Gehört zu einer Mietwohnung laut Mietrecht ein Kellerraum bzw. Abstellraum?
Eine Bekannte von mir ist Mieterin einer Wohnung, zu der kein Kellerraum gehört. Sie wohnt im 1. Stockwerk, was auch gleichzeitig Dachgeschoss ist. Die Vermieterin wohnt im Erdgeschoss mit ihren zwei Schulkindern.
Sobald man das Haus durch die Hauseingangstür betritt, stehen Fahrräder, Schuhe, Kisten, Flaschen, Eimer, Kehrbesen, Stühle mit allerlei Gerümpel etc. im Eingangsbereich, den meine Bekannte betreten muss, um die Treppe zu ihrer Wohnung hinaufzugehen. Auf dieser Treppe mit einem Treppenpodest hat die Vermietern auch "Besitz" genommen und einen Schrank dorthin gestellt. In einer dortigen Nische hat sie auch allerlei Gegenstände abgestellt und unmittelbar vor der Wohnungstür meiner Bekannten befindet sich eine Luke, die ebenso voll mit Gegenständen belegt ist, die der Mieterin gehören. Auch der im Haus befindliche Keller ist von der Vermieterin voll belegt.
Bei Abschluss des Mietvertrages hat die Vermieterin meiner Bekannten zugesagt (mündlich), ein Fahrrad auf dem zu ihrer gemieteten Wohnung führenden Treppenpodest abstellen zu dürfen. Nun hat sich meine Bekannte ein zweites Fahrrad zugelegt, das sie neben das bereits vorhandene Fahrrad gestellt hat. Das hat zur Folge, dass es die Vermieterin stört, weil sie neuerdings einen Schrank dort platziert hat.
Die Vermieterin hat nun meine Bekannte aufgefordert, ein Fahrrad zu räumen, weil es sie stören würde. Meine Bekannte fühlt sich nun total "eingeengt" und "verdrängt", hat überhaupt keinen Abstellplatz außerhalb ihrer Wohnung, während die Vermieterin nicht nur den Hauseingangsbereich, sondern auch den Treppenaufgang zu ihrer Wohnug benutzt und zustellt.
Nun mache ich mir Gedanken, wie die Rechtssituation aussieht.
Bin gespannt auf Eure Antworten.