augustkoenigin am 09.08.2009 um 16:24 Uhr
Bin ab nächsten Monat wieder selbständig. Bin alleine und habe keine Angestellten. Bin ich verpflichtet mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden oder gilt das nur für Arbeitgeber?
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Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ist z.B. bei einer Ein-Mann-GmbH der einzige Gesellschafter auch der einzige Mitarbeiter (also der Geschäftsführer) entfällt die Meldung bei der BG. Beschäftigt jemand einen Arbeitnehmer, muss dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sonst drohen, wenn der AN während der Arbeits oder auf dem Weg dort hin oder nach Hause einen Unfall erleidet, enorme Schadensersatzansprüche gegen den AG. Die Gemeinde meldet übrigens nicht bei der BG an. Der Jahresbeitrag zur BG richtet sich dann nach dem durchschnittlich vom Betrieb an alle Mitarbeiter ausgezahlten Bruttolohn und einer s.g. Gefahrenklasse, d.h. ein unfallträchtiger Betrieb (z.B. Dachdecker) muss einen höheren Beitrag pro Euro Bruttolohn zahlen als ein reiner Bürobetrieb, z.B. ein Steuerberater oder Anwalt.

Gilt für alle!
augustkoenigin am 9. August 2009 16:31 Auch für freiberufliche Dozenten?
lululoehwenzahn am 9. August 2009 16:32 also dafür wirst du wahrscheinlich keine beiträge bezahlen müssen nur in der ihk, da kommste nich drum rum.
augustkoenigin am 9. August 2009 16:36 Als Freiberuflerin unterliege ich nicht der Zwangsmitgliedschaft der IHK grins Und ich zahle auch keine Gewerbesteuer.
flirtheaven am 9. August 2009 20:27 bg-beiträge zahlt man nur, wenn man angestellte hat. man selbst kann sich versichern, muss es aber nicht!

Kommt auf das Gewerbe an. Wirte ja, Kaufleute nicht.
Das ist definitiv falsch!!! Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt.
collo am 10. August 2009 11:57 dann mach dich lieber mal schlau, wie das z.B. bei Wirte aussieht. Hier muß sich der Wirt auch selbst versichern

das kann man so pauschal nicht sagen und ist abhängig von dem gewerbe. die gemeinde meldet dich beim anmelden des gewerbes automatisch bie der ihk und der berufsgen. die melden sich dann bei dir und einer ist auf jeden fall für dich zuständig.
Wolfi0410 am 9. August 2009 16:49 IHK und BG sind zwei verschiedene Paar Schuhe und haben miteinander nichts zu tun. Was Du meinst ist wahrscheinlich IHK oder Handwerkskammer, da wird man meistens Zwangsmitglied. Die BG wird sich nach Gewerbeanmeldung auch melden und denen teilt man durch Nullmeldung jährlich mit, dass man keine AN hat oder regelt das gleich zu Anfang, dass man nie AN haben wird (wie in diesem Fall).
Nein musst du nicht, solange du keine Arbeitnehmer beschäftigst.
Beim Anmelden eines Gewerbes wird das Finanzamt, die IHK ect. informiert.
Bei der IHK musst du Beiträge entrichten, das ist eine Zwangsmitgliedschaft. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Finanzamt erstellten Steuerbescheid.