Bg schweigepflicht dem Arbeitgeber?

2 Antworten

Was hast Du denn im Krankenhaus angegeben?

Im Arztbericht an die BG steht ggf. eh schon drin, dass Du allein gearbeitet hast, oder dass es keine Zeugen gab.

Wobei Alleinarbeit nicht grundsätzlich verboten ist.

Wenn Du bei der BG anrufen willst, dann kannst Du gleich versuchen die für euren Betrieb zuständige Aufsichtsperson zu erreichen (Je nach BG findet man Name und Kontaktdaten über die Homepage der BG (Meist unter Prävention)). Dann kannst Du darum bitten die Sache vertraulich zu behandeln.

Ein Arbeitsunfall muss immer bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Eine andere Möglichkeit gibt es gar nicht