Wurde einem ganz früher in Fahrschulen gelehrt man soll beim einfahren in den Kreisverkehr blinken?

4 Antworten

Hi! Ja, man musste blinken, wie immer wenn man abbiegt.

Man hatte es aber nach der Fahrschule nicht gemacht, da man merkte:

1. ist klar dass man nach rechts in den Kreisverkehr abbiegt
2. Es missverständlich sein konnte. An der nächsten Einfahrt dachten die Wartepflichtigen, man fährt da raus und sie können einfahren, weil sich dann die Wege ja nicht Kreuzen. Vorallem Wenn mehrere Fahrzeuge hintereinander aufs Einfahren warten mussten.

Nach längerer Zeit hat dann der Gesetzgeber reagiert und das Nichtblinken zur Regel gemacht.

Bis zum Jahr 1990 oder so, war das Blinken beim Einfahren lt. StVO vorgeschrieben.

verreisterNutzer  04.06.2023, 14:51

Das macht Sinn. Ich hab mich schon gewundert wieso mein Vater das sagt. Das ist aber auch gemein. Mein Vater hat das bis jetzt jahrelang falsch gemacht. Er muss sich ja dann immer neu in die StVO einlesen, weil neue Regeln eingeführt wurden.

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Antitroll1234  04.06.2023, 14:53
@verreisterNutzer

Es kommen immer mal Änderungen oder Neueinführungen in der StVO vor, dies obliegt einem jedem Fahrzeugführer sich zu informieren.

Wirklich wichtige Änderungen werden dann auch schon mal zu und vor dem Zeitpunkt der Geltung in TV und Radio erwähnt.

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Du musst nicht blinken beim einfahren weil du ja eh nur in eine Richtung fahren kannst. Beim ausfahren hingegen musst du blinken. Übrigens auch Fußgänger vorlassen die an der Abfahrt die Straße überqueren. Denn das ist ein ganz normales Rechtsabbiegen.

Manche Fahrer blinken trotzdem bei der Einfahrt wenn sie an der nächsten gleich wieder raus wollen, damit die dort wartenden schon frühzeitig sehen dass sie raus wollen. Anscheinend sei das ganz früher so gelehrt worden. Muss dann aber schon vor meiner Zeit gewesen sein.

Warum darf man das eigentlich nicht machen

Weil §8 Abs 1a StVO es verbietet:

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.