777 
Fragesteller
 28.09.2010, 12:35
@OnkelBerni

Doch, es geht um den Maklervertrag von dem Verkäufer, der den Makler zuvor beauftragt hat, aber den Vertrag vor einiger Zeit gekündigt hat. Wenn der Makler einen Käufer gestellt hat, der dann die Immobilie wirklich erwirbt, steht dem Makler für seine Arbeit ja auch die Provision zu. Ist ja auch richtig. Aber wie lange wirkt denn so ein Provisionsanspruch noch nach? Monate? Jahre? Das ist eine ganz normale Frage und hat NICHTS damit zu tun, den Anspruch des Maklers auf seine Provision zu umgehen, WENN er sie redlich verdient hat! Wenn der Makler aber nur zum Verkäufer sagt, er haben den und den Interessenten, aber keinen namentlich nennt, Termine scheinbar ständig platzen, der Verkäufer so gar nicht weiß, ob es stimmt, ob es diese(n) Interessenten wirklich gibt, könnte der Makler ja immer sagen, dass bei einem späteren Kauf genau DER Käufer auch den Makler schon in Anspruch genommen bzw. nach der Immobilie gefragt hätte. Wie soll denn der Verkäufer wissen, ob das alles rechtens ist und er nicht vom Makler über den Tisch gezogen wird?

Provision wird immer fällig, wenn ein Objekt gekauft oder gemietet wird, von dem der Kunde durch eben diesen Makler Kenntnis erhalten hat.

jockl  28.09.2010, 11:56

Diese Antwort ist "so" falsch.

Randberlinerin  28.09.2010, 11:57
@jockl

@Jockl: Immer gleich begründen bitte, statt einfach in den Raum werfen!

OnkelBerni  28.09.2010, 12:19
@Randberlinerin

An Randberlinerin: Ihre Antwort ist zwar rechtlich nicht perfekt ausgedrückt, trifft den Kern aber schon ziemlich genau.

Randberlinerin  28.09.2010, 12:34
@OnkelBerni

Danke! "Perfekte" RA-Antworten kosten ja auch Geld und sind nicht gratis via GF :-)