Darf seine Noch - Frau den gemeinsamen Hausrat verkaufe?

3 Antworten

Gemeinsame Sachen kann man nicht einfach so verkaufen. Also gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. der Ex stimmt dem Verkauf zu und bekommt die Hälfte des Erlös
  2. Der Ex stimmt nicht zu und behält die Sachen; und zahlt seine Ex aus

Wenn keine Gütertrennung vereinbart ist, darf sie Dinge, die während der Ehe angeschafft worden sind, nicht verkaufen. Ihm steht die Hälfte zu.

Ich glaube das nennt sich Zugewinn. Was sie mit in die Ehe gebracht hat, darf sie verkaufen.

Dinge die im Lauf der Ehe angeschafft worden sind, nicht. Da steht ihm vom Verkaufserlös die Hälfte zu.

Zumindest theoretisch.

Er sollte sich am Besten sehr schnell nen Anwalt nehmen.

Kommt ganz darauf an, wo die Möbel her kamen und was er überhaupt beweisen kann, aber die Hälfte des Zeitwerts eines gebrauchten, x bis xx Jahre alten Irgendetwas liegt kaum über 20€ und ist daher all die Mühe auch nicht wert.

Wenn es blöd läuft, stellt sie ihm noch Lagerkosten für ein Jahr in Rechnung, wenn er die Klappe aufreißt.