BAB als Mutter für eigene Ausbildung beantragen?
Hallo zusammen, ich bin 37, und bin dreifache Mutter lebe mit meinen drei Kindern und Lebenspartner in einem Haushalt zusammen.
Ab dem 1 August dieses Jahres fange ich meine Ausbildung an und werde im ersten Lehrjahr 900 Brutto kriegen. Ich habe durch meine ehemalige Arbeitskollegin erfahren die auch als zweifache Mutter die Ausbildung gemacht hat, dass sie eine BAB monatlich in höhe von 500 erhalten hatte. Aufgrund dessen rief ich in der Arbeitsagentur an um mich genauer zu erkundigen. Darauf hin hat der Mitarbeiter mir versichert dass mir in meinem Fall keine BAB zusteht da ich ja vorhabe meinen festen 7 Jährigen Job kündigen möchte. ( die ehemalige Kollegin hat dort 4 Jahre gearbeitet und auch SELBST gekündigt) trotzdem hat sie Hilfe bekommen....
Er meinte, ich solle das gar nicht versuchen da er ganz genau wisse dass ich eher eine Ablehnung kriegen würde.
Eine Bekannte von mir mach zurzeit auch eine Ausbildung auch Mutter und hat in Ihrem vorherigen Job 20 J. gearbeitet und hat auch telefonisch abgelehnt bekommen da sie ja so lange in der Firma sei dass die schon Meister werden könnte))))
Ich habe aber gelesen dass jedem die BAB zustehen würde der keine abgeschlossene Berufsausbildung in DE hat. Wir drei haben also keine bis auf die eine die BAB trotzdem bekommen hat!
Ich habe zwar gefunden dass jedem die Hilfe zusteht der keine Ausbildung hat, allerdings finde ich keine Paragraphen. würdet ihr mir helfen und eures Wissen mit mir teilen?
Unter welchem Paragraphen finde ich diese Regelung und in welchem BGB könnte ich es nachlesen?
Noch kommt die Frage , wenn ich die BAB doch kriegen würde, wird der Azubigehalt meiner zwei großen Kinder ( der kleine ist noch auf der Schule)und der Lohn meines Partners mitgerechnet?
vielen lieben Dank im voraus.
2 Antworten
Einfach einen schriftlichen Antrag auf BAB - stellen, denn nur dann bekommst Du einen schriftlichen Bescheid, ob bewilligt oder abgelehnt wirst Du dann ja sehen.
Nur dann kannst Du bei Ablehnung auch entsprechende Rechtsmittel einlegen, also im Regelfall erst einmal einen schriftlichen Widerspruch.
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.
Solltest Du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - haben, dann kannst Du dir noch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag suchen, dass sollte durch die Kinder oder den Partner auch mit BAB - möglich sein, denn zumindest das jüngste Kind und der Partner wird ja kein Bafög - oder BAB - bekommen, oder dem Grunde nach Anspruch darauf haben.
Aber da werden dann die Einkommen entsprechend angerechnet, beim Wohngeld z.B. haben die Kinder unter 25 Jahren nur einen pauschalen Freibetrag von 100 € pro Monat von Erwerbseinkommen, der Rest wird bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt, aber das siehst Du dann ja mit dem Rechner selber.
Beim Kinderzuschlag würde übersteigendes anrechenbares Erwerbseinkommen nur zu 45 % mindernd auf den max. möglichen Kinderzuschlag von derzeit 250 € pro Kind und Monat angerechnet.
Dafür solltest Du dir auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag aus dem Internet suchen, darin findest Du alles sehr gut erklärt, auch Beispiele findest Du darin.
Die telefonisch erteilten Auskünfte sind rechtlich wertlos.
Mal hier nachlesen:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
So übel klingt das nicht :)