Wo kann ich meinen Ausweis nach Wiederauffinden entsperren lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Änderungen an Eintragungen des Sperrlistenbetreibers sind zunächst grundsätzlich durch die ausstellende Personalausweis Behörde vorzunehmen.

Die Ausführungsbestimmungen zum Personalausweisgesetz sagen nur etwas über die SPERRUNG der Online Ausweisfunktion aus.

Es gibt auch Ausnahmen in den auch die nichtausstellende Behörde den Ausweis sperren darf. Daher gehe ich davon aus, da nichts näher geregelt ist, dass die ENTSPERRUNG nur durch die Behörde veranlasst werden darf, die den Ausweis ausgestellt hat.

Ruf im Zweifelsfall einfach mal bei deiner Behörde an und frag nach wie ihr das am besten regeln könnt.

Das entsperren der Online Ausweisfunktion kostet 6 EUR.

Seit Monaten bekomme ich meinen Ausweis nicht entsperren. Die Damen vom Bürgeramt wissen nicht weiter, da bei ihnen angeblich alles auf „entsperrt“ steht, wenn sie den Ausweis auflegen.

Es nervt mich, das keiner was tun kann. Ich war schon 5x dort.

Die ausstellende Behörde war Hamburg. An die hat mein Amt auch schon eine Nachricht geschickt aber es ist nichts passiert.

Ich weiß nicht, was ich als Bürger da jetzt noch machen kann? Die Damen vom Amt sagten schon, ich soll mir doch einen neuen Ausweis machen lassen. Das kostet dann 30€, obwohl es nicht meine Schuld ist.