Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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