Waschmaschinennutzung verbieten?


05.09.2022, 07:00

Falls ein Rechtler unter euch dabei ist, wo würde das gesetzlich verankert sein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt eine Ferienwohnung gemietet. Da Ihr nur einen Monat dort wohnt, habt Ihr auch gemäß BGB keinen normalen Mietvertrag, für den das Mietrecht des BGB gilt, sondern einen Beherbergungsvertrag, für den evtl. ganz andere Regeln gelten.

Die Vermieterin macht das gewerblich und muss eigentlich alles, was zum Thema gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen gefordert ist, auch einhalten.

Da geht es dann schon mal los: FeWo nicht ans Abwassernetz angeschlossen? Darf sie unter diesen Umständen überhaupt FeWos vermieten?

Zahlt Ihr bar? Wenn ja, hat sie dann überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Wird sie die Einnahmen auch versteuern?

Es kann sein, dass das ganze "schwarz" abläuft und da könntet Ihr ggf. sehr unangenehme Fragen stellen, die sie dann veranlassen, Euch doch nicht solche Einschränkungen aufzuerlegen. Oder Ihr sucht Euch gleich was anderes.


Hallo47974797 
Fragesteller
 05.09.2022, 12:51

Ob die das gewerblich macht weiß ich nicht, aber wir haben das Geld überwiesen. Ich meinte auch, dass dies nicht sein kann, weil Wasser ja dazu gehört und das für mich auch nicht plausibel ist eine Wohnung in den Zustand zu vermieten. Aber das werde ich machen

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ZiegemitBock  05.09.2022, 12:56
FeWo nicht ans Abwassernetz angeschlossen? Darf sie unter diesen Umständen überhaupt FeWos vermieten?

Ja, darf man. In D gibt es ganze Orte, die nicht ans Abwassernetz angeschlossen sind.

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bwhoch2  05.09.2022, 13:00
@ZiegemitBock

Deswegen war das als Frage formuliert. Es wäre vor Ort zu prüfen, ob das, was sie da vermietet, dort überhaupt vermietet werden darf.

Wenn jemand auf seinem Bauernhof einen vom Wohnhaus abgelegenen Hühnerstall heimlich zu einer Ferienwohnung umbaut, kann das abwasserrechtlich noch in Ordnung gehen oder aber es ist ein Verstoß gegen die örtliche Abwassersatzung, wenn dort Abwasser ungenehmigt versickert wird.

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ZiegemitBock  05.09.2022, 13:26
@bwhoch2

Es wurde ja geschrieben, dass es sich um eine Abwassersammelgrube handelt.

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bwhoch2  05.09.2022, 13:34
@ZiegemitBock

Eben und ob diese (noch) erlaubt ist oder nicht, könnte eine Frage sein.

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Ist die Wohnung mit Waschmaschine und Dusche vermietet worden? Dann könnt ihr die auch im normalen Rahmen benutzen.


Hallo47974797 
Fragesteller
 05.09.2022, 06:52

Waschmaschine war auf der Website nicht angegeben. Allerdings haben wir vor Einzug und Unterschrift des Mietvertrags gefragt. Da hieß es wir dürfen sie nutzen.

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Hallo47974797 
Fragesteller
 05.09.2022, 07:14
@Rheinflip

im Mietvertrag steht allgemein nichts über die Nutzung von den jeweiligen Geräten. Da ist nur der Mietpreis vereinbart. Dieser wurde gezahlt.

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Hallo47974797 
Fragesteller
 05.09.2022, 12:52
@Rheinflip

Das war eine Website wo sie es nicht mit aufgeführt hat. Die Dusche aber schon wo sie ja auch Einschränkungen will

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Natürlich nicht.

Bei Einschränkungen könnt ihr sogar die Miete kürzen.

Danke für die Auszeichnung.

Nein, das ist eine normale Nutzung der Wohnung.

Sie hat dafür sorge zu tragen, das alles richtig dimensioniert ist.


ZiegemitBock  05.09.2022, 12:55

Es ist eine Ferienwohnung.

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