Entsorgung von Hausrat nach Auszug eines Mieters?
Mein Mieter hat die von mir gemietete Wohnung nach meiner Kündigung zwar im Sommer 2018 besenrein leergeräumt, aber seinen umfangreichen Hausrat - ca. 100 m³ - (ich würde es Müll nennen) in meiner Scheune abgestellt und immer noch nicht abgeholt. Ab wann darf ich es als herrenlos einstufen und als Müll entsorgen lassen?
4 Antworten
Da musst du als Vermieter sehr vorsichtig sein. Was du tun musst, kannst du hier nachlesen: https://www.immo-magazin.de/mietrecht-vermieter-darf-eigentum-des-mieters-nicht-einfach-entsorgen/
... gar nicht, wäre ja auch zu schön.
Ich gehe zudem davon aus, dass jeden Monat eine Rechnung über rd. 200 EUR Nutzungsgebühr erstellt wurde und die Forderung auch eingeht.
Und du hast ihm das Einlagern seines Hausrats in deiner Scheune erlaubt?
Wenn nein, weshalb hast du den Sachverhalt nicht schon vor Monaten erledigt?
Du könntest ihm für die Nutzung deiner Scheune eine Einstellgebühr berechnen.
Musst ihm schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein 2 Wochen Frist einräumen, danach kannste für den Stellplatz Miete verlangen und auf Räumung klagen, ein langer steiniger und teurer Weg, aber es geht nicht anders.
Wenn du weisst wo er residiert kannste auch alles aufladen --mit Zeugen-- und ihm vor die Tür stellen.
Nein mit Rückschein weil der Empfänger da unterschreiben muss dass er es erhalten hat.
Das Rückschein-Einschreiben hat einen ganz gravierenden Nachteil. Der Empfänger muss es gar nicht annehmen oder wenn er eine Benachrichtigung im Briefkasten findet, es bei der Postagentur abholen. Wenn der Empfänger so handelt, geht das Einschreiben nach ca. 2 Wochen wieder zurück an den Absender. Pech gehabt! Gerade, wenn es um Fristen geht.
Das Einwurfeinschreiben hingegen wird vom Briefträger in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen und er notiert sich, wann das war. Das gilt vor jedem Gericht als Zustellungsnachweis und es ist nun Sache des Empfängers, wann er seinen Briefkasten leert. Fristne sind gewahrt und Informationen zugestellt.
Und jetzt, opa, bist Du wieder dran...
Wenn schon dann per Einwurfeinschreiben.