Gutachten der Versicherung viel zu niedrig, was kann ich tun?

Hallo zusammen,

ich bin bei der HUK Coburg versichert und hatte einen Unfall, an dem ich selber schuld war.

Ich habe heute mit der Werkstatt gesprochen, bei der aktuell mein verunfalltes Fahrzeug steht. Das offizielle Gutachten ist noch nicht da.

Nun habe ich aber mündlich die Aussage bekommen, dass der von der HUK Coburg bestellte Gutachter (DEKRA) das Fahrzeug wie folgt bewertet hat.

Wiederbeschaffungswert: 5.000€
Reparaturkosten: 4.500€
Restwert: 3.800€

Diese Zahlen sind meiner Meinung nach eine absolute Verfehlung und definitiv nicht realistisch. 

Ich habe eigenständig im März diesen Jahres erst ein Gutachten an meinem Fahrzeug vornehmen lassen, da mir ein Amazon-Fahrer in meinen geparkten PKW gefahren ist.

Die Zahlen aus dem Gutachten im März 2022:

Wiederbeschaffungswert: 6.950€
Reparaturkosten: 2.882€
Restwert: 3.820€

Es gibt also eine Differenz von fast 2.000€ beim Wiederbeschaffungswert, was ein Unding ist. Die Preise für Gebrauchtwagen gehen aktuell nach oben, statt nach unten. Auch ein Vergleich auf einer Inseratsoberfläche wie mobile.de zeigt, dass mit meinem Fahrzeug vergleichbare PKW deutlich teurer sind, ein Mittelwert läge demnach bei mindestens 7.500€.

Auch der Restwert im Gutachten mit 3.800€ ist definitiv zu hoch. Der Restwert meines Wagens im Gutachten März 2022 nach einem Unfall betrug 3.820€, rechnet man nun noch den aktuellen Vorfall dazu muss der Restwert wesentlich unter den vorherigen 3.820€ liegen. Dieser verändert sich aber nur um 20€, was absolut nicht sein kann.

Außerdem wurden die Reparaturkosten von der Werkstatt, wo aktuell mein Auto steht, nach Augenschein auf 3.000€ - 3.500€ geschätzt, der Gutachter veranschlagt aber rund 4.500€ für die Reparatur.

Kann ich nun irgendwas unternehmen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Beste Grüße!

 

Auto, KFZ, Unfall, Recht, Kfz-Versicherung, Dekra, Gutachten, Gutachter, Versicherungsschaden, HUK-Coburg, Auto und Motorrad
BU und Renten- Versicherung Generali vs. Huk?

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Zu mir: 22 Jahre alt, Studentin für Lehramt Gymnasium, werde später evt. verbeamtet, keine Vorerkrankungen, Nichtraucherin

Ich habe mich seit längerem mit BU und Rentenversicherung beschäftigt. Hatte dann ein paar Beratungsgespräche bei der Huk und mich gut informiert gefühlt. Ich habe alles einsehen und lesen können. Finde sie transparent, was mir sehr wichtig ist. Angebote schreibe ich unten hin.

Dann kam meine Mutter, meinte, ich solle unbedingt zu ihrem Versicherungsberater(DVAG und Generali). Er und sie meinte ich müsse ihm da einfach vertrauen und, dass ich nirgendwo anders bessere Leistungen bekäme. Wurde ziemlich unter Druck gesetzt. Die Verträge, die ich dann bekam, sind nicht so Transparent wie bei der Huk! Preise kommen mir auch zu hoch vor.. Habe diese jetzt vorläufig wieder gekündigt.. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich werde die groben Zahlen unten rein schreiben.

Bei der Huk habe ich folgendes Angebot:

BU Premium mit Starpolice für 1000 € versichert

Kostet anfangs 27€ , Beitrag erhöht sich bis 2031 auf 77€ zahlen muss.

Premium Rente mit Start Police in Fondsguthaben, die man wählen kann, habe mich für WELT ETF und Nachhaltigkeits ETF entschieden. Wobei ich wahrscheinlich auch 50% in ein Garantieguthaben einzahlen werde. Kann man felxibel wählen. Es werden verschiedene Wachstums-Szenarien angegeben, aber es wird wohl 6% sein meinte die Beraterin. Stimmt das wirklich, so hoch? Dann wären es ab 2067 eine Rente von 722€ monatl. oder Kapitalleistung von 202.566€.

Kostet anfangs 600€ jährlich, später ab Jahre 2031: 1360€.

Unfallversicherung Classic und Unfall Plus zahlt: 50.000€ mit 500%Progression, 250.000€ bei Vollinvalidität. 10.000 € Todesfall-Leistung. Zahlt auch bei Knochenbrüchen 1500€, kosmetische OPs bis 50.000€ und Umbau von Wohnung 20.000€.

Kostet 20€ monatl.

Pflegeversicherung könnte ich auch noch für anfangs 10€ die sich auch erhöhen, dazu haben, finde ich aber nicht nötig!

Andere 80%
Huk 20%
Generali 0%
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Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen
KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.

Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.

Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.

Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:

Bei Markenwerkstätten:

Stundenverrechnungssatz: 105,00€

Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE

Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....

Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.

Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.

Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?

Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Franke94

Versicherung, Autoversicherung, Recht, Kfz-Versicherung, HUK-Coburg, Rechtliche Frage, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Auto und Motorrad
Ich fahre mehr als meine jährliche Fahrleistung bei der KFZ Versicherung. Muss ich jetzt eine Strafe zahlen?

Ich habe 2014 eine KFZ Haftpflicht bei der Huk Coburg abgeschlossen. Ich hatte damals überhaupt keine Ahnung wie viel ich fahre, denn ich hatte gerade erst meinen Führerschein und überhaupt. Ich hab dann grob überschlagen und bin auf 11.000 Kilometer gekommen. Der Versicherungsheini am Telefon meinte dann, er trägt 9.000 ein weil das wohl nur in 3.000er Schritten geht. Das hat auch immer ausgereicht, bloß habe ich 2015 dann meine Freundin kennengelernt, die damals aber noch 600 km weit weg gewohnt hat. Da bin ich sehr oft hingefahren und hab gar nicht mehr an die Fahrleistung gedacht. Weil ich kürzlich wieder umgezogen bin habe ich eine Rechnung mit einer Nachzahlung bekommen und da ist mir die Fahrleistung wieder aufgefallen. Jetzt ist mir sehr sehr unwohl, denn mein Startkilometerstand war 79.000km. Der aktuelle Stand liegt bei 155.000km. Ich hatte nie einen Kaskofall, deshalb ist nie etwas aufgefallen. Aber ich bin 50.000 Kilometer mehr gefahren als versichert gewesen sind. Ich habe jetzt Angst das der Versicherung zu erklären, weil es ja quasi Betrug ist. Es war aber wirklich keine Absicht. War schon mal jemand in der selben Situation und weiß was passiert wenn ich der Versicherung das mitteile? Würde dann auch gerne die Fahrleistung auf die jetzt aktuellen 20.000 Kilometer jährlich anpassen. Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Auto, Versicherung, HUK-Coburg

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