Welche Antwort ist richtig - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse?

3 Antworten

Das Verzeichnis über die Ausbildungsverträge führt die zuständige Stelle. Hier beantragt man auch die Eintragung, Änderungen usw. (Paragraph 34 ff BBiG).

Im Regelfall sind die zuständigen Stellen die Kammern. Also würde der Ausbildende die Eintragung bei der Kammer beantragen und diese führt sie dann aus. Dementsprechend wäre es wohl B, wenn die Landesärztekammer Hessen, die zuständige Stelle ist.

Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das von der Industrie- und Handelskammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. So sieht es das Berufsbildungsgesetz in § 36 Abs.1 vor.

Sollten etwaige Unrichtigkeiten in der Eintragungsbestätigung festgestellt werden, bitten wir, diese uns unverzüglich mitzuteilen, da die in der Eintragungsbestätigung erfassten Daten maßgebend für die Aufforderung zu den Prüfungen und für die Ausfertigung der Prüfungsdokumente sind.

Die Eintragung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. In diesem Fall wohl die Praxis.