Wie viel Watt kann ich an 5 x 1,5 mm² Erdkabel mit ca. 35 m Leitungslänge anschließen?

6 Antworten

Ein 1,5mm² kann mit bis zu 16A belastet werden. An 3 Leiter Wechselstrom sind das 400 x 16 x (Quadratwurzel aus 3) = ca. 11.000 Watt (bei gleicher Belastung aller 3 Leiter, sonst entsprechend weniger).

Absichern kann man das Kabel mit einem Leitungsschalter B16, oder wenn keine Schukosteckdosen Verwendung finden mit maximal C16.

Sorbas48  25.04.2011, 16:59

noch vergessen dazu zu schreiben: Der Spannungsabfall bei 400V gleicher Belastung aller Außenleiter mit 16A  ist 1,7%.

Bei 230V und Belastung nur eines Außenleiters mit 16A sind das 5,9% und damit fast um das Doppelte  außerhalb der Grenzwerte!

Bei asymetrischer Belastung sollte also nicht mit mehr als 8A belastet werden, wenn man innerhalb der Grenzwerte bleiben möchte.

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5 x 1,5 mm²   kann man auf 3 Abnehmer (3 Garagen) aufteilen, an einer normalen Steckdose 230V darf max. 3500 Watt hängen.

Da Problem ist was ist wenn das alle gleichzeitig machen, zur Sicherheit würde ich das nur 10 A Sicherungen Absichern (Normal = 16 A) 

Deshalb wurde ja 5 x 2,5 mm vorgeschlagen, wenn jemand die Garage als Reparaturwerkstatt hat und Schweiß und Flex arbeiten macht.

Optimal wenn da gearbeitet wird eine 2. Leitung 5 x 2,5 mm  CEE Steckdose 16 A - 380 Volt        

Früher wurde 5 x 1,5 mm² für den Herdanschluss verwendet, heute muss man 5 x 2,5 mm² verwenden und bei 35 Meter Leitung.

Sorbas48  25.04.2011, 14:52

wenn alle gleichzeitig belasten, dann macht das auch nichts. Der Strom im Neutralleiter hebt sich ja auf, soferne es nicht Verbraucher sind, die unzulässig viele und starke Oberwellen produzieren.

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Nur zur Info, 16A pro Leiter war einmal....Bei Neuinstalationen ist heutzutage nur noch mit C10 bzw C10  Automat abzusichern, also dürfen nur noch 10A den Leiter belasten....

raster280  25.04.2011, 23:41

ich weis nicht wo du die info herhast bei einem innungslehrgang vor 2 wochen wurde uns zumindest nichts davon gesagt, dss sich der berechnungsschlüssel geändert hat, wozu auch, wenn er doch erst geändert wurde um die absicherung mit 16A möglich zu machen. Eine änderung der Vde in der hinsicht ist mir auch nicht bekannt. Wäre nett wenn du mir die Quelle zur prüfung nennst

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Sorbas48  26.04.2011, 11:42

ich kenne ja deine Quelle für deine Einschränkung nicht.

Nach der aktuellen DIN VDE 0298-4:2004-08 ist der NYY unter Tabelle 4 einzuordnen und da ist er bei Verlegungsart D (in Erdreich) mit 15,5 bis 18,5A belastbar (je nach Anzahl der belasteten Adern) also problemlos mit 16A abzusichern. Für das Kriterium Kurzschluss-Schutz darf für die B16 Kennlinie die maximale Leitungslänge 82m und für die C16 Kennlinie 37m betragen.

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5 x 1,5 mm² wird verdammt knapp für alles. eine Absicherung in der garage kannst du damit so wie so vergessen.

ich würde wenn es nicht anders geht, als in 1,5 mm² zu legen vorne im Haus einen 3poligen Automaten B13 installiren (bitte auf jeden fall einen eigenenen FI Schalter verwenden) und in der Garage einfach mit einer Abzzweigdose verteilen.

lg, Anna

schieß den elektriker zum mond. laut tab muss eine absicherung mit 63A möglich sein das ist hier nicht möglicht, die einzige möglichkeit ist ein anderes kabel zu verlegen.

Sorbas48  26.04.2011, 11:05

Nach meinem Wissensstand bezieht sich das in der TAB 2007 auf:

Punkt: 6.3 Hauptleitungsabzweige

(1) Der Errichter verwendet Hauptleitungsabzweigklemmen nach DIN VDE 0603-2 und Hauptleitungsabzweigkästen.

(2) Hauptleitungsabzweige werden in von Zählerplätzen getrennten Gehäuseteilen mit gesonderten Abdeckungen untergebracht und sollen in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder des Zählerschrankes installiert werden. Der Abstand vom Fußboden bis zur Unterkante der Hauptleitungsabzweigkästen darf nicht weniger als 0,30 m, bis zur Oberkante nicht mehr als 1,50 m 8 betragen (siehe Anhang A 2).

(3) In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können.

 

und Punkt: 7.2 (2) Bemessungsstrom des Zählerplatzes. Anmerkung: „Der Einsatz von Überstromschutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A muss möglich sein. Kleinere Werte des Bemessungsstromes sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

 

Nicht aber auf ganz normal aus der Verteilung abgehende Verbraucherabgänge.

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