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Sportverein Vertrag widerrufen?

Hallo liebe Community,

ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:

„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Aber das ist ja was anderes?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?

Dankeschön für hilffreiche Antworten.

Lg :)

EDIT:

Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Recht, Anwalt, Widerruf, Gesetz, Vertrag, Bürgerliches Gesetzbuch, gesetzbuch, Gesetzeslage, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen
Chef bezichtigt mich der Lüge

Hallo zusammen,

leider habe ich ein Problem mit meinem Vorgesetzten. Ich bin seit acht Monaten in einer Zeitarbeitsfirma tätigt und bin verliehen als Anlagen- und Maschinenführer in der Produktion eines patriarchalisch geführten Familienunternehmen. Einen Betriebsrat gibt es weder im Unternehmen noch in meiner Zeitarbeitsfirma. Ich führe Notizen und es ist bereits die vierte Verfehlung meines Vorgesetzten beim Entleiher. Zur Tat: Am Montagabend starb mein Opa und am Dienstag nach der Spätschicht habe ich erfahren, dass die Beerdigung am Freitag stattfindet. Am Mittwochmorgen rief ich zuerst meinen Vorgesetzten im Kundenbetrieb an und fragte nach Urlaub. Ohne mich anzuhören und aussprechen zu lassen, unterbrach er: "Nein, Nein, Nein. Das geht nicht. Nein!" Daraufhin rief meine Zeitarbeitsfirma an, sie stimmten meinem Urlaubsantrag zu und bestätigten mir, dass dies kein Problem sei. Mein Betreuer der Zeitarbeitsfirma telefonierte daraufhin mit dem Vorgesetzten im Kundenbetrieb. Urlaub genehmigt. Als ich im Betrieb zur Spätschicht ankam, fing der Vorgesetzte mich an der Stempeluhr ab und zeigte mir vorwurfsvoll eine Liste mit den Mitarbeitern, die ihm bereits fehlen. Als ich ihm erklären wollte, wieso ich frei haben möchte, bezichtigte er mich der Lüge, winkte ab (Mit der Hand und sprach:"Ach") und ging. Im BEISEIN zweier Kollegen. Er sprach weder Beileid noch Mitgefühl aus. Nach diesen Moment hielt ich meinen Mund, weil ich sonst ausfallend geworden wäre. Bis zum Feierabend war ich derart geladen, dass ich später Magenschmerzen bekam. Wenn ich heute an diese Sache denke, zittere ich vor Wut. Ich möchte mir es nicht gefallen lassen. Was kann ich tun? Für wen hält er sich, möchte er sich profilieren? Dafür, dass er ein Aloch ist kann ich nicht belangen, aber er hat mich im Beisein zweier Mitarbeiter der Lüge bezichtigt und das werde ich nicht hinnehmen. Es soll Nachspiel und Konsequenzen haben. Schließlich hat der Herr ja auch eine Vorbildfunktion.

Mobbing, Arbeitsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch
Hilfe eBay-Kleinanzeigen | Privatverkauf von Fahrrad anfechtbar?

Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Monaten ein altes Rennrad von Albuch & Kotter aus 1984 verkauft. Das Rennrad hat sich in einem guten Zustand befunden, da der Rahmen keinerlei Rost aufgewiesen hat und die Laufräder, Reifen und Mäntel letztes Jahr ausgetauscht wurden. In meine Beschreibung habe ich dazu geschrieben, dass man Lenkerbänder und Sattel austauschen müsste. Bremsen funktionieren ebenfalls noch gut dem Alter entsprechend.

Nun hat mir ein junger Kerl das Fahrrad für 100€ abgekauft. Jetzt kommt er zwei Monate später zurück und möchte mir das Fahrrad zurückgeben und das Geld zurückerhalten. Grund: Sein Reperaturdienstleister war im Urlaub und konnte das Fahrrad erst jetzt begutachten. Angeblich ist das Fahrrad sicherheitstechnisch ein Totalschaden. Kette durch, Reifen kaputt, Gangschaltung zu schwerfällig und Reifen würden eiern. Aber bei Übergabe des Fahrrads war aber alles prima. Da hat er das Fahrrad ausgiebig Probe gefahren und mir mündlich bestätigt, dass das Fahrrad sich wirklich gut fährt und er gerne das Fahrrad kaufen würde. Gesagt, getan. Handschlag drauf, Geldübergabe und das Fahrrad war seins.

Nun zwei Monate später möchte er den Kaufvertrag anfechten. Als Grundlage hierfür nennt § 119 BGB Abs(1) Fall 2. Er möchte sozusagen seine Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.

Wichtig: Er hat am Fahrrad bereits technische Änderungen vorgenommen. Den Sattel hat er ausgetauscht und den alten Sattel mittlerweile entsorgt. Bremsschläuche hat er ebenfalls bereits ausgetauscht.

Muss ich das Fahrrad wirklich unter Beachtung der selbst vorgenommenen Änderungen zurücknehmen und ihm das Geld zurückgeben?

Viele Grüße
Tron

verkaufen, Fahrrad, Recht, eBay, Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Bürgerliches Gesetzbuch, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Zeit bis zur Zahlung nach erhalt einer Rechnung

Hallo,

ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).

Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"

Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.

Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.

Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.

Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch