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Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

Recht, Erbe, Tapete, Renovierung, Genossenschaft, Gutachter, kacheln, Todesfall, PVC-Boden, Wirtschaft und Finanzen

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