Wie regelt Ihr das mit dem "Taschengeld" Mann an Hausfrau;-)?

19 Antworten

Recht auf Taschengeld!

Der nicht erwerbstätige Partner hat ein Recht auf Taschengeld. Das ist ein monatlicher Betrag, mit dem man wirklich machen kann, was man will.

Wieviel Taschengeld? Das hängt von der Höhe des Einkommens ab. Fünf bis sieben Prozent vom Netto-Verdienst sind angemessen, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.XII ZR 140/96).

Was tun, wenn das Taschengeld verweigert wird? Mit dem Partner darüber sprechen! Und klar sagen, dass es in den BGB-Paragrafen 1360 und 1360a ein Recht auf Taschengeld gibt. Es besteht sogar die Möglichkeit, Taschengeld und Haushaltsgeld einzuklagen (Rechtsberatung gratis bei Ihrem Amtsgericht).

http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/article.php?storyid=157

zum glück gibt es bei uns so eine regelung nicht,das wäre ja noch schöner,nur bei größeren anschaffungen wird natürlich gemeinsam entschieden

Ich regel das so: Da ich derjenige bin, der das Geld verdient und meine Frau diejenige ist, die ich liebe, hauen wir das Geld gemeinsam auf den Kopp und wenn nichts mehr da ist, ist Ende!

sonnenlady  02.03.2010, 16:32

Das ist doch mal eine Ansage. Endlich mal einer, der es kapiert hat. :-)

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sumsemann  08.08.2010, 01:54

Das ist schade für deine Frau, weil sie dann immer darauf angewiesen ist, dass du sie liebst. Wenn du mal sauer auf sie bist, drehst du ihr dann den Geldhahn zu?

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...vielleicht hätte ich auch mal dabei schreiben sollen, dass ich Hausfrauen meine, die gleichzeitig Mutter sind, sprich wegen der Kinder zu Hause ist...:-)

Ich trau mich mal, auch wenn es bitter ist.

Ich muss ums Geld eigentlich betteln und dann am besten noch Rechenschaft ablegen - ja Mittelalter oder Macho! - habe keine Kinder, dafür aber keine Arbeit und kein Hartz IV - und mein sogenanntes Taschengeld geht dann an die Krankenkasse!!! So schön kanns sein.

Ein Segen wäre es, wenn ich endlich wieder Arbeit hätte!!! Dann habe ich Geld zu meiner Verfügung - sonst nicht nur nicht, sondern nichts.

Wenn ich mit Anspruch kommen würde, dann kann ich auch gleich die Koffer packen.

Habe auch von den 5 bis 7 % gelesen, die sogar vom BGH abgesegnet sind... aber wer setzt so etwas gerichtlich durch, wenn er nicht anschließend die Scheidung will ?

LG katznfreundin