Wie weit geht die Schweigepflicht eines Psychologen und Jugendamt und soll der Junge zu einem Psychologen gehen oder wäre das Jugendamt in diesem fall ratsamer?

3 Antworten

Wenn ich, als Psychologin und Psychotherapeutin, es mit diesem Jugendlichen zu tun hätte, würde ich ihn zu einem Psychiater schicken, um abklären zu lassen, inwiefern eine Psychose, möglicherweise eine paranoide Schizophrenie, vorliegt. Wenn das der Fall wäre, wäre nämlich meine psychotherap Aufgabe erst einmal beendet. Ich würde dann nur noch begleitend arbeiten.

Wenn der junge Mann das nicht will, muss der therapeut abwägen, ob das Gevahrenpotential für andere so groß ist, dass er die Schweigepflicht brechen muss. Aber das wird er immer mit dem Patienten offen besprechen, es also nie hinter seinem Rücken tun.

ColJackOneill 
Fragesteller
 10.08.2015, 18:33

Danke das wollte ich hören. Das nächste mal wenn ich in Celle bin gehe ich zu einem Psychologen 

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ich denke da kann das jugendamt nicht viel helfen.

da sollte man zum facharzt gehen. und der weis dann was zu tun ist denke ich

wenn er in total not ist kann er jederzeit die telefonseelsorge anrufen.

aber ich denke ein facharzt ist der richtige..

spreche einfach alle gleich wegen Schweigepflicht an.

die haben alle schweigepficht.

Er begegnet in seinem Leben täglich neuen Lügen. Von daher ist er bei den Eltern nicht schlechter aufgehoben. Er muss zu einen Psychologen, nur der kann helfen.  Das Jugendamt ist nicht zuständig.