Wildschwein im Wald überwältigen

15 Antworten

ein Wildschwein wird nicht einfach so aggressiv werden du müsstest es davor provozieren.. also wenn du es nicht provozierst dann passiert auch nichts und angreifen scheint ir keine gute Lösung zu sein.. das arme tier

Am besten garnichts machen, sondern umdrehen und weggehen. Wildschweine sind meistents nur aggresiv wenn sie Junge haben.

Ich zitiere:

"Es reicht einfach, stehenzubleiben und die Tiere nicht zu reizen. Bei Wildschweinattacken waren in der Vergangenheit meist nichtangeleinte Hunde die Ursache. "

Wenn du es mit Pfefferspray versuchsts oder dein Hund das Wildschwein angreift kannst du mit einer Strafe rechnen, dem Tier darf kein Schaden zugefügt werden!

penny78 
Fragesteller
 27.12.2014, 23:29

Jaa dafür is der wald da damit der hund ungeleint laufen kann

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Nesenbach  27.12.2014, 23:31
@penny78

Auf jeden Fall! Der Förster hat dann leichtes Spiel und knallt dann den Hund ab! So einfach ist das!

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penny78 
Fragesteller
 27.12.2014, 23:32
@Nesenbach

Warten die auf solche Gelegenheiten oder was -.-

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Nesenbach  27.12.2014, 23:35
@penny78

Selbstverständlich! Wenn Du freiwillig Ärger haben möchtest, kann ich Dir dass empfehlen!

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NoLies  27.12.2014, 23:36
@Nesenbach

Dir ist schon klar dass du dich damit in eine Sehr gefährliche Situation begibst, so ein Schäferhund ist unberechenbar. Unangeleint MUSS der Hund auf dem Weg bleiben und darf nicht in die Bäume verschwinden, sonst kann es zu einer Geldstrafe kommen.

  1. Außerhalb der Waldwege müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 LFoG stets angeleint werden. Bei Nichtbeachtung liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 LFoG vor.

  2. Auf den Waldwegen sind Hunde ebenfalls anzuleinen (und müssen zusätzlich noch einen Maulkorb tragen), wenn es sich um "gefährliche Hunde" i. S. des § 3 LHundeG oder um "Hunde bestimmter Rassen" i. S. des § 10 LHundeG handelt und für die Hunde nicht gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 LHundeG durch die örtliche Ordnungsbehörden eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilt wurde.

  3. Wenn sich ein Waldweg in einem Naturschutzgebiet befindet, in dem in einem entsprechenden Landschaftsplan bzw. in einer NSG-Verordnung auch für Waldwege ein Leinenzwang festgesetzt wurde, sind die Hunde ausnahmslos immer anzuleinen, unabhängig davon, von welcher Rasse der Hund ist oder ob eine Befreiung i.S.d. § 5 Abs. 3 Satz 1LHundG vorliegt.

  4. Da die Wohlverhaltensklausel in § 2 Abs. 3 Satz 1 LFoG die Erholungssuchenden, die einen Hund auf einem Waldweg bei sich führen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass andere Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, haben diejenigen Personen, die wissen, dass ihre Hunde andere Personen anspringen oder bellend auf sie zugehen, beim Nahen von Erholungssuchenden ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Eine Ordnungswidrigkeitnach § 70 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b LFoG liegt aber erst vor, wenn diese Hunde andere Erholungssuchende unzumutbar beeinträchtigt haben. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt z. B. vor, wenn ein Hund bellend auf eine Person zuspringt, einem Radfahrer hinterherspringt, ein Kleinkind ableckt usw. Hingegen liegt eine unzumutbare Beeinträchtigung z. B. nicht vor, wenn ein erkennbar verspielter Hundewelpe auf einen Erholungssuchenden zuläuft und versucht, an ihm hochzuspringen.

  5. In Kommunalwäldern können die Forstschutzbeauftragten der Gemeinden bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 LFoG und nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b LFoG die Personalien der Personen, die eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begangen haben, aufnehmen und eine Verwarnung erteilen oder Anzeigebeim Landesbetrieb Wald und Holz NRW erstatten. Gleiches gilt für Forstschutzbeauftragte von Gemeindeverbänden. Die Forstbediensteten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, die mit dem Forstschutzbeauftragt sind, haben die gleichen Befugnisse.

  6. Im Privatwald haben die auf Antrag der Privatwaldbesitzer durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW bestellten Forstschutzbeauftragten die gleichen Befugnisse wie die Forstschutzbeauftragten der Gemeinden, wenn sie zu Vollzugsdienstkräften im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bestellt worden sind, jedoch können sie keine Verwarnung erteilen. Auch im Privatwald können die Forstschutzbeauftragten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW Ordnungswidrigkeiten nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 und § 70 Nr. 1 Buchstabe b LFoG verfolgen.

  7. Im Staatswald steht die Befugnis zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 70Abs. 1 Nr. 1 und § 70 Nr. 1 Buchstabe b LFoG nur den Forstschutzbeauftragten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu.

  8. Wenn in einem Landschaftsplan oder in einer landschaftsrechtlichen Verordnung für ein Naturschutzgebiet ein Leinenzwang angeordnet ist, kann bei einem Verstoß hiergegen ein Bußgeld nur durch die jeweils örtlich zuständige untere Landschaftsbehörde verhängt werden. Wenn ein Verstoß hiergegen festgestellt wird, können die mit dem Fortschutz beauftragten Personen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW und der Gemeinden den Verstoß bei der Unteren Landschaftsbehörde zur Anzeige bringen und erforderlichenfalls mit Zwangsmitteln die Identität der Personen feststellen, die das Leinenzwangsgebot missachten; die gleichen Befugnisse haben die mit dem Fortschutz beauftragten Personen der Privatwaldbesitzer im Wald des jeweiligen Privatwaldbesitzers, sofern sie vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW zugleich zu Vollzugsdienstkräften im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bestellt worden sind. Erholungssuchende können Verstöße gegenden landschaftsrechtlichen Leinenzwang ebenfalls bei der Unteren Landschaftsbehörde zur Anzeige bringen, haben jedoch keine Zwangsbefugnisse zur Feststellung der Identität der ordnungswidrig handelnden Personen.

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NoLies  27.12.2014, 23:38
@NoLies

9 -Wird eine erholungssuchende Person auf einem Waldweg von einem Hund gebissen und versucht der Hundehalter / die Hundehalterin zu fliehen, kann die verletzte Person oder auch andere Personen den Hundehalter / die Hundehalterin gemäß § 127 Abs. 1 StPO festhalten, bis die Polizei eintrifft und die Personalien der Person feststellen kann, denn in einem solchen Fall liegt eine fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB vor, wenn der Hundehalter / die Hundehalterin bei der üblichen Sorgfalt hätte voraussehen können, dass der Hund andere Personen beißt.

10 - Hundehalter haften gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für sämtliche Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, die ihre Hunde auf Waldwegen bei Erholungssuchenden verursachen.

ALSO, um nicht in so eine Situation zu kommen empfehle ich eine Schleppleine! http://www.amazon.de/Schleppleine-20mm-Schwarz-Gr%C3%B6%C3%9Fe-50m/dp/B00E9E2J0W/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1419719839&sr=8-1&keywords=schleppleine+50m

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penny78 
Fragesteller
 27.12.2014, 23:38
@NoLies

Hab Paragraph gelesen und erkannt.. der sich allem unterordnet was andere gesagt haben dass so ist

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penny78 
Fragesteller
 27.12.2014, 23:42
@penny78

Haha ich lach fast :'D.. was jucken einen solche Paragraphen.. nur weil einer meint mir was vorschreiben zu müssen

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Nesenbach  27.12.2014, 23:47
@Nesenbach

Ich habe es mal vereinfacht geschrieben, damit es Du vielleicht verstehst!

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Rottimaus14  28.12.2014, 00:15
@penny78

Hä? NE dafür istd er Wald nciht da. im übrigen ist in jedem Wald Leinenpflicht wo jedwede Art Hinweisschild auf ein Schutzgebiet steht. Sprich wenn an deinem Wald steht "Landschaftsschutzgebiet" darfst du auch nciht ableinen!

Jagende Hunde dürfen geschossen werden. ich leine grundsätzlich im Wald nciht ab weil es zu unübersichtlich ist. Auch wenn es mir in den Fingern juckt. verlässt der Hund den Weg in einem Moment der Unachtsamkeit und stöbert Wild auf darf der Jäger schießen. Meine Meinung zu Jägern tut dabei nichts zur Sache oder ob die darauf regelrecht warten.

Es reicht die Behauptung um einen Schuss zu rechtfertigen.

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diekombizange  28.12.2014, 00:22
@diekombizange

Dann kannste auch gleich klauen gehen... sind ja auch nur Regeln die der Staat aufgestellt hat. Dier ist schon klar, was bei Verstößen passiert...

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icebear375  28.12.2014, 00:48
@NoLies

Und genau die Paragraphen die du anfuehrst sind leider von bundesland zu bundesland unterschiedlich zumindest was das anleinen von hunden in baden wuertenberg angeht steht da das ich meinen hund lediglich unter kontrolle haben muss ..... ob ich das mit einer leine mache oder ob mein hund so gut erzogen ist das er auf zurufen hoert bleibt dan mir ueberlassen ...... was bist du den fuer ein klugsch...... ??? Du wirfst hier mit gesetzen um dich die du selber bestimmt weder gelesen noch verstanden hast ....... außer dem gibt es da dan auch ausnahmen ..... ich fuehre einen rettungshund in der ausbildung ind darf mit dem sogar ganz offiziell die wege verlassen und den frei im wald laufen lassen sobald wir trainiern .... also wen man keine ahnung hat mund halten und nicht iwelche gesetze per kopie and past rueberkopieren

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eggenberg1  28.12.2014, 12:04
@penny78

NEEE MÄDEL ,,DAFÜR ist der wald eben NICHT DA IM wald hat jeder hund angeleint zu sein, sonst kann ihn jeder jäger abschießen . also bitte hör auf hier so einen blödsinn zu fragen -- DU hast NACHTS mit einem hund im wald nichts verloren !

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eggenberg1  28.12.2014, 12:05
@penny78

NEIN , penny sie warten nicht auf solche gelegenheiten, aber wenn deinhund anfängt hinter wild hinterher zu laufen , dann hat er das recht dieses wild zu schützen und wenn das nur mit abschuß des hundes gelingt, dann darf er das machen !!!

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eggenberg1  28.12.2014, 21:13
@eggenberg1

tschuldigung für Mädel -- du bist ja männlich-- aber alles ander gilt natürlich trotzdem !

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Neu13  04.03.2015, 20:48
@icebear375

Es stimmt, dass es unterschiedliche Gesetze oder Vorschriften in den Ländern gibt.

Aber:

Während  der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Wald sind freilaufende Hunde nicht in Ordnung und in der übrigen Zeit sollte ein freilaufender Hund das Wild nicht aufschrecken - d. h. der Hund muss im Einflussbereich des Halters bleiben und auf Kommandos des Halters hören.

Zum Beispiel gilt in Niedersachsen folgende Vorschrift:

Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

= Das gilt u. a. auch für Rettungshunde  - Ausnahme, wie von dir beschrieben, zum Training oder beim Einsatz

Oder Kommunen geben Zeiträume vor.... und in Naturschutzgebieten gelten ebenfalls besondere Regeln

Hinweisschilder sind ebenfalls zu befolgen, z. B. in Parkanlagen, Naturschutzgebieten.

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Schäferhund gegen ausgewachsene Wildsau: Keine Chance. Pfefferspray gegen ausgewachsene Wildsau: Keine Chance.

Schäferhund und Pfefferspray gegen ausgewachsene Wildsau: Keine Chance. Wenn die Sau so dicht bei dir ist, dass du das Spray einsetzen kannst, hat sie dich auch schon am Wickel. Weht ein bisschen Wind oder zielst du im Eifer des Gefechts nicht richtig, kriegen auch der Hund und du das Spray ab.

Ergo: Versuche es lieber nicht. Leine stattdessen deinen Hund an und erziehe ihn dazu, auch in Stresssituationen auf Kommando ruhig zu bleiben. Bleibe ruhig stehen oder gehe langsam von der Sau weg.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst, ist dann am größten, wenn der Hund die Sau vorher provoziert hat. Im Zweifelsfall also lieber den Vierbeiner an die Leine nehmen.

Ist für Hund und Mensch gesünder.

Wenn ich Abends im Wald mit meinem Hund unterwegs bin

Wildschweine sind nachtaktiv und deshalb solltest Du Wald-Spaziergänge abends und bei Dunkelheit vermeiden. Immerhin ist es ja der Lebensraum der Wildtiere, und darauf sollte man auch Rücksicht nehmen!

Der Wald ist nicht dafür da das dein Hund Wildtiere aufscheucht oder verbellt...und bei uns z.B ist überall Leinenpflicht, auch im Wald.

Ein Schäferhund hat keinerlei Chance gegen eine Wildsau, genau so wie du. Eine Wildsau ist schneller als du und kann dazu noch recht hoch springen.

Lass dein Hund, wenn er nicht hört an der Leine. Gerade im Winter kann es für Rehe sehr gefährlich sein wenn sie von einem Hund gehetzt werden.