Wie wird man Chef einer GmbH ohne Geschäftsführer zu sein?

6 Antworten

Ist es in Deutschland möglich, dass man von einer GmbH der Chef ist, aber nicht der Geschäftsführer?

Welche Position du genau mit Chef meinst ist unklar. Ein Geschäftsführer und ein Abteilungsleiter können beide der Chef sein, da das auf die Perspektive ankommt. Chef ist keiner genauen Rolle zuzuordnen.

RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 17:52

Ich meine denjenigen, der am meisten zu sagen hat, also noch höher steht als der Geschäftsführer.

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sagacious  24.04.2024, 17:57
@RaffertyStreet

Gut, aber das ist auch sehr stark abhängig von der Unternehmensform. Ein Geschäftsführer ist in der Regel die höchste Rolle, je nach Strukturen hätte aber ein Gesellschafter, der Vorstand oder Aufsichtsrat mehr zu sagen.

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:00
@sagacious

Es geht hier um einen Alleingesellschafter.

Ich glaube es war Lukas Podolski.

Er besitzt diverse Eisdielen und Dönerbuden in Köln.

Hat dort die Entscheidungsgewalt, ist aber nicht Geschäftsführer.

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:00
@RaffertyStreet

Rechtlich: NEIN

Gesellschafter können allerdings einen Geschäftsführer abberufen, wenn er gegen ihre Interessen handelt.

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:02
@RaffertyStreet

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH/Gesellschaft rechtlich - innerbetrieblich wie außerbetrieblich - das Unternehmen.

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:05
@RaffertyStreet

Es gibt durchaus "geschäftsführende" Gesellschafter (Geschäftsführer und (Mit)Gesellschafter)

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:06
@GutenTag2003

Es geht um den reinen Gesellschafter, nicht den geschäftsführenden Gesellschafter.

Der Geschäftsführer ist extern

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:07
@RaffertyStreet
Also arbeitet der Gesellschafter als Alleininhaber nicht im Unternehmen?

Das ist der Schluß daraus, dass Gesellschafter keinen Geschäftsführer aus ihren eigenen Gesellschafter-Reihen einsetzt.

Die/der Gesellschafter entscheidet, wer als Geschäftsführer eingesetzt wird.

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:10
@GutenTag2003

Aber darf der Gesellschafter ein Büro in dem Unternehmen haben, um dem Geschäftsführer auf die Finger zu schauen?

Und auch mal Anweisungen zu geben?

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:11
@RaffertyStreet

Sicher darf er das.

Der Geschäftsführer entscheidet, ob er den "Anweisungen" des Gesellschafters Folge leistet oder seinen Job riskiert (... und sich auf sein Recht als Geschäftsführer beruft)

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:13
@GutenTag2003

Also beispielsweise ist der Geschäftsführer Geschäftsführer eines Restaurants.

Dann möchte der Geschäftsführer daraus ein Friseurstudio machen.

Darf er das einfach so oder muss der Gesellschafter zustimmen?

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:17
@RaffertyStreet

Sicher nicht. Er ist Geschäftsführer eines Restaurants und nicht eines Friseurstudios. Eine Betriebsänderung / Betriebszweck ist sicher nicht durch seinen Vertrag als Geschäftsführer abgedeckt.

Es erweckt den Eindruck als wärst Du der Geschäftsführer.

Wenn ja, schau in Deinen Vertrag.

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:21
@RaffertyStreet

Abgesprochen ist zu wenig. Dazu müsste ein Beschluss der Gesellschafter gefasst werden.

Jede Gesellschaft hat einen "Betriebszweck".

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In Deutschland ist es möglich, der Chef oder kontrollierende Gesellschafter einer GmbH zu sein, ohne gleichzeitig der offizielle Geschäftsführer zu sein. Hier sind einige wichtige Punkte und Möglichkeiten:

Als Alleingesellschafter einer GmbH hast du das Recht, die grundlegenden Richtungen der Unternehmenspolitik zu bestimmen und wesentliche Entscheidungen zu treffen. Dies beinhaltet auch das Recht, den Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen sowie Weisungen an ihn zu erteilen.

Wenn du als Alleingesellschafter (z.B. aufgrund deiner Vorstrafen) nicht als Geschäftsführer fungieren darfst, kannst du eine andere Person als Geschäftsführer einsetzen. Diese Person muss die formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllen, die für die Rolle des Geschäftsführers vorgeschrieben sind, wie z.B. keine einschlägigen Vorstrafen zu haben.

Du kannst dem Geschäftsführer Weisungen erteilen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Diese Weisungen können sich auf alle Aspekte der Geschäftsführung beziehen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, diesen Weisungen zu folgen, solange sie rechtlich zulässig sind und den Interessen der GmbH entsprechen.

Auch wenn du nicht der Geschäftsführer bist, kannst du durchaus ein Büro im Unternehmen haben und regelmäßig anwesend sein, um die Geschäftsentwicklung zu überwachen und direkten Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass du als Gesellschafter, der nicht als Geschäftsführer agiert, normalerweise nicht direkt für das operative Geschäft oder für rechtliche Verfehlungen des Unternehmens haftbar bist. Die Haftung liegt beim bestellten Geschäftsführer.

Im Gegensatz zu Aktionären einer AG, die üblicherweise keine direkten Weisungsrechte gegenüber dem Vorstand haben, hast du als Gesellschafter einer GmbH deutlich mehr direkten Einfluss auf die Geschäftsführung.

Es ist also durchaus möglich und rechtlich zulässig, als Alleingesellschafter und nicht-geschäftsführender Chef eine GmbH zu leiten und zu kontrollieren. Dabei ist es entscheidend, dass der formell bestellte Geschäftsführer die rechtlichen Anforderungen erfüllt und du im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben agierst.

Da es dieses Verbotsgesetz gibt, frag doch "denjenigen", der es verzapft hat. 😉

Klartext: Ruf im Rathaus Deiner Stadt an und frag Dich durch, wer Dir genau DIESE Auskunft geben kann! Da muss es Leute geben.

RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:11

Das hilft mir nicht weiter, da mich lediglich der Fall interessiert.

Es betrifft mich aber nicht.

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AriZona04  24.04.2024, 18:13
@RaffertyStreet

Dann muss derjenige, den es betrifft, sich an das Rathaus wenden. Logisch - oder?

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Ein 100% anteilsinhaber kann quasi instant eine Gesellschaftsversammlung (mit sich selbst) einberufen und den Geschäftsfüher absetzen. So lange hat dieser aber die Gewalt über die Firma, muss aber ggf. für falsches verhalten dann haften.

RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:05

Aber darf der Gesellschafter ein Büro im Unternehmen haben?

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geheim007b  24.04.2024, 19:07
@geheim007b

wobei es ggf. steuerlich abzuklären wäre, vermutlich sollte man da eine kalkulatorische miete ansetzen... innerhalb der GmbH ein Ertrag und beim Gesellschafter ein Aufwand.

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 19:07
@geheim007b

Könnte ja sein, dass das verboten ist.

Als Aktionär hat man auch kein Büro in den Unternehmen.

Aber in diesem Fall handelt es sich um den Alleingesellschafter und damit Inhaber des Unternehmens.

Da ist das vermutlich anders.

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geheim007b  24.04.2024, 19:09
@RaffertyStreet

als großaktionär kann das durchaus sein... bei ner popligen aktie natürlich nicht.

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geheim007b  24.04.2024, 19:13
@RaffertyStreet

und damit im innerverhältnis einen quasi chef. Er kann jederzeit seinem Geschäftsführer auftragen dieses oder jenes zu tun. Er ist weisungsgebunden.

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RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 19:14
@geheim007b

Wer ist weisungsgebunden?

Der Geschäftsführer oder der Gesellschafter?

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geheim007b  24.04.2024, 19:15
@RaffertyStreet

Der Geschäftsführer ist angestellter der Gesellschaft und muss umsetzen was die Gesellschafterversammlung beschliest. Gibt es nur einen Gesellschafter trägt dieser dem GF auf was er zu tun hat... er ist quasi sein Chef

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Ergänzung:

Willst Du den "Betriebszweck" aufgeben müsste der Betrieb eingestellt werden.

Für den Friseur-Bereich müsste eine neue Gesellschaft gegründet werden,.

Ohne den/die Gesellschafter geht das nicht. Dazu gehören auch entsprechende Beschlüsse und Eintragungen im Handelsregister.

.

Wenn es nicht um Dich geht, wo liegt denn das Problem?

RaffertyStreet 
Fragesteller
 24.04.2024, 18:28

Also muss grundsätzlich der Gesellschafter bei wichtigen Dingen kontaktiert werden?

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GutenTag2003  24.04.2024, 18:46
@RaffertyStreet

Will der Geschäftsführer nicht seinen Job verlieren: JA ... und das sollte keine Frage sein.

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geheim007b  24.04.2024, 19:11
@RaffertyStreet

das steht im Arbeitsvertrag des Geschäftsführers wann er im Innenverhältnis die Gesellschafter zu befragen hat. Hat aber keinen Einfluss aufs Außenverhältnis, da ist er der Chef. Die Entlastung kann ihm dann aber verweigert werden, dann haftet er privat.

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geheim007b  24.04.2024, 19:14
@RaffertyStreet

chef einer GmbH im innenverhältniss wird man wenn man 50+1 Anteile hat und damit frei entscheiden kann.

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GutenTag2003  24.04.2024, 19:22
@geheim007b

Unsinn. Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht einen einzigen Anteil an der Gesellschaft als als Gesellschafter haben.

Die Sperrminorität eines Gesellschafters kann auch bei Anteilen von weniger als 50% bestehen.

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geheim007b  24.04.2024, 19:43
@GutenTag2003

hab ich doch gar nicht behauptet. Der GESELLSCHAFTER muss 50+1 anteile haben, dann kann er defakto dem Geschäftsführer auftragen was er möchte und ist quasi der Chef des Geschäftsführeres (wenngleich er keine Stelle im Unternehmen inne hat).

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