Probleme mit käufer bei ebay wie weiter vorgehen?

Hallo, ich habe derzeit ein Problem mit einem Käufer bei ebay. Ich bin eine Privatperson und habe dort hochwertige Kleidung versteigert. Der Käufer machte von Anfang an hier und da Probleme. Auch kann ich anhand seinen Bewertungen entnehmen, daß es schon desöfteren Probleme mit ihm gab.

Ich habe die Kleidung als teils mit üblichen Gebrauchsspuren und teils neu mit etikett beschrieben. Auch habe ich angegeben, das ein paar wenige Teile kleine Flecken haben.

Der käufer war auch höchstbietener einer anderen Auktion von mir weigerte sich aber diese zu zahlen bevor er nicht die Ware aus der anderen Auktion erhalten hatte. Was ja auch eigentlich gegen die Regeln verstößt, da es sich um 2 verschiedene Auktionen handelte.

Das Paket wurde vor 2 Tagen zugestellt und somit bat ich den Käufer höflich um die Zahlung der anderen Auktion.

Darauf reagierte er ziemlich aggressiv und bezeichnete mich als penetrant. Er teilte mit , das er die Pakete noch nicht von seinem Nachbarn abgeholt habe, da dieser angeblich seit 2 Tagen nicht zuhause wäre.

Kurz drauf hatte er dann aber mysteriöserweise die Pakete vorliegen und beschwerte sich, daß die Kleidung nach Nikotin riechen würde und angeblich fast jedes Teil Flecken oder Löcher habe. Was definitiv nicht der Wahrheit entspricht.

Er bat mich daraufhin Ausserdem den kauf der anderen Auktion, die er noch nicht bezahlt hatte abzubrechen, was ich dann auch gerne gemacht habe.

Dann schrieb er noch er würde morgen die Flecken fotografieren und den Fall ebay melden.

Im Nachhinein kann ja jeder viel behaupten oder auch Flecken ect selbst verursachen.

Meine Frage ist nun wie kann ich mich dagegen wehren? Ich sehe nicht ein ihn den Kaufpreis für Unwahrheiten zurück zuerstatten uns dann ohne Geld und Kleidung darzustehen.

Ebay ist ja in dem Fall leider eher käufer freundlich.

Danke fürs lesen.

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Ich sehe nicht ein ihn den Kaufpreis für Unwahrheiten zurück zuerstatten uns dann ohne Geld und Kleidung darzustehen.

Darauf hast Du leider keinen Einfluss:

Der Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Hier noch ein Beispiel, wie das mittlerweile bei eBay läuft:

Klicken: Käuferschutz bei eBay

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Bei einem Privatkauf haftet grundsätzlich der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat.

Klicken: § 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf

Und das sollte dieser entweder nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern können, z.B. durch einen belastbaren Zeugen.

Für PayPal braucht der Verkäufer allerdings einen Versand- und Zustellnachweis, sonst bucht PayPal das Geld zurück, wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet.

In diesem Fall kann der Verkäufer sich natürlich an den Käufer wenden und die erneute Zahlung verlangen, sofern er... (siehe oben).

Und aus diesem Grund sollte man als Verkäufer niemals PayPal anbieten und nach Möglichkeit immer sendungsverfolgt verschicken.

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Funktioniert das?

Ja, wenn Deine Firma damit einverstanden ist.

Denn das Fahrzeug ist nicht auf meine Begleitpersonen zugelassen sondern auf die Firma?

Es spielt keine Rolle, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

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Bitteschön:

https://www.eintracht.de/impressum/

Anrufen oder mailen und nachfragen.

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Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.
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Da gibt es kein klares Ja oder Nein, weil die Grenzen fließend sind.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

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Verkäufer verkauft Originales Parfüm und bekommt vom Käufer selbst nicht echtes/gefälschtes Parfüm zurückgesendet?

Guten Tag Liebe Community,

das  gleich genannte Problem habe ich nicht selbst, sondern ich habe mich dieses wirklich nur gefragt, da ich hier selbst eine Parfüm-Packung liegen habe, wo auf der Packung ein Barcode ist, aber nicht auf dem Parfüm selbst:

Ein Verkäufer verkauft ein originales-Parfüm und der Käufer meldet sich Tage später, dass es sich um dieses um ein nicht echtes/gefälschtes Produkt handelt. Der Käufer sendet dieses zurück und der Verkäufer nimmt wahr, dass es sich um das rückgesandte Parfüm nicht um seine, sondern um eine Fälschung handelt, die nie von ihm selbst verkauft wurde. Der Käufer hat somit absichtlich ein gefälschtes/nicht echtes Produkt versandt.

Wie könnte ein solcher Verkäufer vorgehen, um den Käufer im Moment zu stellen und zu beweisen, dass dieses gefälschte Produkt vom Käufer absichtlich so zurückgeschickt wurde, um als Beispiel sein Geld zurückzuverlangen und dennoch das wahre originale Parfüm zu behalten.

Ebenfalls stellte ich mir die Frage, wie ein Verkäufer allgemein gegen solche Leute vorgehen könnte? Der Verkäufer eines Parfüm Produktes hätte ja eigentlich gar keine Möglichkeit zu beweisen, dass dieser eines wirklich originales Parfüm Produkt verkauft hat. Einen Barcode gibt es nur auf der Verpackung, nicht auf dem Parfüm selbst. Der Verkäufer könnte nicht beweisen, daas das verkaufte Produkt immer versiegelt war bis zum Verkauf.

Danke für eure Hilfe bei meinen Fragen

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...und der Käufer meldet sich Tage später, dass es sich um dieses um ein nicht echtes/gefälschtes Produkt handelt.

Ich gehe mal von einem Kauf von Privat an Privat aus, richtig?

Dann ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass er genau dieses Parfüm von genau diesem Verkäufer gekauft hat und dass es sich definitiv um eine Fälschung handelt.

Der Käufer sendet dieses zurück und der Verkäufer nimmt wahr, dass es sich um das rückgesandte Parfüm nicht um seine, sondern um eine Fälschung handelt, die nie von ihm selbst verkauft wurde.

Dann teilt er das dem Käufer mit und erstattet nicht einen einzigen Cent, gleichzeitig kündigt er Strafanzeige wegen Betrugs an und zieht das dann auch durch.

Wo also ist das Problem?

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Du musst zwingend ein Bankkonto verknüpft haben; anders kann eBay Dir das Geld nämlich nicht auszahlen, da alle Zahlungen erst an eBay gehen.

Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine die Sendungsverfolgung des Verkäufers.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Barzahlung bei Abholung ist nach wie vor auch möglich.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die solltest Du kennen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Ach ja:

Guten Tag ich bin in der 10. Klasse einer Realschule...

Wie gesagt, eBay ist ausnahmslos ab 18, das gibt Ärger...

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...da die allerdings nur nach meiner Handynmmer gefragt haben. Das ist doch komisch, oder ?

Richtig.

Brich bitte sofort den Kontakt ab, das ist ein eindeutiger und altbekannter Betrugsversuch!

Die Frage nach einer Telefonnummer oder einer Mailadresse dient nur einem einzigen Zweck:

Du hast oder wirst eine gefälschte Nachricht erhalten, die angeblich von eBay Kleinanzeigen, von PayPal oder von einer Bank stammt, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du eine Paket-Tracking-Nummer postest oder ein angeblicher Kurier die Ware abgeholt hat.

Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.

Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los oder geben ihre Ware raus ohne zu merken, dass sie betrogen wurden. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.

Klicken: Nigeria-Connection

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.
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Ich möchte aber wissen, ob man das ohne Probleme online bestellen kann.

Bestellen kannst Du das ohne Probleme.

Dir muss aber klar sein, dass noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer dazukommen und Du bei einem Auslandskauf auf Deine gewohnten deutschen Käuferrechte komplett verzichtest, das gilt auch für eventuelle Gewährleistungsansprüche.

Es kann aber auch passieren, dass es vom Zoll einkassiert und auf Deine Kosten vernichtet wird.

Wenn Du dieses Risiko eingehen willst, nur zu.

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Paket kam beschädigt an, was tun (DHL, PayPal)?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem ein Paar Nike Dunk Low UNC über Kleinanzeigen für 280€ geholt. Neupreis 100€, Wiederverkaufspreis ist jedoch höher wie den meisten schon bekannt ist. Der Kauf verlief super, mit dem Verkäufer lief auch alles einwandfrei. Natürlich habe ich mich vorher vergewissert, dass die Schuhe und auch der Schuhkarton in einem makellosen Zustand sind. In der Beschreibung war auch angegeben alles 10/10 und auf den Bildern sah man das auch, bis dahin alles in Ordnung. Das Paket wurde versichert über DHL verschickt. Als das Paket jedoch ankam, sah man schon, wie das Paket etwas zu wünschen übrig lässt. Aus Gewohnheit habe ich mein Handy rausgezückt, um zu filmen, was im Paket drinnen ist und wie der Zustand ist, denn man weiß ja nie. Paket geöffnet und siehe da - der Schuhkarton wurde seitlich stark beschädigt. Ich nahm Kontakt mit dem Verkäufer auf, welcher mir sagte ich solle mich zu DHL wenden. DHL wollte eine Begutachtung erstellen, welche sie dann auch gemacht haben. Mitteilung kam aber nur zum Verkäufer, welcher mir dann mitteilte, dass der Schaden von Seite DHL‘s entstanden ist, aber das Problem war, dass das Paket nicht richtig verpackt wurde. Kurze Info, wenn man Schuhe bei Nike kauft, verpackt Nike die Schuhe samt Schuhkarton in einen weiteren extra Karton, damit der Schuhkarton auch heil bleibt ( ja die heutige Kultur legt sehr viel Wert auf die Schuhkartons, besonders als Sammler ist sowas einem wichtig ). Der Verkäufer hat die Schuhe zwar in einem extra Karton verpackt, aber nicht jenem, der von Nike mitgeschickt wird. Wäre ja kein Problem, wäre es ein stabiler, sicherer Karton. Das Problem ist aber, dass der extra Karton ungenügend für die Sicherheit des Schuhkartons war. Ganz einfach gesagt Schuld wird von DHL auf Seiten Verkäufers geschoben, da DHL sagt, dass das besserer verpackt werden könne, was ja auch stimmt. Der Verkäufer weist jedoch jede Schuld von sich ab und sagt, da es ein Privatverkauf ist, übernimmt er keinerlei Haftung. Wie beschrieben, geht es aber auf seine Kappe zurück. Der Verkäufer zeigt keinerlei Rücksicht oder Einsicht und möchte den Schaden nicht ersetzen oder die Schuhe zurücknehmen.

Was kann ich tun?

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Ganz einfach gesagt Schuld wird von DHL auf Seiten Verkäufers geschoben, da DHL sagt, dass das besserer verpackt werden könne, was ja auch stimmt.
Was kann ich tun?

Du hast die Bestätigung von DHL, dass der Verkäufer nicht ausreichend genug verpackt hat, damit kannst Du Deine Ansprüche zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

Du könntest auch innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen und einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden:

Klicken: Käuferschutzfall eröffnen

Aber alleine PayPal entscheidet dann darüber, niemand sonst und diese Entscheidung hätte keinerlei Rechtskraft.

Ach ja, Du solltest natürlich volljährig sein, und zwar auch schon bei der Accounteröffnung, sonst geht der Schuss nämlich nach hinten los.

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Brich bitte sofort den Kontakt ab, das ist ein eindeutiger und altbekannter Betrugsversuch!

Die Frage nach einer Telefonnummer oder einer Mailadresse dient nur einem einzigen Zweck:

Du hast oder wirst eine gefälschte Nachricht erhalten, die angeblich von eBay Kleinanzeigen, von PayPal oder von einer Bank stammt, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du eine Paket-Tracking-Nummer postest oder ein angeblicher Kurier die Ware abgeholt hat.

Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.

Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los oder geben ihre Ware raus ohne zu merken, dass sie betrogen wurden. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.

Klicken: Nigeria-Connection

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
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Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine die Sendungsverfolgung des Verkäufers.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die solltest Du kennen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

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Der Käufer hat seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten und er ist Geld und Ware los.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Hier noch ein Beispiel, wie das mittlerweile bei eBay läuft:

Klicken: Käuferschutz bei eBay

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Ächz...

Brich bitte sofort den Kontakt ab, das ist ein eindeutiger und altbekannter Betrugsversuch!

Die Frage nach einer Telefonnummer oder einer Mailadresse dient nur einem einzigen Zweck:

Du hast oder wirst eine gefälschte Nachricht erhalten, die angeblich von eBay Kleinanzeigen, von PayPal oder von einer Bank stammt, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du eine Paket-Tracking-Nummer postest oder ein angeblicher Kurier die Ware abgeholt hat.

Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.

Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los oder geben ihre Ware raus ohne zu merken, dass sie betrogen wurden. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.

Klicken: Nigeria-Connection

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.
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Du bist ja sicher volljährig und warst das auch schon, als Du den PayPal-Account erstellt hast, oder?

Dann ruf bitte beim PayPal-Kundenservice an; die haben sehr freundliche Mitarbeiter, die Dir gerne helfen:

0800 - 7234500 oder 069 - 945189832/ Mo.- Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr

Und sei darauf vorbereitet, dass PayPal mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

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Durch Deine Zahlung per PayPal Family & Friends hast Du im Sinne von PayPal ja ein Geldgeschenk gemacht, das nur für ein Familienmitglied oder einen Freund gedacht ist und damit ganz bewusst auf Deinen Käuferschutz verzichtet; und außerdem hast Du PayPal um die normalerweise fälligen Gebühren gebracht.

PayPal wird Dir wegen Deines Verstoßes gegen deren Nutzungsbedingungen deshalb auch in keinster Weise helfen, die können Dich deswegen sogar rausschmeißen.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber selbst wenn der Täter ermittelt werden sollte, dann hast Du noch längst nicht Dein Geld zurück:

Das darfst Du nämlich anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.

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Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.
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Du bist 14 Jahre alt, aber dennoch:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung, und bei eBay, eBay Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

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