ungefragtes Betreten des Kellers durch Vermieter

guten Morgen gestern bekam ich einen Brief meines Vermieters, in dem er mir mitteilte, dass vor etwa einem Monat eine Hausbegehung war. Dabei waren die Vermieter ungefragt in meinem Keller - zum wiederholten Male. Angeblich ist durch "unsachgemäße Lagerung von Gegenständen eine starke Luftfeuchtigkeit bereits jetzt zu bemerken" und ich soll die Außenwände freiräumen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Problem 1 ist, dass die Wände eh nicht richtig isoliert sind - wir hatten auch schon in der Wohnung Schimmel^^ Problem 2 ist, dass ich meine Waschmaschine in meinem Kellerraum haben MUSS und nicht in die Waschküche stellen darf wie die anderen Mieter -weil in meinem Kellerraum ein Wasseranschluss & -abfluss vorhanden ist. meine Frage: DARF er einfach so in meinen Keller (eigentlich ist dieser zum Abschließen, aber mein Sohn hat den Schlüssel verloren) und darf er mit diesen Argumenten kommen - verbunden mit der Ankündigung, sonst würde er den Keller "zur Vorsorge" räumen lassen?? dazu sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass hier im Haus absolut nichts gemacht wird, der Abfluss in der WaKüche ist regelmäßig verstopft, so dass sich eine riesengroße Lache auf dem Boden bildet, was nicht gerade dazu beiträgt, dass die Wäsche gut trocknet bzw dann noch angenehm riecht...im Winter dauert es etwa 3 Tage, bis die Sachen überhaupt mal trocken werden... danke für eine Antwort

Mietvertrag, Kellerraum