Kann ich 'unbemerkt' zum Psychologen?
Kann ich zum Psychologen, ohne, dass einer meiner Eltern davon Notiz nehmen würde?
Wie läuft das mit der Krankenkasse ab, denn darüber würde es ja bezahlt werden? Steht das dann in irgendwelchen Rechnungen oder so, sodass meine Eltern es mitbekommen würden?
Und wie ist das, wenn ich noch ein halbes Jahr warte bis ich 18 bin? Würde es zumindest dann niemand erfahren?
5 Antworten
auch wenn du 18 bist noch durch deine eltern versichert ,wendu nich t schon ausgelernt bist , musst du die karte von deinen eltern bekommen . hast du die denn immer bei dir --deien KKkarte , die gesundheitskarte ?? dann könntest du gehen. ärzte unterliegen der schweigepflicht , auch den eltern gegenüber. ich würde erst mal zu deienm hausarzt gehen udn offen mit dem sprechen .dann sieh t man weiter.
Bei vielen Beamten, die sich in jungen Jahren für eine PKV entschieden hatten, oder Selbstständige nicht unbedingt.
natürlich sind die auch krankenversichert , nur eben müssen sie ihre gelder vorstrecken udn bekommen dann- zumindest einen-teil -wieder zurück
Und das geschieht für die Eltern nicht unbemerkt, was die Frage war.
klar aber du meintset das die nicht krankenversichert sind wennsie privat zahlen
Leopatravor 246 Tagen
Bei vielen Beamten, die sich in jungen Jahren für eine PKV entschieden hatten, oder Selbstständige nicht unbedingt.
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Wir reden aneinander vorbei, leider. Es geht mir einzig um die Fragestellung, ob die Eltern Arztbesuche des Kindes mitbekommen. In der gesetzlichen Versicherung nicht, in der privaten ja, weil eine Rechnung ins Haus flattert.
Sobald Du 15 Jahre alt wirst, hast Du ein Recht darauf, Dich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben, ohne das Deine Eltern davon wissen. Der Therapeut/Die Therapeutin unterliegt auch der Schweigepflicht, d.h. sie darf auch niemanden (auch Deinen Eltern) etwas erzählen.
Bei mir ging das damals nicht unbemerkt, weil ich in der Familienversicherung war.
Termin ausmachen, hingehen, alles kein Problem, hatte ja auch meine eigene Krankenkassenkarte, aber meine Mutter hat es dann Monate später in irgendeiner Kostenabrechnung gesehen, und hat mich direkt darauf angesprochen, noch bevor ich bereit war, es ihr selbst zu sagen. Ist aber jetzt im Nachhinein total egal, es ist alles gut geworden, und das wird es bei dir sicher auch.
18 zu sein macht da keinen Unterschied, solange du noch in der Familienversicherung bist.
zum Psychologen kannst du eigentlich nur wenn es dir dein Hausarzt "verschreibt" sonst ist die Krankenkasse nicht verpflichtet für die Behandlungsstunden aufzukommen
Falsch. FALSCH. Die Krankenkasse kommt dann für die Behandlungsstunden auf, wenn der Psychotherapeut die Notwendigkeit durch ein Gutachten bescheinigt. Der Hausarzt muss gar nichts verschreiben. Der Psychotherapeut ist kein Untergebener des Arztes und natürlich braucht man keine Überweisung oder eine Verschreibung.
Da du 17 bist kannst du das ganz alleine machen, ohne das jemand davon in Kenntnis gesetzt wird.
Doch wieso die heimlichtuerei??
Ich wünsche dir viel Kraft.
LG!
nun er muss zumindest von den eltern die KK-gesundheitskarte bekommen und wenn die die haben, merken sie s cherlich was .
Das ist ja kein Problem. Oder kennst du jemanden der die Kk-Karte wie einen Schatz behandelt?
na was denken die eltern wohl,wenn er sie nach seiner kk-karte fragt ???
Wenn man (wieso auch immer?!) so ein Drama draus macht zum Psychologen zu gehen kann man ja einen anderen Arzttermin erfinden
er möchte aber garnicht, dass die eltern was davon mitbekommen--was ist daran so schwer u verstehen ?
ER möchte das nicht --warum muss das logisch sein !? wie alt bist du, dass du sowas nicht repektieren bzw.kapieren kannst?
Naja also manche Psychologen möchten Gespräche mit den Eltern führen, die sind eigentlich dann Pflicht. Also ob man das so ganz umgehen kann glaube ich nicht.
kommt natürlich immer auf die praxis an, ich kenne das mit dem gespräch mit den eltern schon :) aber natürlich, lieber man erzählt ihnen eh davon, denn lange kann das geheim nicht gut gehen.
er ist ja nun schon fast volljährig.bis er einen thermin bekommt ist er es eh .
Gespräche mit den Eltern sind grundsätzlich vorgesehen und meistens sehr sinnvoll. Aber sie werden nicht nicht gegen den Willen eines fast 18 jährigen Jugendlichen durchgeführt!
Das Vorgehen gelingt nur, wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind.