Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft nicht vorhanden allerdings wurde Auftragsbestätigung 14 Tage später zugeschickt. Kann noch widerrufen werden?

4 Antworten

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Hallo,

Wenn Frau Y als Verbraucherin mit Handwerker X als Unternehmer einen Vertrag als Haustürgeschäft abgeschlossen hat, so hat Frau Y grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses kann sie bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage lang ausüben. Gemäß § 356 III BGB beginnt die Frist nicht zu laufen, wenn Frau Y nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde. In einem solchen Fall kann sie spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.

LeWoltaire 
Fragesteller
 01.04.2020, 16:31

Handwerker X droht telefonisch trotzdem eine Rechnung zuzusenden. Wie ist die korrekte Verhaltensweise, falls eine Rechnung eintrifft. Momentan würde man die Rechnung schriftlich zurückweisen und sich auf den erfolgten Widerruf berufen. Handwerker X. meint er hätte bereits Bauelemente produziert und auf Lager liegen.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 01.04.2020, 16:44
@seppka

Hier geht es ja nicht um eine Liefervertrag sondern eher um einen Werkvertrag, da auch die Montage mit inbegriffen war. Wenn ich den BGH richtig verstehe ist das bei Werkverträgen trotzdem so, dass widerrufen werden kann.

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LeWoltaire 
Fragesteller
 01.04.2020, 16:58
@seppka

Die Dachelemente sind so gemacht, dass der Typ sie noch an andere Kunden weiterverticken kann.

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JoJo1812  01.04.2020, 18:22
@LeWoltaire

Handwerker X hat SICH SELBST durch Unterlassung einer rechtsgültigen und termingerecht versandten Widerspruchsregelung noch VOR dem Absenden des Vertrages geschädigt und hat jetzt Pech !

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Die 14 Tage Widerrufsfrist beginnt, wenn du die vollständigen Unterlagen in der Hand hast. Sonst wäre es ja zu einfach, dieses Recht zu umgehen, indem man die Bestätigung einfach zurück hält. Bewahre den Briefumschlag auf. Der Poststempel belegt ja, wann das abgeschickt wurde.

Wende dich an die Verbraucherzentrale.

LeWoltaire 
Fragesteller
 01.04.2020, 16:28

Mit vollstädnigen Unterlagen meinst du auch die Widerrufsbelehrung, oder?

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LeWoltaire 
Fragesteller
 01.04.2020, 17:53
@DerHans

Handwerker X. droht am Telefon trotzdem eine Rechnung zu stellen. Da er Vorort keine Leistung erbracht hat und ein Widerruf inzwischen stattgefunden hat, wird dies telefonisch zurückgewiesen. Was tut man, wenn der trotzdem eine Rechnung stellt?

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Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Tag, an dem dir die Widerrufsbelehrung schriftlich vorliegt.

Wäre dem nicht so, dann könnte z. B. der Handwerker oder wer auch immer, erst nach Ablauf der Widerrusbelehrung ein Auftragsbestätigung oder Rechnung schicken.

Dann wäre dir die Möglichkeit genommen, fristgerecht zu widerrufen.

Das ist nicht erlaubt.

Wenn so etwas vorkommt, dann darauhinweisen, dass dir keine Widerrufsbelehrung zugegangen sei und du bist auf der sicheren Seite. Am besten Briefumschlag aufheben, denn au dem Poststempel ist das Datum vermerkt.

Frau Y. hat unterschrieben, ohne dass ihr eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.

Und die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn Frau Y über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde.

Und dieses Recht wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, indem man ihr einfach eine Auftragsbestätigung übersendet.

Also kann Frau Y auch noch später --- nach Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen.