Das sollte kein Problem sein.

Das kommt aber natürlich immer auf sein Tätigkeitsfeld an. Es gibt natürlich Bereiche die sind mit Homeoffice nicht vereinbar.

Klassische Schreibtisch Cowboys haben da bessere Chancen als jemand der ab und zu mal raus fahren muss oder Bürgerverkehr hat.

Das kann man pauschal nicht so wirklich beantworten.

Sicher kannst aber flexibel mal einen Homeofficetag einschieben in den meisten Bereichen.

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Es wird Zeit, dass es abgeschafft wird.

Es ist veraltet und diskriminierend, und in Teilen laut Gericht verfassungswidrig.

Es muss Menschen endlich auf einfache Art und Weise möglich gemacht werden ihr tatsächliches Geschlecht anzunehmen und auch den Namen richtig zu stellen.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ziehen wir endlich mit der Schweiz und Dänemark gleich, die seit langem schon derartige Gesetze haben.

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Aus datenschutzrechtlichen Sicht sind Behörden Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Eine Universität nimmt die öffentliche Aufgabe der Bildung wahr. Damit erfüllt sie diesen Bereich betreffend den Behördenbegriff. Urkunden einer Universität dürfen gemäß § 33 Absatz 1 VwVfG geblaubigt werden.

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Ein beschädigter Ausweis ist ein ungültiger Ausweis.

Du kannst natürlich Glück haben, dass er akzeptiert wird. Dennoch ist der Ausweis ungültig und muss neu beantragt werden.

Der Gesetzgeber hat in der Begründung zum Personalausweisgesetz klar gemacht das jede Beschädigung des Ausweises zur Ungültigkeit führt.

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Abgeschleppt/Umgesetzt wird derjenige, der im Weg steht.

Es macht keinen Sinn alle abzuschleppen, wenn man den Weg schon frei machen kann wenn ein oder zwei abgeschleppt werden.

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Sobald du 16 Jahre alt bist, meldest du dich alleine an.

Gemäß § 17 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes müssen die Eltern nur bei Kindern unter 16 die Anmeldung vornehmen.

Das heißt deine Eltern müssen bei der Anmeldung weder anwesend sein, noch in irgendeiner Art und Weise zustimmen.

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Das kommt ganz auf das Bundesland und die Stadt an.

Jedes Bundesland hat eigene Gesetze zur Haltung von Hunden, jede Stadt hat eine eigene Satzung zur Hundesteuer.

Da man die Hundesteuer eh nachzahlt, werden die Strafen meist nicht so hoch angesetzt. Irgendwas um die 50 bis 100 EUR halte ich für realistisch. In dem Bereich bewege ich mich auch immer.

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Da gibt es nur einen an den du dich wenden kannst.

Und das ist deine zuständige Personalausweisbehörde (i.d.R. dein Meldeamt).

Zwar gibt es nach der Personalausweisgebührenverordnung eine rechtliche Möglichkeit die Gebühr für einen Ausweis zu erlassen oder zu ermäßigen, allerdings macht davon so gut wie keine Behörde Gebrauch.

Das liegt ganz einfach daran, dass es Alternativen gibt und die Gebühr für die 10 auch nicht sonderlich hoch ist.

Frag dort nach was du machen kannst. In der Regel wird man dir anbieten, die Gebühr zu Stunden (Ratenzahlung) oder die Gebühr befristet Niederzuschlagen (Zahlungsaufschub). In beiden Fällen kannst du dann erstmal einen Ausweis beantragen. Du zahlst dann halt in Raten oder später. Allerdings musst du deine finanzielle Situation dafür schildern UND Nachweise bringen können. Man kann dir das Ganze dann auch ablehnen. Den Antrag kann man dir aber nicht komplett ablehnen. Man wird dann eher die Forderung direkt in die Vollstreckung geben müssen.

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Das kommt auf den Tatvorwurf an.

Ist der Tatvorwurf korrekt, hast du schlechte Karten.

"Ich bin der einzige der verwarnt wurde." ist kein entlastender Grund. Zwar sollten natürlich alle, die eine OWiG begehen eine Verwarnung bekommen, jedoch wird jede einzeln bewertet.

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