Zulässiges Jagd „Loadout“?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ist nicht zulässig aus diesem grund 60%
Ist zulässig 40%

2 Antworten

Ist nicht zulässig aus diesem grund

Zur Muskete siehe Deine andere Frage, die Du dazu gestellt hast: darf-man-mit-einer-muskete-auf-jagd-gehen#answer-516011739

Zur Pistole: Nützt Dir nichts, da Du nicht mit der Pistole jagen gehst. Du schiesst das Wild mit Langwaffen. Nur für einen Fangschuss bzw. bei der Bau- oder Fallenjagd ist die Verwendung einer Pistole zulässig.

Zum Saufänger (dem großen, zweischneidigen Dolch): Auch damit gehst Du nicht regulär jagen. Den verwendest Du nur, wenn Du verletztes Wild abfangen musst und der Einsatz einer Schusswaffe keinen Sinn macht, was aus verschiedensten Gründen der Fall sein kann.

Steht alles in §19 Bundesjagdgesetz.

Ich empfehle Dir erst einmal die Jägerausbildung zu machen und die staatlich anerkannte Jägerprüfung zu bestehen (das ist Voraussetzung um einen Jagdschein lösen zu können). Dann erübrigen sich diese Fragen. Und ohne Jagdschein sind sie ohnehin irrelevant, da Du ohne überhaupt nicht die Jagd ausüben darfst.

Hier, damit Du weisst was Du machen musst um Jäger zu werden: spiele-mit-den-gedanken-selbst-wild-zu-erlegen-was-muss-man-beachten-was-sind-die-voraussetzungen#answer-321266827

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Nein, fängt mit der Munition an.

Die muss in vielen Ländern bleifrei sein. Ich kenne niemanden der Kugeln herstellt für diese Waffen die bleifrei sind. Ggf. muss eine Beschussprüfung erfolgen. Die BG redet bei der Jagd auch mit.

Den Saufänger willst Du nicht einsetzen.