Wieviele Reparaturen muß ich hinnehmen bei einer Waschmaschine während der Garantiezeit?

3 Antworten

Ja und ab Monat 7 nach Lieferung ist der Verbraucher in der Nachweispflicht, dass ein Herstellerfehler vorliegt - bloß wie soll er das machen? Und Verschleiß ist Verschleiß - kein Mangel. Hak einfach nocmal beim Händler oder Hersteller nach - und hoffe auf eine kulante Lösung. Mich würde mal interessieren, welches Gerät das ist.

FraeuleinSchmidt 
Fragesteller
 22.05.2007, 12:19

Es ist eine Waschmaschine von Bauknecht, bzw. die Untermarke von Bauknecht nämlich: Whirlpool. Grrr... kann ich nicht empfehlen!

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FraeuleinSchmidt 
Fragesteller
 06.06.2007, 09:27
@LeLLide55

Anscheinend nicht, denn für die Reparaturen kam leider kein Schnuckelchen... ;-)

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Kulanz ist immer möglich, eine entsprechende Anfrage sollte gestellt werden, sowohl an den Verkäufer, sprich Händler als auch an den Hersteller, wer ist es denn? Große Markenfirmen sind da sehr kulant, unbekannte NoNames eher weniger bis gar nicht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Sollte eine Kulanz abgelehnt werden, kannst und solltest du einen Brief vom Rechtsanwalt schreiben lassen. Oder mache doch zu deiner Sicherheit eine sogenannte Wertgarantie, für 5 Euro im Monat hast Du alle Reparaturen frei, und erhälts noch Geld dazu, wenn du mal wieder eine neue Maschine kaufst!

Die Handelskammer schreibt folgendes:

Der Mangel darf nicht durch Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sein. Liegen Hinweise dafür vor, braucht der Verkäufer für den Mangel nicht einzustehen. In jedem Falle ist der Kunde während der Gewährleistungs- oder Garantiefrist zuächst auf Nacherfüllung verwiesen. Nacherfüllung bedeutet, daß am Vertrag festgehalten wird und die Leistungsstörung durch Reparatur oder Umtausch beseitigt wird. Schlägt eine Nachbessserung (Reparatur) zweimal fehl, gleichgültig, ob die Nachbesserung denselben oder einen neuen Fehler betrifft, so kann der Kunde in jedem Fall Nachlieferung (Umtausch) verlangen. Erst wenn diese Nachlieferung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist oder zu lange dauert, weil der Kunde auf den Gegenstand angewiesen ist, hat er die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen (Rücktritt) oder den Kaufpreis zu mindern.

FraeuleinSchmidt 
Fragesteller
 16.05.2007, 13:49

Super, dann versuch ich mal mein Glück... hab dann auch schon gleich eine Folge-Frage...

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