Zuhause im Glück?

2 Antworten

Erstens sind es alles Fachleute, die von früh bis abends arbeiten. Außerdem gibt es das Material, schon im Vorfeld zur Genüge. Und es gibt Hilfskräfte und auch Fremdfirmen, die mithelfen, aber selten im TV zu sehen sind.

Bei und damals in der Nachbarschaft war so ein Projekt vor etlichen Jahren und man konnte da ganz gut zuschauen.

nun wenn alles reibungslos klappt und alles Material zeitnah vor Ort ist könnte ich mir schon vorstellen dass das machbar ist.

Nun kommen wir zu den Details.
Altes Mauerwerk benötigt auch entsprechenden Kalkputz usw also sollte offenporig bleiben.

Nun pappen die davor luftundurchlässige Rigipsplatten was zum einen die Entfeuchtung der Mauern blockiert, zum anderen kann keine Innenwärme mehr an diese Mauern.
Würde mich nicht wundern wenn nach dieser "Sanierung" sich dahinter Schimmel ausbreitet, Mauern regelrecht verfaulen und nach einigen Monaten das Haus eine Ruine ist und abgerissen werden muss.

Hauptsache die Show war gut und alle Familienmitglieder hatten froh gelächelt.

newcomer  20.04.2024, 16:55

was zu dem Ganzen noch hinzu kommt ist das Finanzamt denn die wollen für die geleisteten Stunden auch Steuern haben. Klar wird das verschwiegen sonst würde sich niemand mehr darauf einlassen

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newcomer  20.04.2024, 16:57
@newcomer

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/zuhause-im-glueck-teilnehmer-muessen-renovierung-versteuern/

Die Frage ist, ob die „erhaltenen“ Renovierungsleistungen versteuert werden müssen. Das Finanzamt hat in einem Streitfall 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen besteuert. Weitere Steuerverfahren laufen gegen rd. 30 Teilnehmer der Doku-Reihe.

Aktuell hat das FG Köln entschieden, dass der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss (FG Köln vom 28.2.2019, 1 V 2304/18). Das Finanzgericht gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht. Denn der Teilnehmer erbringe gegenüber der Produktionsgesellschaft unterschiedliche Leistungen, die als „sonstige Leistungen“ nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden müssten.

Dennoch haben die Finanzrichter die Vollziehung der Steuer überwiegend ausgesetzt. Der Antragsteller muss die Einkommensteuer vorläufig (überwiegend) nicht bezahlen. Denn das Finanzamt habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenziert. Nur die reinen Renovierungsleistungen seien steuerpflichtig.

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newcomer  20.04.2024, 16:58
@newcomer

https://www.rnd.de/panorama/zuhause-im-gluck-familie-muss-42000-euro-steuern-nachzahlen-NHHJJ5EDJ4YFPT5CBHY7NOIWDQ.html

Vor fünf Jahren hat RTL 2 im Landkreis Peine in Niedersachsen eine Folge der Serie „Zuhause im Glück“ gedreht, der Sender ließ das Haus einer Familie behindertengerecht umbauen. Die Unterstützung hat sich als Boomerang erwiesen: Das Finanzamt stellt jetzt eine Steuerforderung in Höhe von 42.557,07 Euro, die Familie steht vor der Pfändung. Kein Einzelfall.

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Speedy100269 
Fragesteller
 20.04.2024, 17:47

Es gibt so einiges,das mir nicht richtig vorkommt.Ich weiss,das die Handwerker schon unter Zeitruck steht,was zu vermeiden wär.Herr Kosmalla und Frau Brenner sind Architekten/innen und dann wird da so gepfuscht.Ich finde das schlimm und der arme alleinerziehende Vater hat im Endeffekt das Nachsehen.Danke für deine ausführliche Antwort.

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