Zutaten Liste übersetzen, Getränke aus dem Ausland?

3 Antworten

Die Deklaration von Lebensmitteln ist eine Sache für sich. Du kannst nicht einfach eine z.B. in den USA oder Japan gültige Liste der Zutaten übersetzen. Du musst die in Deutschland deklarationspflichtigen Zutaten kennen und so angeben wie es die deutsch Deklarationspflicht verlangt. Ich bin bei weitem kein Experte dafür, aber in jedem Land gibt es Vorschriften was wie zu deklarieren ist.

Nur ein (vielleicht nicht ganz passendes Beispiel)

In Deutschland muss ein Schweineschnitzel was ansonsten wie ein Wiener Schnitzel zubereitet ist als "Schnitzel Wiener Art" deklariert werden In Österreich wird das als "Wiener Schnitzel vom Schwein" deklariert. (ich Weiß dass passt nicht ganz, weil es keine Deklaration eines verpackten Lebensmittels ist, sondern eine Gastronomische Verkehrsbezeichnung, aber ich hoffe Du verstehst was ich meine)

In Europa ist es üblich alle möglichen Zusatzstoffe mit E Nummern zu deklarieren, die gibt es aber außerhalb der EU gar nicht. Zu prüfen ist dann auch ob der jeweilige Stoff in Deutschland überhaupt zugelassen ist.

Ich fürchte einen x beliebigen Dolmetscher zu beauftragen hilft nur teilweise. Du musst Dich schon intensiver mit den gesetzlichen Grundlagen bei der Deklaration beschäftigen und genau wissen was in Deinem Produkt drin ist.

Ich schreibe übrigens Deinem Produkt. Du musst Dir darüber im klaren sein, dass wenn Du so ein Produkt nach Deutschland importierst als Inverkehrbringer ein "Quasi Hersteller" wirst. Du musst also alle Pflichten des Herstellers in Deutschland wahrnehmen. Damit ist gemeint, dass Du nicht auf den Ausländischen Hersteller verweisen kannst, falls mit dem Produkt etwas schief läuft. Du solltest deshalb vorab klären, ob Deine Betriebshaftpflicht, Produkthaftung beinhaltet. Das ist oft in Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten, jedoch nur bis zu einem bestimmten Volumen (in Euro).

Stelle doch einfach einmal die Deklaration des Getränkes hier ein. Vielleicht findet sich ja ein Lebensmittelsachverständiger, der das en passant erledigen kann. Der könnte dann ggf. auch gleich sagen, ob das Erzeugnis in Deutschland im Hinblick auf die Zutaten nach LFGB überhaupt verkehrsfähig ist. ;-)

Kannst du auch selbst machen, Hauptsache es stimmt.