Motorrad?

2 Antworten

Es kann legal sein wenn du einen TÜV Prüfer von der Sicherheit deines Umbaus überzeugen kannst.

Natürlich muss der Roller entsprechend zugelassen werden und du brauchst die entsprechende Fahrerlaubnis.

Natürlich ist das erlaubt. Sofern du das ganze dann beim Tüv abnehmen und eintragen lässt und einen Führerschein der Klasse A1 oder höher hast.

Berlinervogel00 
Fragesteller
 29.05.2023, 17:08

Habe nur ein Auto Fuhrerschein

0
Shalidor  29.05.2023, 17:12
@Berlinervogel00

Dann darfst du mit dem umgebauten Fahrzeug auch nicht fahren. Selbst wenn alles eingetragen und zugelassen ist.

Führerscheinklasse B beinhaltet nur Zweiräder bis zu 50ccm Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45-60km/h (je nach Baujahr des Fahrzeugs unterschiedlich). Sobald eines der beiden Werte überschritten wird, brauchst du den A1 Führerschein, der geht bis 125ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 110km/h.

1