Wie Rechtsbindend ist eine Absprache auf ebay? Gibt es ein Rückzugsrecht für den Verkäufer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
...deswegen habe ich erstmal einfach ja gesagt, als der Käufer mir ein Angebot gemacht hat.

Und damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.

Die Absprache stellt ja soweit ich weiß einen mündlichen Vertrag dar.

Korrekt.

Und ich bin mir gar nicht sicher ob ich die Absprache jetzt einfach auflösen könnte.

Kannst Du einseitig nicht.

Im Internet finde ich nämlich keine Antwort auf die Frage.

Da kann ich helfen:

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen

Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

Darf ich den Kauf jetzt einfach ablasen oder geht das rechtlich gesehen nicht?

Nein, wie schon beschrieben.

... habe ich erstmal einfach ja gesagt, als der Käufer mir ein Angebot gemacht hat

Damit duerftest du einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben, an den du nun auch gebunden bist.

Verträge auf eBayKleinanzeigen sind grundsätzlich wirksam und damit rechtsbindend