Ist es illegal 50ccm offen zu fahren?

4 Antworten

Die Frage ist zwar berechnet, aber in der Gesellschaft vielfach und schnell beantwortet.

Jede Änderung eines Fahrzeugs, die nicht dem Originaltyp des Fahrzeugs entspricht, erfordert eine Abnahme bei einem Prüfer, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Sollte durch die Änderung (50er offen) die Leistung, Geschwindigkeit, Geräuschentwicklung gesteigert werden, gilt die Betriebserlaubnis nicht mehr.

Eine ganz normale S51 ist laut Suhl-Werk für 60kmh ausgelegt, darf 60 fahren und fährt im absoluten Originalzustand auch 60, wenn überhaupt. Die Betriebserlaubnis ist für 60kmh und die Versicherung auch für 60kmh festgelegt, die Führerscheinklasse AM reicht laut Einigungsvertrag dafür aus. (Kleinkrafträder bis 50ccm, maximal 4kW/5,5PS Motorleistung und 60kmh Höchstgeschwindigkeit)

Jetzt ist es völlig egal, ob du einen Sportlufi, einen 60er, 50er Sport 4 Kanal, einen Reso-Auspuff oder einfach nur ein 16er Ritzel verbaust...steigt die Motorleistung über die von Werk vorgegebenen 3,7PS an, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz. Mit mehr Leistung fährst du im Normalfall auch schneller, Toleranz gibt es immer, da die Kärner ja auch so manchmal 65 laufen, wenn alles gut eingestellt ist.

Fakt ist, dein Führerschein A1 erlaubt dir, Zweiräder mit bis zu 125ccm Hubraum und maximal 11kW/15PS und keine Einschränkung der Geschwindigkeit. Mit einem offenen 50er wärst du da locker drin, Leistung nehme ich auch mal an, dass du unter 15PS bleibst, dann dürftest du das Moped fahren, aber halt! Die Betriebserlaubnis sagt 3,7PS, 60kmh und 72dB Fahrgeräusch.

Du würdest die also strafbar machen für "Fahren ohne Betriebserlaubnis", "Fahren ohne Versicherungsschutz", nicht aber für "Fahren ohne Führerschein", trotzdem wird es teuer.

Du müsstest dein Fahrzeug an die geltenden Richtlinien der Dekra/TÜV-Prüfer anpassen, eine gewisser Geräuschpegel muss eingehalten werden, die Leistung deiner Simme darf nicht über 15 PS steigen und du müsstest das Fahrwerk an höhere Geschwindigkeiten anpassen (verstärkter Rahmen und Rahmenteile, Scheibenbremsen, möglicherweise andere Telegabel und Federn.) Alles habe ich auch nicht im Kopf.

Das alles kostet alles viel zu viel Geld.

Also entweder du lässt es, du hast so viel Geld rumliegen, dass du eine Einzelabnahme und HU machst, oder du fährst einfach so und hoffst nicht erwischt zu werden, was bei offenem Luftfilter oft unvermeidbar ist.

PS: Ich war selber seit über einem Jahr S51 auf AM zugelassen mit 90ccm, 17er Vergaser und 80er Hauptdüse, mit Ori-Luftfilter und AoA1-Auspuff und wurde nie bestraft, auch bei Kontrollen ist es nicht aufgefallen.

Sie klingt wie original, sieht aus wie original nur hat sie 5 Gänge, 16er Ritzel und wesentlich mehr Drehmoment. Mein Ziel war, im Alltag entspannter bei Starkwind, bergauf oder zuzweit fahren zu können. 6-8 PS bei 5000-6000rpm lassen mich gemütlich bei 50-60kmh fahren und er verbraucht weniger als ein 50er, da der Motor nicht mal mit Halblast läuft (längere Haltbarkeit). Bei Vollast und 8000rpm macht er im 5. Gang auch ohne Probleme 80-90kmh und das ist für meinen Geschmack schon zu viel und ich fahre freiwillig fast nie so schnell.

Ein gut gemeinter Rat, wenn du wirklich Leistung willst: Spar dir den ganzen Schnickschnack mit Luftfilter, Auspuff und alles, hol dir einfach einen großen Zylinder, der hält länger und hat im gesamten Drehzahlband mehr Power, nicht nur bei Drehzahlspitze.

An verstärkte Kurbelwelle und aufgebohrtes Motorgehäuse denken, sonst hast du schnell viel Geld verbraten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, da das Fahrzeug keine Zulassung mehr hat.

Im Bezug auf Deutschland: 50 ccm Kleinroller und Kleinkrafträder brauchen keine Geschwindigkeitsbeschränkung respektieren wenn sie normal zugelassen sind und nicht nur mit Versicherungskennzeichen. Solche mit Versicherungskennzeichen sind auf Tempo 4O begrenzt.

In der Schweiz unterliegen Kleinmotorrâder und Kleinroller (grosses gelbes Kontrollschild) im Gegensatz zu Mofas keiner Geschwindigkeitsbegrenzung.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Fahrzeug hat keine gültige Betriebserlaubnis mehr. Da nützt auch der höherwertige Führerschein nichts.