Welche Antwort ist richtig - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse?
Hallo, ich bin am verzweifeln. Ich hatte gestern eine wichtige Prüfung und mir sind ein paar Flüchtigkeitsfehler unterlaufen über die ich mich extrem ärgere … nun habe ich mein Ergebnis ausgerechnet das bei 80% liegt und ab 81 % gibt es eine 2.
Das wäre jetzt extrem ärgerlich.
Bei dieser einen Frage bin ich mir nicht ganz sicher ob diese richtig ist, denn nur die könnte mich noch „retten“, dass ich eine 2 bekomme.
Bei der Prüfung geht es um medizinische Fachangestellte und die Frage ist darauf bezogen. Daher denke ich meine Antwort ist leider nicht richtig aber ich habe noch etwas Hoffnung..
Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
3 Antworten
Das Verzeichnis über die Ausbildungsverträge führt die zuständige Stelle. Hier beantragt man auch die Eintragung, Änderungen usw. (Paragraph 34 ff BBiG).
Im Regelfall sind die zuständigen Stellen die Kammern. Also würde der Ausbildende die Eintragung bei der Kammer beantragen und diese führt sie dann aus. Dementsprechend wäre es wohl B, wenn die Landesärztekammer Hessen, die zuständige Stelle ist.
Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das von der Industrie- und Handelskammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. So sieht es das Berufsbildungsgesetz in § 36 Abs.1 vor.
Sollten etwaige Unrichtigkeiten in der Eintragungsbestätigung festgestellt werden, bitten wir, diese uns unverzüglich mitzuteilen, da die in der Eintragungsbestätigung erfassten Daten maßgebend für die Aufforderung zu den Prüfungen und für die Ausfertigung der Prüfungsdokumente sind.
Die Eintragung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. In diesem Fall wohl die Praxis.