Sind "Nebenmieter" auch Hauptmieter?

3 Antworten

Wenn ihr in den Mietvertrag mit eingestiegen seid, seid ihr jetzt ebenfalls Hauptmieter . Alle Hauptmieter bilden zusammen die Mietergemeinschaft und stellen als solche die Mietpartei dar. Jeder einzelne haftet gegenueber dem Vermieter im vollen Umfang fuer alle Verpflichtungen der Mietergemeinschaft (also nicht anteilig sondern voll).

Kuendigen kann nur die Mietergemeinschaft. Es muessen also alle Mietglieder der Mietergemeinschaft zustimmen. Teilkuendigungen einzelner Mitmieter sind unwirksam.

Eine Vertragsentlassung einzelner Mitglieder geht nur mit Zustimmung aller Mitmieter sowie der des Vermieters.

Es gibt nur Mieter.

Alle Personen, egal ob über- oder nebeneinander, die als Mieter im Vertrag stehen haben dieselben Rechte und Pflichten, sind also gemeinsam Hauptmieter.

Geht es, dass man sich einfach austragen lassen kann bei einen Auszug?

Nur wenn alle am Vertrag beteiligten Personen zustimmen. Am Vertrag beteiligte Personen sind alle Personen der Partei Mieter und alle Personen der Partei Vermieter.