Waschmaschinennutzung verbieten?
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem.
ich und ein Kollege sind für ein Monat in Berlin eingesetzt und haben (mussten) uns eine Ferienwohnung gemietet. Diese kostete fast 2000€ für einen Monat.
Wir beide arbeiten fast den ganzen Tag, (11:30-22:00) mit teilweise auswärts essen und heimfahren sind wir oft erst nach 0 Uhr Zuhause.
Das heißt wir nutzen die Wohnung halt eigentlich kaum. Morgens Dusche, Toilette und ab und zu Waschmaschine (da wir auch Uniformen waschen müssen) und halt das Waschbecken zum spülen und Zähne putzen.
bei der Heizung sollen wir sparen weil das Gas ja teuer ist, diese wird auch nicht genutzt. ( ist eh aus kann nicht genutzt werden.)
Jetzt heißt es die Vermieterin wäre nicht ans städtische Abwassersystem angeschlossen. Wir sollen beim Duschen nicht das Wasser permanent laufen lassen und die Waschmaschine dürften wir auch nicht mehr benutzten, da ihre Abwassergrube dafür nicht ausreiche.
Ich bin jetzt an einem Punkt angekommen wo mir fast der Kragen platzt.
Darf sie uns das Untersagen?
Falls ein Rechtler unter euch dabei ist, wo würde das gesetzlich verankert sein?
7 Antworten
Ihr habt eine Ferienwohnung gemietet. Da Ihr nur einen Monat dort wohnt, habt Ihr auch gemäß BGB keinen normalen Mietvertrag, für den das Mietrecht des BGB gilt, sondern einen Beherbergungsvertrag, für den evtl. ganz andere Regeln gelten.
Die Vermieterin macht das gewerblich und muss eigentlich alles, was zum Thema gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen gefordert ist, auch einhalten.
Da geht es dann schon mal los: FeWo nicht ans Abwassernetz angeschlossen? Darf sie unter diesen Umständen überhaupt FeWos vermieten?
Zahlt Ihr bar? Wenn ja, hat sie dann überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Wird sie die Einnahmen auch versteuern?
Es kann sein, dass das ganze "schwarz" abläuft und da könntet Ihr ggf. sehr unangenehme Fragen stellen, die sie dann veranlassen, Euch doch nicht solche Einschränkungen aufzuerlegen. Oder Ihr sucht Euch gleich was anderes.
Ob die das gewerblich macht weiß ich nicht, aber wir haben das Geld überwiesen. Ich meinte auch, dass dies nicht sein kann, weil Wasser ja dazu gehört und das für mich auch nicht plausibel ist eine Wohnung in den Zustand zu vermieten. Aber das werde ich machen
Deswegen war das als Frage formuliert. Es wäre vor Ort zu prüfen, ob das, was sie da vermietet, dort überhaupt vermietet werden darf.
Wenn jemand auf seinem Bauernhof einen vom Wohnhaus abgelegenen Hühnerstall heimlich zu einer Ferienwohnung umbaut, kann das abwasserrechtlich noch in Ordnung gehen oder aber es ist ein Verstoß gegen die örtliche Abwassersatzung, wenn dort Abwasser ungenehmigt versickert wird.
Es wurde ja geschrieben, dass es sich um eine Abwassersammelgrube handelt.
Eben und ob diese (noch) erlaubt ist oder nicht, könnte eine Frage sein.
Ist die Wohnung mit Waschmaschine und Dusche vermietet worden? Dann könnt ihr die auch im normalen Rahmen benutzen.
Waschmaschine war auf der Website nicht angegeben. Allerdings haben wir vor Einzug und Unterschrift des Mietvertrags gefragt. Da hieß es wir dürfen sie nutzen.
dann ist die nicht drin. es gilt nur die schriftliche Vereinbarung
im Mietvertrag steht allgemein nichts über die Nutzung von den jeweiligen Geräten. Da ist nur der Mietpreis vereinbart. Dieser wurde gezahlt.
Das war eine Website wo sie es nicht mit aufgeführt hat. Die Dusche aber schon wo sie ja auch Einschränkungen will
Natürlich nicht.
Bei Einschränkungen könnt ihr sogar die Miete kürzen.
Danke für die Auszeichnung.
Nein, das ist eine normale Nutzung der Wohnung.
Sie hat dafür sorge zu tragen, das alles richtig dimensioniert ist.
Ja, darf man. In D gibt es ganze Orte, die nicht ans Abwassernetz angeschlossen sind.