Wie sollte ein Muslim seine Frau behandeln?

4 Antworten

Gut. Mohammed sagte unter anderem, dass diejenigen die Besten sind, die ihre Frauen gut behandeln! Mohammed gab den Frauen Rechte, die sie zuvor nicht hatten, schau hier. Andererseits ist er das Familienoberhaupt und hat das Recht auf Sexualität sowie das Züchtigungsrecht inne:

Wenn der Koran und einige Überlieferungstexte sich wirklich gegen das Schlagen der Ehefrau wenden würden, blieben immer noch zahlreiche andere Überlieferungstexte stehen, die zum Beispiel den Mann anweisen, stets die Peitsche an der Tür hängen zu haben, damit die Frau stets wisse, dass er, wenn andere Mittel nichts bewirken, auch zur körperlichen Züchtigung greifen könne. Überlieferungstexte wie: "Ein Mann wird nicht zur Verantwortung gezogen dafür, dass er seine Frau geschlagen hat" werden häufig zitiert. Auch mit Bezug auf Muhammad existieren entsprechende Berichte aus der Überlieferung: "Der Prophet sagte: "Schlagt nicht die Mägde Gottes." Da kam Umar (der zweite Kalif, regierte 634-644 n. Chr.) und sagte: "O Gesandter Gottes, die Frauen rebellieren gegen ihre Gatten." So erlaubt er, sie zu schlagen."
Die Überlegungen der muslimischen Theologie richten sich daher vorwiegend darauf, in welchem Maß die Ehefrau zu ihrer Besserung bei Rebellion gezüchtigt werden darf. Insbesondere in der Neuzeit betonen manche Theologen - und ebenso muslimische Frauenrechtlerinnen, die einerseits vermehrte Rechte einfordern, andererseits vehement für die Wahrheit des Islam eintreten - dass die Schläge leicht sein müssten und gemäß einer auf Muhammad zurückgehenden Überlieferung nicht das Gesicht der Frau treffen dürften: "Du sollst sie nicht ins Gesicht schlagen."

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, Seite 130-131

Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Frau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt). 
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlierferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen. 
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.

Ebenda, Seite 126-127

Unabhängig von Religion: mit Liebe & Respekt

Erstens:

Der Islam hat die Frau gewiss geehrt und ihr Wertschätzung erwiesen. Er hat sie als Mutter geehrt, gegenüber der Sanftmütigkeit, Gehorsam und Güte obligatorisch sind. Er (der Islam) hat ihre Zufriedenheit (Wohlgefälligkeit) an die Zufriedenheit Allahs -erhaben sei Er- gebunden und darüber informiert, dass das Paradies bei ihren Füßen liegt, was bedeutet, dass der naheste Weg zum Paradies durch sie führt. Er hat es verboten, dass man ihr gegenüber undankbar, respektlos und ungehorsam ist, sowie dass man sie erzürnt, selbst wenn es nur durch ein „Uff“ geschehen würde. Er hat ihr Recht gewaltiger gemacht, als das Recht des Vaters und die Fürsorge gegenüber ihr, wenn sie alt und schwach geworden ist, hervorgehoben. All dieses findet sich in zahlreichen Textbelegen aus dem Koran und der prophetischen Tradition (Sunna).

Dazu gehört Seine -erhaben sei Er- Aussage:

„Und Wir haben dem Menschen anbefohlen, gegen seine Eltern gütig zu sein.“ [Al-Ahqaf 46:15]

Und Seine Aussage:

„Und dein Herr hat befohlen: "Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte. Wenn ein Elternteil oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sage dann nicht »Uff! zu ihnen und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in ehrerbietiger Weise. Und senke für sie in Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sprich: Mein Herr, erbarme Dich ihrer (ebenso mitleidig), wie sie mich als Kleines aufgezogen haben.«" [Al-Isra 17:23,24]

Ibn Majah (2781) überliefert über Mu’awiya Ibn Jaahimata As-Sulami –möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte:

„Ich ging zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich wollte mit dir in den Jihad (Kampf) ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja.“ Er sagte: „Kehre zurück und erweise ihr Güte.“ Dann kam ich ihm von der anderen Seite und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich wollte mit dir in den Jihad ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja, oh Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Kehre zu ihr zurück und erweise ihr Güte.“ Dann kam ich von vorne zu ihm und sagte: „Oh Gesandter Allahs,ich wollte mit dir in den Jihad ziehen, nach dem Angesicht Allahs und der jenseitigen Wohnstätte damit trachtend.“ Er sagte: „Wehe dir. Ist deine Mutter am leben?“ Ich sagte: „Ja, oh Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Wehe dir. Bleib bei ihren Füßen, dort liegt das Paradies.“

Schaikh Al-Albani hat diese Überlieferung in „Sahih Sunan Ibn Majah“ als authentisch eingestuft. Und sie ist auch bei An-Nasaai zu finden, mit dem Ausdruck: „Bleib bei ihr, da das Paradies unter ihren Füßen ist.“

Al-Bukhary (5971) und Muslim (2548) überliefern über Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte:

„Ein Mann kam zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter Allahs, wer von den Menschen hat das größte Anrecht, dass ich ihm Gefolgschaft leiste?“ Er sagte: „Deine Mutter.“ - Er sagte: „Und wer dann?“ – Er sagte: „Und dann, deine Mutter.“ Er sagte: „Und wer dann?“ sagte: „Und dann, deine Mutter.“ Er sagte: „Und wer dann?“ – Er sagte: „Und dann, dein Vater.“

Diese und andere solchen Textbelege, für die es keinen Raum gibt, jetzt erwähnt zu werden.

Der Islam hat es zu den Rechten der Mutter gegenüber ihrem Sohn erklärt, dass er (der Junge, wenn er groß geworden ist) sie finanziell unterstützt, wenn sie das benötigt, solange er dazu in der Lage ist. Aus diesem Grund ist es durch Epochen hindurch dem Islam fremd gewesen, dass eine Frau ins Altersheim gesteckt wird, dass ihr Kind sie aus dem Haus wirft, dass ihr Kind ihr die finanzielle Unterstützung verweigert oder dass sie trotz deren Dasein dazu genötigt ist zu arbeiten, um sich mit Essen und Trinken zu versorgen.

Der Islam hat auch die Frau als Ehefrau geehrt. So hat er den Ehemännern auferlegt, ihnen Gutes zu tun und hat ihnen (den Ehemännern) anbefohlen, gütig mit ihnen zu verkehren. Und er hat uns darüber informiert, dass die Frau die gleichen Rechte wie der man hat, außer dass er eine Stufe über ihr ist, aufgrund seiner Verantwortung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Regelung familiärer Angelegenheiten. Und er (der Islam) hat erläutert, dass die besten Muslime jene sind, die am besten mit ihren Ehefrauen umgehen. Und er hat es verboten, dass man gegen ihren Willen, von ihrem Vermögen (Vermögen der Frau) etwas nimmt.

Das verdeutlich unter anderem Seine -erhaben sei Er- Aussage:

„und verkehrt in Billigkeit mit ihnen;“[An-Nisa 4:19]

Und Seine Aussage:

„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise.“ [Al-Baqara 2:228]

Und seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:

„Seid gütig zu den Frauen.“
[Überliefert von Al-Bukhary (3331) und Muslim (1468)]

Und seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:

„Der beste von euch ist derjenige, der am gütigsten zu seiner Ehefrau (Familie) ist und ich bin der gütigste zu meiner Familie.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3895), Ibn Majah (1977). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch eingestuft]

Er hat sie als Tochter geehrt, so spornt er zu ihrer Erziehung und Bildung an und er hat für die Erziehung der Töchter einen gewaltigen Lohn vorgesehen. Darunter ist seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:

„Wer sich um zwei Mädchen kümmert, bis sie das Erwachsenenalter erreicht haben, kommt am letzten Tag, wobei ich und er (so sind), und er hielt seine Finger zusammen.“ [Überliefert von Muslim (2631)]

Ibn Majah (3669) überliefert über ‘Uqba Ibn ‘Arin -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass er sagte:

„Ich hörte den Gesandten Allahs –Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Wer drei Töchter hat und geduldig mit ihnen ist, sie ernährt, tränkt und von seinem Reichtum (Vermögen) bekleidet, so werden sie am letzten Tag seine Abschirmung vor dem Feuer sein.“
[Schaikh al Al-Albani hat ihn in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch (Sahih) eingestuft]

Der Islam hat die Frau als Schwester und Tante geehrt, so hat er es angeordnet die Verwandschaftsbande zu pflegen und spornt dazu an, und in vielen Textbelegen verbat er es, dass man sie unterbricht. Dazu gehört seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:

„Oh ihr Menschen, verbreitet den Friedensgruß, speist (die Bedürftigen), haltet die Verwandschaftsbande intakt und verrichtet des Nachts das Gebet, während die Menschen schlafen, so werdet ihr das Paradies mit Salam (in Frieden) betreten.“
[Überliefert von Ibn Majah (3251) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch eingestuft]

Und Al-Bukhary (5988) überliefert über den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dass er sagte:

„Allah -erhaben sei Er- sagte über die Verwandschaftsbande: „Wer dich verbindet, so verbinde Ich ihn (unterstütze Ich ihn). Und wer dich trennt, so trenne Ich ihn ab.“

Manchmal trifft dies alles auf eine einzige Frau zu, indem sie eine Ehefrau ist, Tochter, Mutter, Schwester und Tante, so dass sie von all diesen Seiten allesamt geehrt wird.

Abschließend:

Der Islam hat die Ehre (und das Ansehen) der Frau erhoben und hat sie, in den meisten Regelungen (Angelegenheiten) dem Mann gleichgesetzt. So ist ihr, genauso wie ihm, der Glaube (Iman) und der Gehorsam anbefohlen und sie sind bezüglich der Belohnung im Jenseits gleichgesetzt. Sie genießt Redefreiheit, erteilt Ratschläge, gebietet das Gute und verwehrt das Verwerfliche und ruft zu Allah auf. Sie hat Recht auf Besitz (Vermögen). Sie verkauft und kauft, vererbt, spendet und schenkt. Keinem ist es erlaubt ohne ihr Einverständnis von ihrem Vermögen zu nehmen. Sie hat das Recht auf ein ehrenvolles Leben. Es darf ihr weder Aggression noch Unrecht angetan werden. Sie hat (auch) das Recht auf Bildung. Sie ist sogar verpflichtet das zu lernen, was sie für ihre Religion benötigt.

Wer die Frauenrechte im Islam mit denen vergleicht, die sie davor hatte, in der vorislamischen Zeit,oder in anderen Zivilisationen, so wird er sehen, dass es wahr ist, was wir gesagt haben. Wir sind sogar der festen Meinung, dass der Frau niemals das Maß an Wertschätzung (und Ehre) entgegengebracht wurde, wie es ihr der Islam zugestanden hat.

Wir brauchen nicht die Situation der Frau in der griechischen, persischen oder jüdischen Gesellschaft zu erwähnen. Sogar die christlichen Gesellschaften hatten eine schlechte Haltung (Einstellung) gegenüber der Frau. So sind die Theologen im „Konzil von Makun“ zusammengekommen, um über die Frage zu diskutieren, ob die Frau bloß ein Körper ist, oder Körper und Seele hat. Sie gelangten zu der Ansicht, dass sie nicht jene Seele besitzt, die errettet werden kann. Dabei haben sie lediglich Maria (Maryam) ausgenommen -Friede sei auf ihr.

Die Franzosen hielten im Jahre 586 n.Chr. eine Konferenz darüber ab, ob die Frau eine Seele besitzt oder nicht und ob sie im Falle, dass sie eine Seele hat, diese Seele tierischer Natur ist oder menschlich. Am Ende entschieden sie, dass sie ein Mensch ist, jedoch nur erschaffen, um dem Mann untertänig zu sein.

Während der Herrschaft von Henri VIII hat das englische Parlament beschlossen, dass die Frau „Das Neue Testament“ nicht lesen darf, da sie als unrein angesehen wurde.

Bis ins Jahr 1805 hat das englische Gesetz dem Mann gestattet sich eine Frau käuflich zu erwerben und dabei beschlossen sie den Preis von 6 Pennies.

In der heutigen (modernen) Zeit wird die Frau, nachdem sie 18 geworden ist, (aus dem Haus) geworfen, auf dass sie einer Beschäftigung nachgeht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und falls sie das nicht macht, so bleibt sie zu Hause, doch bezahlt sie ihren Eltern Miete für ihr Zimmer, sowie für die Lebensmittel und das Waschen der Kleidung!

Siehe dazu „‘Awdatu Al-Hijab“ (47/2-56)

Wie kann man dann den Islam, welcher Sanftmut, Güte, Wertschätzung (Ehrung) und finanzielle Unterstützung ihr gegenüber anbefohlen hat, mit etwas vergleichen? Source: [https://islamqa.info/ge/answers/70042/sie-fragt-nach-den-frauenrechten-im-islam]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Ignatius1  11.09.2022, 21:07

Die Mutter ...ja ..aber die Frau ??

Was immer die Franzosen philosophierten über die Frauen im5 jhr ..,sie werden definitivdort seit jeher besser behandelt als im Islam..wo eine Frau sogar laut Islamischen schriften sogar noch auf dem Buckel des kamels hinhalten muss...😏

0
Ignatius1  11.09.2022, 21:12

Komisch die Reiche Witwe Chaditscha die Mohamneds Frau wurde,war eine Frau die vor dem Islam selbstständig ihr Geschäft verwaltete ,und Mohammed sogar gegen denWilken ihres Vaters heiratete ..

Was sagt uns das ❓

Ganz einfach ...

Das vor dem Islam Frauen mehr Rechte gehabt haben als nach der Islamisierung ..

Denneine Frau darf ja nach der Heirat im Islam über ihr eigenes Vermögen nicht mehr vwrfügen.

Quelle dazu steht in meiner Antwort .

0

Als der Prophet Mohammed seine Abschlussrede gehalten hat, sagte er zu den Männern: Derjenige von euch ist der Beste, der seine Frau(en) am besten behandelt.

Ich glaube, die Beantwortung der Frage würde jetzt zu ausführlich werden. Darum würde ich dir ein schönes Buch empfehlen, worin auch diese Frage behandelt wird, aber auch ein Muslim noch zu verschiedenen anderen Menschen sein soll.

Bild zum Beitrag

Das Buch gibt es auch in einer Ausgabe für die Muslima.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
 - (Islam, Muslime, Allah)

Ignatius1  11.09.2022, 21:05

Aber es stehen genug Aussagen in Koran und Hadit betreffs Frauen..warum zeigst du das hier nicht ?

Und empfiehlst sekundärliteratur ??

0