Darf ich mit klasse b Führerschein jedes roller/moped fahren…?

3 Antworten

Nein, darfst Du nicht.
Nur 50er, die im Laufe der bundesdeutschen Gesetzgebung entweder bis 40 oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit eingestuft wurden. Und 50er, die in der DDR auf 60 km/h zugelassen wurden.
Die SR 4-3 (Sperber) darf man zB erst ab A1 fahren, obwohl es eine 50er ist. Sie ist ab Werk aber mit 75 km/h angegeben.
Auch westdeutsche Mokicks, die zwischen 1986 und 2001 auf 50 km/h angemeldet wurden, dürfte man erst mit A1 fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4
Erik799 
Fragesteller
 20.06.2023, 12:24

Wie man einfach halbwissen verbeitet.🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️

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Erik799 
Fragesteller
 20.06.2023, 22:09
@Amtsschreck

dass wenn man die schlüssezahl b196 auf dem Führerschein klasse b hat, Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW fahren darf.

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Amtsschreck  21.06.2023, 08:55
@Erik799

Soweit ich das sehe, war diese Schlüsselzahl allerdings nicht Bestandteil der Frage. Und wenn Du zu dem B noch ein A zauberst, darfst Du Motorräder sogar uneingeschränkt fahren.

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checkpointarea  04.04.2024, 10:00
Nur 50er, die im Laufe der bundesdeutschen Gesetzgebung entweder bis 40 oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit eingestuft wurden. Und 50er, die in der DDR auf 60 km/h zugelassen wurden.

Und Kleinkrafträder, welche bis zum 31.12.2001 gebaut wurden, welche 50 km/h fahren durften. Plus damals üblicher 10 % Toleranz, somit 55 km/h. Vermutlich meinte er das mit "Halbwissen".

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Es kommt drauf an zu welchem Zeitpunkt und in welchem Land der B Führerschein ausgestellt wurde. Früher ging zum Beispiel 125 Kubik und heute nur noch Kategorie AM für Mopeds und Kleinroller.

Woher ich das weiß:Recherche

50ccm bis 45 km/h. Wenn eins der beiden Kriterien nicht gegeben ist, dann nicht.

(Mit Ausnahmen für ein paar ältere Modelle)