Kündigungs Drohung während Krankheit und Behandlung der Berufsgenossenschaft ?

Hallo, dieses Jahr war ich bereits 7 Wochen krank. Die 7 Wochen sind entstanden da ich schleichend offene Hände während der Arbeit bekommen habe, sprich blasenbildung, starker Juckreiz, Rötungen anschwellen der Finger, taubheitsgefühle etc. Ich bin zum Hautarzt und diese hat mich sofort krankgeschrieben und den Fall an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. 6 Wochen war ich dann krank bis ich meine Hände wieder halbwegs bewegen und nutzen konnte. Eine Woche war Anweisung der Berufsgenossenschaft einen allergie test zu machen. Gesagt getan.. Ergebnisse bekommen etc. Starker Verdacht auf IPPD" auch bestätigt ", weil viel arbeiten mit gummi da Kfz bereich. Bei der Krankmeldung zum allergie test bekam ich die Ansage per Telefon sollte ich jetzt nochmal krank sein erhalte ich die Kündigung. Heute musste ich wieder zum Hautarzt weil ich es nicht mehr ausgehalten habe von den Schmerzen. Dort sagte meine Ärztin es wird wohl nochmal einen test geben der explizit auf gummi Stoffe ausgelegt ist. Also nochmal eine Woche krank weil der ganze Rücken beklebt wird.. Joa wie schaut das aus? Alle Behandlungen medikamte Fahrten zum Arzt werden bereits schon von der Berufsgenossenschaft gezahlt... Jetzt wird mir mit Kündigung gedroht und ich hab angst während der Inflation meinen Job zu verlieren.

Hat da jemand rechtliche ahnung? Oder auch schonmal erlebt?

Kündigung, Allergie, Berufsgenossenschaft, Gesundheit und Medizin, Krankheitsfall, Rechtliche Lage
Besteht die Chance eine Teilrente zu bekommen?

Liebe Community,

ich hatte vor einigen Monaten einen Wegeunfall und habe mir dabei die Kniescheibe gebrochen. Direkt danach traf der RTW ein und fuhr mich in ein Krankenhaus, wo ich daraufhin notoperiert wurde. Mittlerweile sind schon 3 Monate vergangen und mein Knie hat sich schon gebessert, dennoch bin ich eingeschränkt aber arbeiten tue ich immer noch, natürlich mit Vorsicht. Nach ca. 1 ¹/² nahm ich wieder die Arbeit auf. Ohne Schmerzmitteln wäre es ganz bestimmt nicht möglich auf der Arbeit zu erscheinen. Bekomme regelmäßig Physotherapie, um so gut es geht in den Alltag zurück zu kehren . In meinem Knie sind Schrauben und Drähte vorhanden, die am Ende diesen Jahres rauskommen. Es besteht die Möglichkeit mein ganzes Leben lang diverse Langzeitfolgen, wie Kraftverlust, Kribbeln, Schmerzen etc p.p zu haben. Meine Frage wäre, falls es wirklich wie folgt sein würde, wäre es möglich eine Teilrente zu bekommen? Falls ja, wie würde es ablaufen? Muss ich etwas bestimmes tun? Kenne mich kaum mit der Thematik aus und würde mich extremst freuen, wenn mich jemanden aufklären würden. Ich bedanke mich im Vorfeld !

Positiv:

-Kann gehen

-Treppen schaffe ich gerade so hoch zu laufen

Negativ:

-Kraftverlust

-Kann nicht laufen

-Kein Beinsport

-Kann man Bein nicht vollständig beugen, nur zum Teil.

-Kann mich nicht hinknien

-Habe Schmerzen

-Ameisenkribbeln am Knie

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Warum läuft die Zeit unter Adrenalin langsamer?

Neben meinem Hauptberuf arbeite ich 1 Tag die Woche als Sicherheitsmitarbeiter bei einem Versandunternehmen.

Folgende Situation ist mir zum ersten Mal in meinem Leben passiert: Eine Mitarbeiterin hatte feierabend und ging die Treppe hoch, um sich umzuziehen.

Als sie die Treppe hinauf läuft, wird sie ohnmächtig und fällt hin. Ich stehe direkt vor der Treppe und renne schnell zu ihr hinauf. Sie ist bewusstlos.

Von hier aus weiß ich nicht, was mit mir passiert ist: Ich hatte keine Kontrolle über meine Handlungen, als würde mein Körper/Gehirn automatisch und ohne meine Kontrolle handeln.

Ich leistete alleine Erste Hilfe, während ich über Funk nach Unterstützung rief (für mich waren gefühlte 5 Minuten vergangen, in Wirklichkeit waren es aber nur 15 Sekunden). Da sich niemand meldete, rannte ich nach unten in die Halle und sagte es schnell dem Vorgesetzten, was passiert ist, währenddessen rief ich die Notrufnummer an. Das Ganze kam mir wie 15 Minuten vor.

Als die Frau eingeliefert wurde, mussten wir die Überwachungskamera auswerten, um zu sehen, wie das alles passiert ist, und erst dann wurde mir klar: Es waren nur 2 Minuten, in denen ich Erste Hilfe geleistet, Hilfe geholt und den Rettungsdienst gerufen habe.

Meine Frage ist, warum sich die Zeit unter Adrenalin oder einem solchen Schockmoment so langsam anfühlt?

Ich dachte wirklich, 15 Minuten seien vergangen, aber es waren nur 2 Minuten.

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Berufsgenossenschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei der Arbeit verletzt, als ich versuchte, einen unserer Roller, der unter dem Roller von anderen Firmen feststeckte, herauszuziehen.

Irgendwann, als ich es schaffte, den Roller herauszuziehen, blieb mein Bein unter den anderen Rollern hängen und fiel dadurch zur Seite, der Roller fiel auf mich und mein Bein verdrehte sich, weil es feststeckte.

In diesem Moment verspürte ich einen starken Schmerz in meinem Knie und ich konnte etwas platzen hören.

Nach ein paar Sekunden versuchte ich aufzustehen und nachzusehen, worum es ging und bemerkte dann, dass ich mein Knie nicht strecken konnte.

Ich habe die Verletzung meinem Arbeitgeber gemeldet, der mir gesagt hat, dass ich nach Hause gehen soll und wenn die Schmerzen nicht verschwinden, soll ich zum Arzt gehen.

Der Arzt wies mich an, ein MRT zu machen, woraufhin er mir sagte, ich müsse operiert werden, weil mein Meniskus gerissen war.

Vor einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und gefragt, warum mir nur ein Teil meines Gehalts zusteht, wo mir gesagt wurde, ich solle mich für den Rest an meine Krankenkasse wenden. Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und mich bei der Berufsgenossenschaft melden soll. Sie sagten mir dann, sie hätten mir einen Brief geschickt und ich solle warten.

Vor zwei Tagen habe ich einen Brief bekommen und ehrlich gesagt ist mir nichts klar.

Sie weigerten sich, mir Verletzengeld zu zahlen, weil mein Arbeitsunfall nicht die Ursache meiner Verletzung ist.

Ich hatte noch nie Probleme und Schmerzen gehabt, ich konnte normal leben und funktionieren. Vor ungefähr 7 Jahren hatte ich eine Bandoperation, aber es war alles in Ordnung und ich hatte nie wieder ein Problem

Durch diese Verletzung hat sich mein Leben total verändert, denn ohne Einkommen weiß ich nicht, wie ich meine Beiträge bezahlen soll. Außerdem kann ich mich nicht bewegen, ich kann nichts tun.

Können Sie mir bitte sagen, was ich dagegen tun kann?

 

LG !

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft
Ist der Wegeunfall wirksam und was kommt auf mich zu?

Also ich bin gestern die Treppen runtergefallen der Unfall ereinigte sich vor der Arbeit beim verlassen der Wohnungstür zum Treppenhaus bin die Treppen runtergestürzt.

habe mich krankgemeldet wegen dem Sturz
bin zum HA danach und habe ihn von meine schmerzen erzählt in der Wade anschließend dann noch Probleme wegen meiner Verdauung weil wenn ich schon da war wollte ich alles gleich machen hab aber nicht gesagt das es ein Wegeunfall war. Der Verdacht war auf kleine Zerrung oder Riss am Band aber de steht nicht in der Krankenmeldung drinnen steht nur eins drinnen weil ich des auf die leichte Schulter nahm und dachte ich ruh mich aus morgen gehst wieder rein dann hat der Arzt des mit Durchfall reingeschrieben.

Habe also beim Chef angerufen Zweites mal und gesagt ich komme morgen wieder er solle mir 1 Tag frei eintragen .

hatte er aber heute wieder weggemachte:(

in der Nacht hatte ich aber höllische Schmerzen und bin trotzdem zur Arbeit obwohl es echt schlimm war hab gehumpelt geschafft und ja dann kam mein Chef und meinte ich musse zum Betriebsarzt und es als Wegeunfall melden.

Habe mich aber geweigert weil ich keine Attest hatte weil ich dachte ist doch egal ob es jetzt drinn ist oder nicht Hauptsache die Kasse weiß Bescheid das ich Arbeitunfähig war. Habe des so den Betriebsarzt gesagt und die wollten es trotzdem haben und leiten es der BG (Berufsgenossenschaft) zu also bin ich heute weil die Schmerzen noch da waren zum Durchgangsarzt und da steht des mit den Bändern drinnen als Erstdiagnose als hat mein HA richtig gelegen und ja habe beim HA angerufen die werden des auch nachtragen nur

wenn es eh nichts bringt warum machen die dann so ein Stress

(musst halt dann auch Zum Durchgangsarzt)

Sollte ich den Bericht vom Durchgangsarzt dort abgeben also beim Betriebsarzt aber da steht halt groß drauf * bild*

der Durchgangsarzt meinte auch ist eh alles egal mit dem Antrag er wird abgelehnt und auf Krankekasse weiter geleitet bin aber zu meinem einigen Schutz nicht als Lügner da zu stehen hin gegangen weil die Situation einfach so schlecht aussah es zu beweisen wenn die es anschauen.

Und herjee ich komm da mit schmerzen arbeiten will kein krankheitstag und die machen sowas!!

Habe mit der BG telefoniert die meinten auch zur Not wenn ich mir nicht sicher bin zum Durchgangsarzt gehen und die Papiere Montag einreichen aber die sagen selbst des kein Arbeitsunfall oder Wegeunfall

was meint ihr sollte ich machen habe mir halt selbst ins Knie geschossen war halt leider keine Absicht kenne mich ned so aus

bin in der Tankstelle Brosche tätig

Bild zu Frage
Arbeit, Bericht, Berufsgenossenschaft, Krankmeldung, Wegeunfall, durchgangsarzt, unwirksam, Arbeitsunfall BG
Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Anonym gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren?

In meiner Firma herrschen schlechte Arbeitsbedingungen. So wird zum Beispiel die erforderliche Schutzausrüstung beim Einsatz der Plasmaschneiden nicht oder nur unzureichend zur Verfügung gestellt.

So bekommen wir zum Beispiel auch auf Anfrage keine Schweißerhelm. Zudem gab es früher noch Ffp3 Masken, es stand auch in der Betriebsanleitung dass das Tragen dieser speziellen Masken Pflicht sei! Auch meines Erachtens nach sind diese Masken für eine solche Arbeit unabdingbar... Nach Anfang von Corona stieg der Preis der Masken und die Firma stellte nur noch Ffp2 Masken zur Verfügung. Darauf angesprochen, die lapidare Antwort meines Chefs im Sommer 2020: "Es gibt keine Ffp3 Masken mehr zu kaufen, sowas wird weltweit nicht mehr hergestellt, finde dich damit ab". 2 Tage später dann das unfassbare, er hat die alte Betriebsanleitung entfernt undneine neue ausgehangen, laut der die deutlich schlechteren Masken plötzlich völlig ausreichend seien.

Zudem gibt es auch keine vorgeschriebene Filteranlage, sondern nur eine schwache Absaugung, welche nur einen geringen Anteil der belasteten Luft erfasst und ungefiltert nach draußen bläst. Den Rest atmen wir, abzüglich der Masken, ein.

Es gibt noch unzählige weitere Beispiele, auf die ich aber aus Gründen der Anonymität an dieser Stelle nicht eingehen kann.

Ich würde die Thematik gerne nochmal vorsichtig ansprechen, gehe aber nicht davon aus dass mein Chef sich einsichtig zeigt.

Deshaln hier meine Frage:

Kann ich mich irgendwo anonym über die Arbeitsbedingungen beschweren, so dass der Betrieb mal "zufällig" eine unangemeldete Kontrolle bekommt? Wenn ja, wo?

Arbeit, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, schweißen
Unter welchen Voraussetzungen bekommen Studenten Krankengeld?

Hallo,

Mein Bruder hat im Juli angefangen zu arbeiten. Studiert aber nebenbei auch. In den ersten drei monaten hat er mehr wie 20 stunden pro woche gearbeitet. Dies wurde aber von der arbeitsstelle der krankenversicherung nicht mitgeteilt. Mein bruder war selbst bei der krankenversicherung um dies zu klaren die meinten wenn er ab januar nicht mehr uber die grenze kommt ist es nicht schlimm. Er ist unter 25 und ist familienversichert. Jedoch hat er letzten monat wahrend der arbeit einen unfall gehabt und hat sich am knie verletzt (kreuzbandriss) woraufhin er operiert musste und jetzt uber 6 wochen krank ist und vorraussichtlich auch eine langere zeit krank sein wird. Heute hat uns die krankenversicherung mitgeteilt das er kein krankengeld bekommt da er student ist. Aber nach den abrechnungen ist ja deutlich zu sehen das er mehr wie 20 stunden die woche gearbeitet hat. Ist es denn moglich das man es nachtraglich meldet das man ja mehr gearbeitet hat und selbst dann diese monate die kv versicherungs beitrage nachzahlt sodass man krankengeld bekommen kann? Ich meine er kann hochstwahrscheinlich monatelang nicht arbeiten und bekommt auch kein bafog irgendwas muss es ja geben das er geld bekommt

Recht, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Berufsgenossenschaft, Familienversicherung, Krankengeld, Krankenkasse, Unfallversicherung, Krankengeldanspruch, Verletztengeld, Ausbildung und Studium
Arbeitsunfall nicht gemeldet was nun?

Hallo, ich geh direkt auf den Punk.

ich hab mir am Mittwoch die Hand leicht bei der Arbeit verletzt, da sah es nicht schlimm aus, ich hab also nichts gesagt und hab ganz normal weitergearbeitet. Am nächsten Tag hatte ich einige Schmerzen, ich war beim Hausarzt und hab ihm erklärt was passiert ist und er hat mich einfach bis Sonntag krankgeschrieben und hat mir eine Schiene zum Ruhigstellen verschrieben. (In der AU hat er nicht arbeitsunfall angekreuzt) (und auch nicht den Durchgangsarzt überwiesen)

Heute hab ich einen Unfallbogen vom Krankenkasse geschickt bekommen und tja... Da ist mir aufgefallen dass ich den Unfall gar nicht gemeldet/dokumentiert habe (ich hatte es mal in der Schule, aber hab nicht daran gedacht). Ich hab also diesen Unfallbogen vom Krankenkasse einfach ausgefüllt und hab es so geschickt.

Ich war beim keinen Durchgangsarzt, ich finde es ehrlicherweise nicht notwendig, meiner Hand geht's schon besser und wir haben heute Samstag.

Es gab keine Zeuge beim Unfall.

Ich hab keine Unfallanzeige oder ähnliches außer dem Unfallbogen vom Krankenkasse.

Muss ich die Kosten tragen? Wenn ja, wie viel könnte es sein?

Werde ich rechtlich Ärger von Unfallkasse bekommen? Die können ja behaupten dass ich ein Betrugsversuch beabsichtige oder so...

Bin azubi und es ist das erste Mal dass ich so einen "Arbeitsunfall" habe, ich weiß dass ich vllt nicht richtig gehandelt hab. Nun bin ich ein bisschen nervös das es richtig teuer wird.

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Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

Recht, Abrechnung, Berufsgenossenschaft, Physiotherapie, physiotherapeut

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