gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss sich ein Einzelunternehmer bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

gefragt von augustkoeniginaugustkoenigin am 09.08.2009 um 16:24 Uhr

Bin ab nächsten Monat wieder selbständig. Bin alleine und habe keine Angestellten. Bin ich verpflichtet mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden oder gilt das nur für Arbeitgeber?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33692)
Finanzen (22715)
Wirtschaft (2466)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von grtur am 10. August 2009 09:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ist z.B. bei einer Ein-Mann-GmbH der einzige Gesellschafter auch der einzige Mitarbeiter (also der Geschäftsführer) entfällt die Meldung bei der BG. Beschäftigt jemand einen Arbeitnehmer, muss dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sonst drohen, wenn der AN während der Arbeits oder auf dem Weg dort hin oder nach Hause einen Unfall erleidet, enorme Schadensersatzansprüche gegen den AG. Die Gemeinde meldet übrigens nicht bei der BG an. Der Jahresbeitrag zur BG richtet sich dann nach dem durchschnittlich vom Betrieb an alle Mitarbeiter ausgezahlten Bruttolohn und einer s.g. Gefahrenklasse, d.h. ein unfallträchtiger Betrieb (z.B. Dachdecker) muss einen höheren Beitrag pro Euro Bruttolohn zahlen als ein reiner Bürobetrieb, z.B. ein Steuerberater oder Anwalt.


Zackentod
beantwortet von Zackentod am 9. August 2009 16:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gilt für alle!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. August 2009 16:31

Auch für freiberufliche Dozenten?

Kommentar von 3656218188f1949e6c5756464518087csmalllululoehwenzahn am 9. August 2009 16:32

also dafür wirst du wahrscheinlich keine beiträge bezahlen müssen nur in der ihk, da kommste nich drum rum.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. August 2009 16:36

Als Freiberuflerin unterliege ich nicht der Zwangsmitgliedschaft der IHK grins Und ich zahle auch keine Gewerbesteuer.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 9. August 2009 20:27

bg-beiträge zahlt man nur, wenn man angestellte hat. man selbst kann sich versichern, muss es aber nicht!


collo
beantwortet von collo am 9. August 2009 16:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf das Gewerbe an. Wirte ja, Kaufleute nicht.

Kommentar von grtur am 10. August 2009 09:28

Das ist definitiv falsch!!! Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 10. August 2009 11:57

dann mach dich lieber mal schlau, wie das z.B. bei Wirte aussieht. Hier muß sich der Wirt auch selbst versichern


lululoehwenzahn
beantwortet von lululoehwenzahn am 9. August 2009 16:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann man so pauschal nicht sagen und ist abhängig von dem gewerbe. die gemeinde meldet dich beim anmelden des gewerbes automatisch bie der ihk und der berufsgen. die melden sich dann bei dir und einer ist auf jeden fall für dich zuständig.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 9. August 2009 16:49

IHK und BG sind zwei verschiedene Paar Schuhe und haben miteinander nichts zu tun. Was Du meinst ist wahrscheinlich IHK oder Handwerkskammer, da wird man meistens Zwangsmitglied. Die BG wird sich nach Gewerbeanmeldung auch melden und denen teilt man durch Nullmeldung jährlich mit, dass man keine AN hat oder regelt das gleich zu Anfang, dass man nie AN haben wird (wie in diesem Fall).


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. August 2009 09:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage hast du noch mal gestellt.



anonym
beantwortet von Ontario am 19. August 2009 19:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein musst du nicht, solange du keine Arbeitnehmer beschäftigst.

Beim Anmelden eines Gewerbes wird das Finanzamt, die IHK ect. informiert.

Bei der IHK musst du Beiträge entrichten, das ist eine Zwangsmitgliedschaft. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Finanzamt erstellten Steuerbescheid.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Anmeldung als Freiberufler

    Kündigungsgrund hat der vermieter das recht

    Welche SF Klasse habe ich in Deutschland???



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.