Mit gestohlenen Ausweis geflogen?

3 Antworten

Natürlich ist das normal.

Du bist mit dem Ausweis gereist den du damals als verloren gemeldet hast. Du hast diesen dann wiedergefunden, und hast dies nicht gemeldet, obwohl du dazu verpflichtet bist. Daher steht dein alter Ausweis noch als "verloren" bei der Bundespolizei und sogar bei INTERPOL in der Sachfahndungsdatenbank.

Benutzt du den Ausweis am Flughafen wird es da wohl einen Abgleich geben.

Wenn es ganz blöd für dich läuft erfolgt eine Meldung durch die Bundespolizei an dein Einwohnermeldeamt, die dir sogar noch ein Bußgeld dafür verpassen, dass du nicht gemeldet hast den Ausweis wiedergefunden zu haben. eine solche Mitteilung hab ich schonmal erhalten und ein Bußgeld erstellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ndnndndld 
Fragesteller
 28.07.2021, 13:25

Weißt du wieso erst bei der Einreise und nicht gleich bei der Ausreise ?

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PissedOfGengar  28.07.2021, 13:25
@Ndnndndld

Keine Ahnung, kann sein, dass derartige Abgleiche nur stichprobenartig durchgeführt werden. Spielt aber am Ende keine Rolle.

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Du haettest den wiedergefundenen Ausweis melden und der zustaendigen Behoerde vorlegen muessen.

Ob die Bundespolizei dies nun der zustaendigen Behoerde meldet, weiss ich nicht. Wenn aber ja, droht dir ein Bussgeld.

Wenn der alte Ausweis als gestohlen gemeldet wurde, vom Besitzer, und er noch nicht aufgetaucht ist laut deren Wissen ist es natürlich komisch wenn dieser dann plötzlich verwendet wird und das wird kontrolliert.

Musst dich halt informieren, ob du nun mit dem alten reisen kannst oder den neuen benutzen musst.