Wie würdet ihr urteilen?


31.07.2022, 11:22

Es geht mir nicht um die Gesetzeslage in Deutschland oder sonst wo , sondern wie würdet ihr persönlich entscheiden.Euer Wort ist in diesem Fall das Gesetz.


31.07.2022, 11:46

Ps Es geht um Drillinge, nicht drei Zwillinge, war nur ein Fehler....habs schon lange verbessert, aber es wird irgendwie nicht korrigiert

Und es ist nicht festzustellen, welche 2 schuldig sind.

kaorichan  31.07.2022, 11:18

Was sollen denn drei Zwillinge sein?

Abdallah128 
Fragesteller
 31.07.2022, 11:20

Ich habs verbessert...ich meinte Drillinge, Sorry...bin noch nicht ganz wach😂😂

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir leben in einem Rechtsstaat. Es darf keine Unschuldigen erwischen. Wenn man gegen Kriminalität nicht ankommt, sollte man in den Ermittlungswegen und Befugnissen nach Verbesserungen suchen und nicht einfach mal provisorisch menschen einsperren.

Ah: Das ist ne clevere Fangfrage:

Zwillinge bestehen ja nur aus 2 Personen, und nicht aus 3; und 2 davon mordeten.

Von daher lautet die Lösung: Alle ins Gefängnis.

Woher ich das weiß:Recherche
Abdallah128 
Fragesteller
 31.07.2022, 11:31

Nein es sind Drillinge...das war ein Fehler....ich habs korrigiert, aber sie haben es noch nicht verändert.

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Abgesehen davon dass es Drillinge wären: Im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn ich urteilen muss, aber nicht weiß, wer die Tat verübt hat, dann MUSS ich sie alle drei freisprechen. Anders geht es nicht. Das ist keine Frage von Überzeugung oder sowas, sondern eine rein juristische Angelegenheit.

Abdallah128 
Fragesteller
 31.07.2022, 11:25

Es geht um deine persönliche Entscheidung, du bist in diesem hypothetischen Fall an keine Gesetze gebunden.

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BeviBaby  31.07.2022, 11:42
@Abdallah128

Das hat nichts damit zu tun ob ich an Gesetze gebunden bin oder nicht... ich folge nunmal SEHR gerne der geltenden Rechtsordnung. Und die sieht vor, dass jemand, dessen Schuld nicht erwiesen ist, als unschuldig gilt.

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Abdallah128 
Fragesteller
 31.07.2022, 11:44
@BeviBaby

Ja ist vollkommen ok...ich wollte das nur nochmal klarstellen, dass man in diesem hypothetischen Fall nicht daran gebunden ist.Danke für deine Antwort.

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BeviBaby  31.07.2022, 11:46
@Abdallah128

Naja, das hat ja weniger mit 'an etwas gebunden sein' zu tun, als damit, dass ich hinter der Rechtsordnung stehe und sie im Großen und Ganzen für was Gutes und Richtiges halte.

Auch wenn sie natürlich ihre Schwächen hat, die sich in so einem Fall offenbahren, überwiegt der Nutzen der 'in dubio pro reo' Regel gegenüber solchen Einzelfällen doch eindeutig.

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BESTANSWER666  31.07.2022, 12:18
@BeviBaby

Folgst du Regeln wegen deiner Unsicherheit gerne?

Weil du Angst vor Entscheidungen hast?

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BeviBaby  31.07.2022, 12:33
@BESTANSWER666

Nein, ich folge Regeln gerne, weil ich sie für sinnvoll und essentiell halte, weil sie z.T. Prinzipien abbilden, die nicht durchbrochen werden sollten und dürfen.

In dem Moment, in dem ich Unschuldige allein auf Basis eines Verdachtes verurteile, schaffe ich einen Präzedenzfall, der hernach auch auf Fälle Anwendung finden kann und wird, bei denen dies ggf. deutlich weniger 'schadensvegrenzend' erscheint.

Genau deswegen bin ich auch der Ansicht, dass solche Grundsätze nicht ausgehöhlt werden dürfen. Weder 'in dubio pro reo' noch 'ne bis in idem'.

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BESTANSWER666  31.07.2022, 12:36
@BeviBaby

Ich muss das kurz sagen.

Ich bin wirklich stolz auf dich, weil das genau das Ziel unserer Gesprächstherapie ist.

Wenn du das auf das echte Leben überträgst und auch in der Gegenwart anderer so sprichst, dann hast du ein wichtiges Etappenziel erreicht.

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BeviBaby  31.07.2022, 12:42
@BESTANSWER666
Ich bin wirklich stolz auf dich, weil das genau das Ziel unserer Gesprächstherapie ist.

Ähm... wir haben keine Gesprächstherapie. Würde ich eine anfangen WOLLEN, dann würde ich mir jemanden suchen, der auch nur Ansatzweise Ahnung hat. Sorry for that...

Und jetzt würde ich dich bitten meine Kommentarfelder zu verlassen, außer du hast was fachliches zur Antwort beizutragen... wie gesagt, es wird langsam leicht belästigend.

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Etain7777  31.07.2022, 11:39

Eigentlich nicht. Man muß man Indizien sammeln und anhand derer die beiden schuldigen verurteilen.

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BeviBaby  31.07.2022, 11:41
@Etain7777

Damit die Frage Sinn ergibt ist davon auszugehen, dass es nicht möglich ist den Schuldigen zweifellos auszumachen. Ergo meine Antwort.

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Etain7777  31.07.2022, 11:42
@BeviBaby

Wir wollen ja aber auch ein bißchen realistisch bleiben.

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Etain7777  31.07.2022, 11:44
@BeviBaby

Nein ist es nicht. Die Justiz läßt keine zwei Mörder laufen, wenn sie sie schon hat.

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BeviBaby  31.07.2022, 12:31
@Etain7777

Doch, ist es. Die Justiz hat nämlich keine 'zwei Mörder', sie hat drei verdächtige. Selbst wenn genau klar ist, dass zwei von denen Mörder sind... sie weiß nicht wer. Und dementsprechend sind alle drei freizusprechen.

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Etain7777  31.07.2022, 12:33
@BeviBaby

Laut der Fragestellung ist aber klar, dass zwei der drei mehrere Morde begangen haben. Die Frage ist nur, welche. Da gibt es kein aus Mangel an Beweisen, denn die Beweise gibt es ja.

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BeviBaby  31.07.2022, 12:37
@Etain7777
Da gibt es kein aus Mangel an Beweisen, denn die Beweise gibt es ja.

Es gibt die Beweise, dass Morde begangen wurden und der Kreis der Verdächtigen ist auf die drei Personen eingegrenzt von denen man weiß, dass es zwei gewesen sein müssen, aber nicht welche.
Danke, den Sachverhalt kenne ich auch, ich kann lesen.

PROBLEM bei der ganzen Sache ist nur, dass man eben nur diesen Kreis von 3 Personen hat, die allesamt potentiell Schuldig und potentiell unschuldig sind. Somit bestehen ERHEBLICHE Zweifel an der Schuld jedes einzelnen, denn im Endeffekt wäre 'ich greife mir zwei raus und der dritte wird freigesprochen' nur eine Entscheidung bestimmt durch Willkür.

Und genau sowas darf eben NICHT geschehen, entsprechend hat ein Freispruch zu erfolgen... etwas anderes bleibt im Zweifel auch nicht übrig. Und dieser Zweifel besteht auch hier.

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Etain7777  31.07.2022, 12:43
@BeviBaby

Deswegen muß man ja Indizien oder Beweise sammeln. Bspw DNA Spuren.

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BeviBaby  31.07.2022, 16:01
@Etain7777

Laut Sachverhalt sind die gesammelt und, wer hätte es gedacht, uneindeutig.

Deine Antwort auf: 'Es bestehen nicht zu beseitigende Zweifel' ist 'dann müssen die Zweifel halt eben beseitigt werden'.

Das ist toll und nett, aber bringt nicht so wirklich was.

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Ich würde sie nicht inhaftieren,da nicht feststellbar ist wer die Tat begangen hat