Hat mein Exfreund Ansprüche auf Möbel?

4 Antworten

Sofern er ihnen die Möbel nicht gekauft hat oder sie die Möbel nicht gemeinsam gekauft haben hat ihr Ex kein Ansprüche

Nelia617 
Fragesteller
 05.08.2019, 15:43

Sie wurden zusammen angeschafft. Aber eine Rechnung gibt es nicht mehr. Und bei der Trennung hat er viele Möbel mitgenommen, die wir auch zusammen gekauft hatten.

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Wenn die Möbel zusammen gekauft wurden und er einige mitgenommen hat kann man doch davon ausgehen, das ihr euch darin einig wart das du dein Miteigentumsanteil an den Möbeln aufgibst die er mitgenommen hat und er sein Miteigentumsanteil an den Möbeln aufgibst die bei dir geblieben sind. Hierfür ist meine Meinung nach auch keine ausdrückliche Erklärung nötig. Dies kann sich sofern kein offensichtliches Missverhältnis zwischen den jeweiligen Werten besteht durch konkludentes/ schlüssiges handeln erfolgen.

Damit hätte er auch rein rechtliches kein Anspruch mehr gegen dich. Mal abgesehen davon, das r eventuellen Ansprüche auch beweisen müsste.

Nix da... nach einem Jahr dürfte wohl ein klein wenig lange sein, um sich der Kommode zu erinnern...🤭🤭🤭

Echt mal ....? Hat der keine anderen Sorge? ...abgesehen von Geld.

Nelia617 
Fragesteller
 05.08.2019, 15:42

Danke schön! Das Frage ich mich auch 🤷🏼‍♀️

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Erzesel  05.08.2019, 15:53
@Nelia617

Juristisch dürfte er keine Chancen haben...

Er hat bei seinem Auszug das was er beanspruchte ausgewählt und dem ehemals gemeinsamen Haushalt entnommen. ...und darüber hinaus in angemessener Frist keinerlei Ansprüche gestellt.

Damit war die Gütertrennung stillschweigend vollzogen.

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jurafragen  05.08.2019, 16:03
nach einem Jahr dürfte wohl ein klein wenig lange sein

verjährt ist da jedenfalls nichts.

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Wer hat vorher die Möbel bezahlt? Existieren dazu Rechnungen?

Nelia617 
Fragesteller
 05.08.2019, 21:05

Es sind keine Rechnungen vorhanden

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Ostsee1982  06.08.2019, 09:27
@Nelia617

Alles was vom gemeinsamen Geld angeschaffen wurde darauf haben BEIDE Anspruch. Das müsst ihr untereinander klären.

Eigentlich müsstest du aber im Groben schon wissen wer was finanziert hat. Hat er alle Möbel bezahlt dann sollte ihm das überlassen werden, wenn nicht, dann gibt es keinen Grund ihm die Kommode oder Geld auszuhändigen da er bereits einiges mitgenommen hat.

Auch wenn man sich zu Beginn einer Beziehung oder mit dem Zusammenziehen keine Gedanken über die Besitzverhältnisse macht, erspart man sich schon viel Ärger wenn man sich einen Ordner anlegt und Rechnungen aufbewahrt. Dann kann einem der ExPartner auch nicht nach einer Trennung mehr oder weniger die Bude leer räumen. Du bist nicht dafür zuständig ihm die Wohnung neu einzurichten.

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