Mietvertrag kündigen, welches Datum angeben?

4 Antworten

Mietverträge enden immer zum Ablauf eines Monats und müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. So regelt § 573c I 1 BGB "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."

Da man den Mietvertrag der neuen Wohnung schon hat, kann man das auch gleich morgen erledigen, bevor man die spätmöglichste Zugangsfrist 4. September verpennt:

"... hiermit kündigen wie unseren Mietvertrag der Wohnung [OG re.] in der [Musterstr. 12] zum 30.11.2019."

Bitte Unterschriften beider/aller im Mietvertrag unter "Mieter" genannten Personen nicht vergessen und per Einwurf(!)-Einschreiben versenden, das mit dokumentiertem Einwurf den Zugang und damit Kenntnisnahmemöglichkeit des Gekündigten hinlänglich bewirkt. Ob und wann er das läse oder euch bestätigt, wäre dann belanglos :-)

Viel Erfolg und Freude in der neuen Wohnung :-)

G imager761

Dennis60799 
Fragesteller
 31.08.2019, 01:56

Vielen lieben Dank!! :)

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Der letzte Tag des Monats, zu dem ihr kündigen wollt. Wenn ihr erst am 1.12. in die neue Wohnung könnt, wäre die Kündigung auf den 30.11. aber mit ziemlich viel Stress verbunden.

Dennis60799 
Fragesteller
 30.08.2019, 15:15

Wir können vorher schon in die neue Wohnung zum einrichten etc. Aber offiziell ist der Einzug an 1.12. Wo ich nicht ganz durchblicke sind die 3 Monate die man einhalten muss. Ich dachte wenn ich den 30.11 angebe das ich ab da noch die drei Monate einhalten muss.

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Zakalwe  30.08.2019, 15:18
@Dennis60799

Du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn du jetzt kündigst, dann zum 30.11. Wobei die Kündigung bis zum 3. Werktag im September dem Vermieter vorliegen muss, also bis 04.09.

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Bergfex49  30.08.2019, 16:02
@Dennis60799

nein, die drei Monate gelten nicht ab 30.11., sondern ab dem rechtzeitigen Zugang der Kündigung;

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Du kannst noch bis einschliesslich 4. September zum 30. November kuendigen. Bis dahin zahlst du Miete und Nebenkosten. Deine schriftliche Kuendigung muss dafuer spaetestens am 4. September zu potsueblichen Zeiten beim Vermieter zugehen.

Mit einem heute noch aufgegebenen Einwurfeinschreiben sollte das eigentlich noch funktionieren (ist aber nicht sicher!). Mit einen Einschreiben mit Rueckschein koennte es aber leicht zu knapp werden. Am besten waere hier wohl eine persoenliche Uebergabe (mit Zeugen oder Empfangsbestaetigung durch den Vermieter), ein persoenlicher Einwurf in den Hausbriefkasten des Vermieters mit Zeugen oder ein Einwurf in den Hausbriefkasten des Vermieters durch einen Boten (der dann auch Zeuge waere).

kündige "zum Ablauf des 30.11.2019"; (Kündigungsfrist beachten)

Dennis60799 
Fragesteller
 30.08.2019, 15:16

Kündigungsfrist sind 3 Monate.

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