wie viele fahrstunden braucht man ungefähr bis zu der praxis prüfung?

9 Antworten

lieber ein paar mehr als zuwenig; dein fahrlehrer wird das schon einschätzen, ob du so weit bist. 20 sind eine durchschnittliche zahl.

und dass man mit dem führerschein mit dem lernen "fertig" ist (oder ggf. nicht), beweisen immer wieder die vielen tödlichen unfälle von fahranfängern, die glaubten,.........

tipp: ergänze deine ausbildung nach der prüfung mit einem fahrsicherheits-training! das erzeugt respekt vor der "masse" pkw und verhindert übermütige fahrfehler, die eben oft an bäumen enden.

Den Motor nicht abwürgen ist das eine,  den Schulterblick im Richtigen Moment machen sowie Verkehrsschilder sehen und beachten, ist noch mal was anderes. 

Es gibt eine Mindeststundenzahl, die man braucht um die Prüfung machen zu dürfen, die kann dir dein Fahrlehrer sagen. 

Wenn der Fahrlehrer der Meinung ist, dass du nach den Mindeststunden noch nicht soweit bist und eh nur durchfallen würdest, wird er dir nahelegen noch ein paar mehr zu Fahrstunden machen.

Mit  "Doppeltstunden" braucht man doppelt soviele Stunden wie nötig. Gute Fahrlehrer wissen, dass nach 45 Minuten die Konzentration des Schülers so nachlässt, dass es sinnlos ist noch länger herumzukutschieren.

Beim Autofahren lernen kommt es darauf an, wie begabt Du bist. Unbegabte brauchen ewig .. begabte können das innerhalb von sehr kurzer Zeit lernen.

Ich hatte das Glück, dass ich auf eine perfekte Fahrlehrerin gestossen bin. Die Frau Gerstner hat mich von "hat noch nie ein Auto gefahren", zum Führerschein, innerhalb von 4x45 Minuten Fahrstundenplus eine Theoriestunde gebracht.

Inzwischen habe ich etwas mehr als 3 Millionen Auto-Kilometer hinter mich gebracht und dabei hatte ich nur ein paar geringfügige Blechschäden.  

12 Praxis und 12 Theorie sind vorgeschrieben. Ich hab damals mit 15 den Schein gemacht.

Die Anzahl der Übungsstunden hängt ganz allein von dir ab, da gibt es auch keine Mindestanzahl an Stunden, rechne mit bis zu 20 Stunden.

Lediglich vorgeschrieben sind die Anzahl der Sonderfahrten (Überland-, Beleuchtungs-, und Autobahnfahrten).