ADAC kfz Versicherung?

1 Antwort

Der Monat ab Eingang des Schreibens zählt nur für die Sonderkündigung wegen der Beitragserhöhung. Davon unabhängig hast du einen Monat Frist für die ordentliche Kündigung. Bei Hauptfälligkeit 01.01. gilt also ganz normal der 30.11. als spätester Termin an dem die Kündigung beim Versicherer vorliegen muss.