Winterreifenpflicht auf dem 50ccm Roller?

2 Antworten

Von Experte blackhaya bestätigt

Siehe §2 StVO:

(3a)Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
2. einspurige Kraftfahrzeuge,