Was für Rechte hat man,wenn man nicht mit im Mietvertrag steht?und weitere Fragen ums Mieten...
Guten Tag,
ich habe mit meiner Freundin zusammen einee Wohnung gefunden,die uns beiden sehr gefällt.
Allerdings möchte der Vermieter nur einen von uns im Mietvertrag haben,falls wir uns mal trennen sollten etc.
Nun steht im Mietvertrag,das wir bis zum 1.12.2012 das Mietverhältnis nicht kündigen können.
Nun zu meinen Fragen:
1.Könnte der Vermieter die Person,die nicht mit im Mietvertrag steht in der Zeit einfach rausschmeißen?(Weil die andere Person ja bis ende 2012 dort bleiben muss)
2.Wenn die Antowrt zu Punkt 1 ja sein sollte,gibt es dann für Person 2 doch eine Möglichkeit,aus dem MIetvertrag vorzeitig raus zu kommen?(wohgemerkt es ist auch ein Bürge vorhanden)
3.Wenn die Person,die nicht mit im Vertrag steht mal arbeitslosengeld oder ähnliches beantragen müsste,hätte Sie überhaupt ein Recht darauf?da Sie ja nicht offiziell als Mieter eingetragen ist?
4.Ist das eig so üblich nur eine Person zu nehmen?fanden es beide sehr komisch und sind uns jetzt nichtmehr so sicher,wegen der Wohnung...
Vielen dank für Ihre Hilfe
MfG Jungermann